Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für neue Verträge. Bestehende Riester-Verträge laufen mit ihrer bisherigen Förderung weiter, können aber auf Wunsch in die neue Förderung wechseln. Dieser Rechner stellt beide Förderwege für Ihre Situation gegenüber: Zulagen, Steuervorteil, Förderquote und das mögliche Kapital zum Rentenbeginn.
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Förderung im 1. Jahr
Woraus sich Ihre Förderung im 1. Jahr zusammensetzt
Entwicklung bis zum Rentenbeginn (Modell)
Verlauf als Tabelle
Rechenweg anzeigen
| Depot | Riester | |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag (gefördert) | ||
| Zulagen gesamt (Jahr 1) | ||
| Sonderausgaben (Jahr 1) | ||
| Steuerersparnis vor Anrechnung | ||
| Rendite nach Kosten | ||
| Sparjahre | ||
| Eingezahlt (eigen) | ||
| Zulagen gesamt (Laufzeit) |
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Dieser Rechner zeigt eine Modellrechnung nach den Förderwerten des Altersvorsorgereformgesetzes (ab 1. Januar 2027) und dem bis 2026 geltenden Riester-Recht für Bestandsverträge. Er ist keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Empfehlung für ein Produkt. Bestehende Riester-Verträge behalten ihre Förderung und ihre Garantie; ein Wechsel in die neue Förderung ist unwiderruflich. Kündigen Sie keinen Vertrag ohne fachkundige Prüfung.
So rechnet der Vergleich
Ab dem 1. Januar 2027 fördert der Staat die private Altersvorsorge neu. Für neue Verträge tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle der Riester-Rente. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
Die Förderwerte im Überblick
| Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Riester-Bestandsvertrag | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf den Teil bis 1.800 € – höchstens 540 € im Jahr | pauschal 175 € im Jahr |
| Kinderzulage je Kind | 1 € je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € – voll ab 300 € im Jahr | 185 € (geboren vor 2008) oder 300 € (ab 2008) |
| Einsteigerbonus | einmalig 200 €, wenn Sie zu Beginn des Jahres jünger als 25 sind | einmalig 200 € unter 25 |
| Voraussetzung für Zulagen | mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr | 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen, mindestens 60 € – sonst anteilige Kürzung |
| Steuerlicher Abzug | bis 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen | bis 2.100 € einschließlich Zulagen |
| Höchste Einzahlung | 6.840 € im Jahr (gefördert sind 1.800 €) | keine gesonderte Grenze |
| Kosten | Standarddepot höchstens 1,0 % Effektivkosten im Jahr | keine gesetzliche Obergrenze |
| Garantie | keine Pflicht – Anlage zum Beispiel in Fonds und ETFs, Garantieprodukte bleiben möglich | eingezahlte Beiträge und Zulagen sind zu Rentenbeginn garantiert |
Wie hoch die Grundzulage ausfällt
Die Grundzulage wächst mit Ihrem Eigenbeitrag, aber nicht gleichmäßig: Die ersten 360 € im Jahr werden mit 50 % bezuschusst, alles darüber bis 1.800 € mit 25 %. Kleine Beiträge werden dadurch prozentual am stärksten gefördert.
- 30 € im Monat (360 € im Jahr): 180 € Grundzulage, je Kind 300 € Kinderzulage
- 50 € im Monat (600 € im Jahr): 240 € Grundzulage, je Kind 300 € Kinderzulage
- 100 € im Monat (1.200 € im Jahr): 390 € Grundzulage, je Kind 300 € Kinderzulage
- 150 € im Monat (1.800 € im Jahr): 540 € Grundzulage, je Kind 300 € Kinderzulage
Steuervorteil: das Finanzamt rechnet gegen
Zusätzlich zu den Zulagen können Sie Ihre Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft dabei automatisch, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, und erstattet nur den Unterschied. Bei mittleren und höheren Einkommen ohne Kinder kommt so meist ein zusätzlicher Steuervorteil hinzu; mit Kindern reichen die Zulagen oft schon weiter als der Steuerabzug.
Wie ausgezahlt wird
- Riester-Vertrag: lebenslange Rente oder Auszahlplan, der ab 85 in eine Rente übergeht. Bis zu 30 % des Kapitals können zu Rentenbeginn auf einmal ausgezahlt werden – eine vollständige Kapitalauszahlung ist nicht möglich (außer bei einer sehr kleinen Rente).
- Altersvorsorgedepot: Auszahlplan mindestens bis zum 85. Geburtstag oder lebenslange Rente; ebenfalls bis zu 30 % als Teilkapital zu Beginn. Das Geld kann während der Auszahlung angelegt bleiben.
- Steuer: Die Auszahlungen beider Wege werden im Ruhestand voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Der Rechner fasst die Steuer auf alle späteren Zahlungen zusammen: angespartes Guthaben mal dem Steuersatz im Ruhestand. Wie viel Sie tatsächlich zahlen, hängt von Ihren übrigen Einkünften im Alter ab.
Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert
- Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, laufen mit der bisherigen Förderung weiter – bis zum Beginn der Auszahlung.
- Sie können gegenüber Ihrem Anbieter erklären, dass für Ihre Verträge künftig die neuen Förderregeln gelten sollen. Diese Erklärung ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Bestandsverträge.
- Schließen Sie nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Recht automatisch für alle Ihre Verträge.
- Ein bestehender Vertrag kann zudem förderunschädlich in ein neues Produkt übertragen werden. Der bisherige Anbieter darf dafür höchstens 150 € berechnen – und nur, wenn der Vertrag jünger als fünf Jahre ist. Der neue Anbieter darf auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschlusskosten erheben, sondern höchstens eine einmalige Verwaltungspauschale von 150 €.
- Mit der Übertragung in ein Altersvorsorgedepot entfällt die Beitragsgarantie des Riester-Vertrags. Prüfen Sie vorher Kosten, Garantie und Rendite Ihres Altvertrags.
Annahmen dieses Rechners
- Die Beiträge fließen monatlich ein, die Zulagen einmal im Jahr; verzinst wird monatlich mit der angegebenen Rendite nach Kosten.
- Die Steuererstattungen aller Jahre werden zum Endvermögen gezählt, aber nicht wieder angelegt. Die Auszahlung wird nachgelagert besteuert – als Steuersatz in der Rente setzt der Rechner den heutigen Grenzsteuersatz minus 5 Prozentpunkte an (änderbar). Die Kaufkraft rechnet mit 2 % Inflation im Jahr (änderbar).
- Im Vergleich wächst ein vorhandenes Riester-Guthaben im Riester-Weg mit der Riester-Rendite weiter. Im Depot-Weg wird es – nach Abzug der Übertragungskosten – mit der Depot-Rendite verzinst oder bleibt, wenn Sie das wählen, beitragsfrei im alten Vertrag stehen.
- Der Grenzsteuersatz wird nach dem Einkommensteuertarif 2026 aus dem zu versteuernden Einkommen berechnet (Bruttolohn abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag und üblicher Sozialversicherungsbeiträge; Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer), wenn Sie keinen eigenen Wert wählen.
- Einkommen, Kinderzahl und Beiträge bleiben über die gesamte Laufzeit gleich; Kinderzulagen werden durchgehend angesetzt.
- Nicht enthalten sind Kursschwankungen, Garantiekosten und die genaue Steuer je Rentenjahr.
Rechtsgrundlage: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drucksache 21/4996; beschlossen am 27. März 2026, Zustimmung des Bundesrats am 8. Mai 2026.