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            <title>
									Steuern &amp; Fördermodelle - Bedingungen				            </title>
            <link>https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/</link>
            <description>Discussion Board</description>
            <language>de</language>
            <lastBuildDate>Fri, 26 Jun 2026 11:04:30 +0000</lastBuildDate>
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                        <title>Teilzeit mit 25h/Woche: Wie viel muss ich einzahlen für volle Zulage?</title>
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                        <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 08:18:43 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,

ich arbeite seit letztem Jahr in Teilzeit, aktuell 25 Stunden die Woche. Das ist erstmal meine Situation und ich plane das auch so beizubehalten, zumindest mittelfristig. Je...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,

ich arbeite seit letztem Jahr in Teilzeit, aktuell 25 Stunden die Woche. Das ist erstmal meine Situation und ich plane das auch so beizubehalten, zumindest mittelfristig. Jetzt beschäftige ich mich seit ein paar Wochen intensiver mit dem neuen Altersvorsorgedepot, das ja ab 2027 starten soll, und hänge an einer Frage fest die ich nirgendwo wirklich klar beantwortet finde.

Bei Riester war das ja so geregelt, dass man einen Mindestbeitrag von 4% des Vorjahreseinkommens einzahlen musste um die volle Zulage zu bekommen. Ich gehe davon aus, dass beim neuen Depot irgendwas ähnliches gilt – aber stimmt das überhaupt? Und wenn ja, wie wird das bei Teilzeit berechnet? Auf Basis meines tatsächlichen (reduzierten) Einkommens, oder gibt es da eine Mindestgrenze nach unten, also einen Sockelbetrag den ich auf jeden Fall zahlen muss?

Konkretes Beispiel: Wenn ich z.B. 18.000 Euro brutto im Jahr verdiene – was wäre dann der Mindestbeitrag für die volle staatliche Förderung? Und verändert sich das wenn ich z.B. im Herbst meine Stunden noch etwas reduziere?

Bin gerade dabei den Sommer zu nutzen um mich da gut einzulesen bevor das 2027 losgeht, würde aber trotzdem gerne ein paar Meinungen von Leuten hören die das schon durchdacht haben. Danke schonmal!]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/">Steuern &amp; Fördermodelle</category>                        <dc:creator>Tobias B.</dc:creator>
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				                    <item>
                        <title>BU-Rente und gefördertes Depot 2027: Was passiert steuerlich?</title>
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                        <pubDate>Tue, 23 Jun 2026 08:07:23 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr genießt den Sommer etwas – ich sitze hier bei der Hitze und versuche, meine Altersvorsorgeplanung endlich in Ordnung zu bringen, bevor 2027 losgeht.

Mein kon...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr genießt den Sommer etwas – ich sitze hier bei der Hitze und versuche, meine Altersvorsorgeplanung endlich in Ordnung zu bringen, bevor 2027 losgeht.

Mein konkretes Problem: Ich beziehe seit einigen Jahren eine private Berufsunfähigkeitsrente und habe kein reguläres Erwerbseinkommen mehr. Nun frage ich mich, ob und wie ich überhaupt von der neuen Förderung beim Altersvorsorgedepot 2027 profitieren kann.

Die Fragen, die mich beschäftigen:

1. Gilt die BU-Rente als förderrelevantes Einkommen im Sinne des Altersvorsorgereformgesetzes? Oder bin ich ohne Erwerbseinkommen grundsätzlich von der staatlichen Zulage ausgeschlossen?

2. Wenn ich trotzdem einzahle: Kann ich die Beiträge als Sonderausgaben absetzen, obwohl ich keine Einkünfte aus Arbeit habe? Die BU-Rente wird ja bei mir als sonstige Einkünfte versteuert.

3. Gibt es eine Wechselwirkung zwischen der Versteuerung der BU-Rente und dem späteren Auszahlungsmodell aus dem geförderten Depot?

Ich bin 61, plane noch einige Jahre bis zur regulären Rente, und möchte das neue Depot sinnvoll nutzen, sofern es sich für mich überhaupt lohnt. Falls jemand ähnliche Erfahrungen hat oder die Gesetzeslage kennt – ich bin sehr dankbar für jeden Hinweis. Ein Steuerberater ist schon konsultiert, aber der kannte das neue Gesetz noch nicht gut genug.]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/">Steuern &amp; Fördermodelle</category>                        <dc:creator>Heinz B.</dc:creator>
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				                    <item>
                        <title>Steuerliche Abzugsgrenzen beim neuen Depot – was gilt eigentlich 2026?</title>
                        <link>https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/steuerliche-abzugsgrenzen-beim-neuen-depot-was-gilt-eigentlich-2026-1782029472/</link>
                        <pubDate>Sun, 21 Jun 2026 08:11:12 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,

nachdem ich jetzt ein bisschen Zeit hatte (Urlaub steht leider erst Ende Juli an...), wollte ich mich endlich mal intensiver mit dem neuen Altersvorsorgedepot beschäftigen. ...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,

nachdem ich jetzt ein bisschen Zeit hatte (Urlaub steht leider erst Ende Juli an...), wollte ich mich endlich mal intensiver mit dem neuen Altersvorsorgedepot beschäftigen. Ich plane, ab 2027 dabei zu sein, und versuche gerade die Steuersache zu verstehen.

Mich interessiert konkret: Welche Limits gelten für den steuerlichen Abzug, also den Sonderausgabenabzug, beim neuen geförderten Depot? Ich habe gelesen, dass es da einen jährlichen Maximalbetrag gibt – aber ich finde keine klare, verlässliche Zahl. Irgendwo stand 3.000 Euro, woanders wieder was anderes. Und dann gibt es ja noch die staatliche Zulage obendrauf, oder? Wie verhält sich das miteinander?

Und noch was: Gilt für 2026 überhaupt schon irgendetwas steuerlich, wenn man sich jetzt schon vorbereitet oder vorsorglich irgendwo anmeldet? Oder läuft da steuerlich noch gar nichts, weil das Produkt ja noch nicht offiziell startfähig ist?

Ich bin kein Steuerexperte, versuche das aber selbst einzuschätzen, bevor ich im Herbst zum Steuerberater gehe. Wäre nett, wenn jemand das kurz einordnen könnte, ohne zu viel Fachchinesisch. Danke!]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/">Steuern &amp; Fördermodelle</category>                        <dc:creator>Markus B.</dc:creator>
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				                    <item>
                        <title>Auslandsjahr 2027: Förderung einfach pausieren oder trotzdem einzahlen?</title>
                        <link>https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/auslandsjahr-2027-foerderung-einfach-pausieren-oder-trotzdem-einzahlen-1782029440/</link>
                        <pubDate>Sun, 21 Jun 2026 08:10:40 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,

ich plane für 2027 ein längeres Auslandsjahr – wahrscheinlich ab Frühjahr für etwa 10 bis 12 Monate. Ich arbeite dann weiterhin für meinen deutschen Arbeitgeber, nur eben re...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,

ich plane für 2027 ein längeres Auslandsjahr – wahrscheinlich ab Frühjahr für etwa 10 bis 12 Monate. Ich arbeite dann weiterhin für meinen deutschen Arbeitgeber, nur eben remote von Portugal oder Spanien aus. Den genauen Status muss ich noch mit der Personalabteilung klären, aber grundsätzlich soll ich steuerlich in Deutschland angemeldet bleiben.

Jetzt frage ich mich, was das für das neue Altersvorsorgedepot bedeutet, das ja ab 01.01.2027 startet. Ich hatte eigentlich vor, von Anfang an dabei zu sein. Aber wenn ich im Ausland lebe – verliere ich dann die Förderung? Oder läuft die einfach weiter, solange ich in Deutschland steuerpflichtig bin?

Ich hab gelesen, dass die Förderung an die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland geknüpft sein soll. Aber was genau bedeutet das in der Praxis, wenn man zum Beispiel einen deutschen Wohnsitz behält (Wohnung bleibt vermietet oder ich meld mich nicht ab)?

Und falls die Förderung tatsächlich wegfällt: Lohnt es sich dann trotzdem, den Eigenbeitrag ohne staatliche Zulagen weiterzuzahlen, damit das Depot nicht brach liegt? Oder ist es besser, einfach zu pausieren und 2028 neu einzusteigen?

Ich wäre dankbar für Erfahrungen oder Einschätzungen – auch wenn das neue Depot ja erst 2027 losgeht und die wenigsten hier konkreten Praxiserfahrungen haben werden. Vielleicht hat jemand schon ähnliche Situationen mit Riester und Auslandsaufenthalten erlebt?

Gruß,
Heinrich67]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/">Steuern &amp; Fördermodelle</category>                        <dc:creator>Heinrich67</dc:creator>
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				                    <item>
                        <title>Kapitalertragssteuer im Altersvorsorgedepot – wie läuft das ab 2027?</title>
                        <link>https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/kapitalertragssteuer-im-altersvorsorgedepot-wie-laeuft-das-ab-2027-1781943217/</link>
                        <pubDate>Sat, 20 Jun 2026 08:13:37 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,

ich sitze gerade im Garten (endlich mal Sonne nach dem verregneten Mai!) und versuche, die Unterlagen zum neuen Altersvorsorgedepot durchzuarbeiten, bevor der Urlaub anfängt...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,

ich sitze gerade im Garten (endlich mal Sonne nach dem verregneten Mai!) und versuche, die Unterlagen zum neuen Altersvorsorgedepot durchzuarbeiten, bevor der Urlaub anfängt. Dabei bin ich über eine Frage gestolpert, auf die ich keine vernünftige Antwort finde.

Bei einem normalen Aktiendepot zahlt man ja auf realisierte Gewinne die Abgeltungssteuer von 25% plus Soli – das ist mir bekannt. Aber wie läuft das eigentlich beim neuen geförderten Altersvorsorgedepot ab 2027?

Wenn ich zum Beispiel ETFs im Depot halte und die steigen über die Jahre, werden dann bei Verkauf innerhalb des Depots Steuern fällig? Oder ist das so ähnlich wie früher bei Riester, dass man die Versteuerung erst bei der Auszahlung im Alter macht?

Und was ist mit dem Sparerpauschbetrag – gilt der da auch noch, oder ist der durch das Depot irgendwie ausgehebelt? Ich frage mich auch, ob man gezielt Positionen umschichten kann ohne Steuerbelastung zwischendurch, zum Beispiel wenn man näher an die Rente kommt und risikoärmer aufstellen will.

Ich bin kein Steuerprofi und hab das Gesetz selbst ehrlich gesagt nur überflogen. Vielleicht weiß jemand hier mehr? Wäre wirklich hilfreich – auch weil ich aktuell noch ein normales ETF-Depot habe und überlege, ob ein Wechsel in das neue Modell für mich Sinn macht.

Danke schon mal!
Nadine]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/">Steuern &amp; Fördermodelle</category>                        <dc:creator>Nadine K.</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/kapitalertragssteuer-im-altersvorsorgedepot-wie-laeuft-das-ab-2027-1781943217/</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>Selbständig seit Jahren: Welche Förderwege gibt es ab 2027 für mich?</title>
                        <link>https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/selbstaendig-seit-jahren-welche-foerderwege-gibt-es-ab-2027-fuer-mich-1781943177/</link>
                        <pubDate>Sat, 20 Jun 2026 08:12:57 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,

ich mache mir seit einiger Zeit Gedanken über das neue Altersvorsorgedepot, das ja ab Januar 2027 starten soll, und bin ehrlich gesagt etwas ratlos, was die Fördermodelle fü...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,

ich mache mir seit einiger Zeit Gedanken über das neue Altersvorsorgedepot, das ja ab Januar 2027 starten soll, und bin ehrlich gesagt etwas ratlos, was die Fördermodelle für Selbständige angeht.

Ich bin seit vielen Jahren selbständig tätig – kein Angestelltenverhältnis, keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht, also kein klassisches Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis. Mein Steuerberater hat mir bislang noch keine konkreten Aussagen machen können, da er selbst auf genauere Durchführungsbestimmungen wartet.

Soweit ich verstanden habe, soll es beim neuen Depot sowohl eine direkte staatliche Zulage als auch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs geben. Aber gilt das auch für Selbständige in vollem Umfang? Oder gibt es da Einschränkungen, weil wir eben nicht pflichtversichert sind? Ich frage mich konkret:

- Bekomme ich als Selbständiger die staatliche Grundzulage genauso wie Angestellte?
- Gibt es eine Mindesteinzahlungsquote, damit die volle Förderung greift?
- Kann ich den Sonderausgabenabzug parallel zur Zulage nutzen?

Jetzt im Sommer habe ich etwas mehr Ruhe für solche Planungsthemen – das Tagesgeschäft lässt das im Winter oft nicht zu. Wäre dankbar für Erfahrungen oder Hinweise, auch wenn vieles vielleicht noch unklar ist.

Viele Grüße
VorsorgePro58]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/">Steuern &amp; Fördermodelle</category>                        <dc:creator>VorsorgePro58</dc:creator>
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				                    <item>
                        <title>Elternzeit 2027: Welche Nachweise brauche ich für die Förderung?</title>
                        <link>https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/elternzeit-2027-welche-nachweise-brauche-ich-fuer-die-foerderung-1781770248/</link>
                        <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 08:10:48 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,

ich versuche gerade im Vorfeld die relevanten Unterlagen für das neue Altersvorsorgedepot zusammenzustellen, damit wir ab Januar 2027 keine Zeit verlieren. Meine Tochter ist...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,

ich versuche gerade im Vorfeld die relevanten Unterlagen für das neue Altersvorsorgedepot zusammenzustellen, damit wir ab Januar 2027 keine Zeit verlieren. Meine Tochter ist aktuell in Elternzeit – ihr Mann arbeitet weiterhin, sie bezieht Elterngeld. Die Situation ist also klassisch: ein Partner in Elternzeit, einer berufstätig.

Jetzt stellt sich mir die Frage: Hat meine Tochter trotz Elternzeit und Elterngeld Anspruch auf die staatliche Förderung beim neuen Depot? Und wenn ja – was muss sie nachweisen? Reicht der Elterngeldbescheid als Beleg, oder braucht sie zusätzlich noch etwas vom Arbeitgeber, der ihr die Elternzeit bestätigt?

Ich frage auch deshalb, weil ich mir nicht sicher bin, ob das Elterngeld als 'Einnahme' im Sinne der Fördervoraussetzungen gilt oder ob hier ein Sondertatbestand greift. Bei Riester gab es da früher diese Ausnahmeregelungen für Elternzeitphasen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.

Hat jemand dazu schon konkretere Informationen? Vielleicht aus dem Gesetzentwurf oder aus Beratungsgesprächen mit Anbietern? Ich würde das gerne bis zum Herbst geklärt haben, bevor meine Tochter eventuell wieder in den Job einsteigt.

Danke im Voraus!
RentenPro47]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/">Steuern &amp; Fördermodelle</category>                        <dc:creator>RentenPro47</dc:creator>
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                    </item>
				                    <item>
                        <title>Jobwechsel Mitte 2027: Was passiert mit Förderung und Steuervorteil?</title>
                        <link>https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/jobwechsel-mitte-2027-was-passiert-mit-foerderung-und-steuervorteil-1781684777/</link>
                        <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 08:26:17 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer beruflichen Veränderung und frage mich, wie sich das auf das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 auswirkt. Ich bin derzeit angestellt und plane, mögl...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer beruflichen Veränderung und frage mich, wie sich das auf das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 auswirkt. Ich bin derzeit angestellt und plane, möglicherweise Mitte 2027 den Job zu wechseln – vielleicht sogar für einige Wochen eine Lücke zwischen den Stellen einzuplanen, weil ich ohnehin eine längere Urlaubspause schon länger im Kopf hatte (dieser Sommer hat mich daran erinnert, wie wichtig das ist).

Meine konkreten Fragen:

1. Wenn ich z.B. von März bis September 2027 zwei verschiedene Arbeitgeber habe – wie wird dann das zu versteuernde Einkommen fürs Förderjahr berechnet? Werden beide Gehälter zusammengerechnet?

2. Was passiert steuerlich, wenn ich z.B. 3 Monate gar kein Einkommen habe (zwischen zwei Jobs)? Verliere ich in dieser Zeit anteilig die staatliche Förderung oder gilt die immer für das komplette Kalenderjahr?

3. Bekomme ich den Sonderausgabenabzug dann auf Basis des Gesamtjahreseinkommens oder nur auf den Teil, den ich tatsächlich eingezahlt habe?

Ich habe das Gesetz ein bisschen quergelesen, aber da wird das Szenario Jobwechsel nirgends richtig erklärt. Vielleicht hat hier jemand das schon durchdacht oder kennt die entsprechende Regelung.

Danke schon mal!]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/">Steuern &amp; Fördermodelle</category>                        <dc:creator>Werner-Kohl</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/jobwechsel-mitte-2027-was-passiert-mit-foerderung-und-steuervorteil-1781684777/</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>DHH + Altersvorsorgedepot 2027: Wie genau zusammenrechnen?</title>
                        <link>https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/dhh-altersvorsorgedepot-2027-wie-genau-zusammenrechnen-1781684727/</link>
                        <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 08:25:27 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,

ich sitze gerade bei 35 Grad im Homeoffice (Klimaanlage streikt natürlich genau jetzt im Juni...) und versuche, meine Steuersituation für 2027 irgendwie durchzuplanen. Viell...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,

ich sitze gerade bei 35 Grad im Homeoffice (Klimaanlage streikt natürlich genau jetzt im Juni...) und versuche, meine Steuersituation für 2027 irgendwie durchzuplanen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen, weil ich im Netz dazu kaum was Konkretes finde.

Zur Situation: Ich führe seit letztem Jahr eine doppelte Haushaltsführung, weil mein Arbeitgeber in einer anderen Stadt sitzt. Ich habe also einen Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung am Arbeitsort. Steuerlich mache ich die DHH ganz normal geltend – Miete, Fahrtkosten, den ganzen Spaß.

Jetzt frage ich mich: Wenn das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 startet und ich dort Beiträge einzahle und den Sonderausgabenabzug nutzen will – wie verhält sich das dann mit den DHH-Kosten? Zieht das eine das andere runter? Ich meine, es gibt ja irgendwelche Grenzen, bis zu denen Sonderausgaben wirksam sind. Oder sind DHH-Kosten sowieso Werbungskosten und damit völlig getrennt zu betrachten?

Außerdem: Hat jemand eine Ahnung, ob der Hauptwohnsitz für die Förderung relevant ist? Also ob es eine Rolle spielt, wo man offiziell gemeldet ist?

Ich frage jetzt schon, weil ich im Herbst mit einem Steuerberater sprechen will und erstmal einigermaßen vorbereitet sein möchte. Danke!]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/">Steuern &amp; Fördermodelle</category>                        <dc:creator>Lisa-Weber</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/dhh-altersvorsorgedepot-2027-wie-genau-zusammenrechnen-1781684727/</guid>
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                        <title>Fördergrenze 2026 - schon jetzt Beiträge für 2027 einzahlen?</title>
                        <link>https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/foerdergrenze-2026-schon-jetzt-beitraege-fuer-2027-einzahlen-1781424340/</link>
                        <pubDate>Sun, 14 Jun 2026 08:05:40 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hi Leute,

ich bin gerade dabei meine Finanzen für den Herbst zu planen und hab gelesen, dass es beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 bestimmte Höchstgrenzen für die steuerliche Förderung ...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hi Leute,

ich bin gerade dabei meine Finanzen für den Herbst zu planen und hab gelesen, dass es beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 bestimmte Höchstgrenzen für die steuerliche Förderung geben wird. Jetzt frage ich mich: Gelten diese Limits eigentlich schon 2026 für Einzahlungen, die dann 2027 gefördert werden?

Hintergrund: Ich würde gerne schon Ende dieses Jahres einen größeren Betrag einzahlen, damit ich nicht erst im Januar 2027 anfangen muss. Aber wenn die Fördergrenzen rückwirkend gelten, könnte ich ja theoretisch mehr einzahlen als später gefördert wird.

Hat jemand schon konkrete Infos zu den Limits? Und wie ist das überhaupt geregelt - werden Einzahlungen aus 2026 dann bei der Steuererklärung 2027 berücksichtigt oder erst später?

Bin für jeden Hinweis dankbar!]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://altersvorsorgedepot-portal.de/bedingungen/foerdermodelle/">Steuern &amp; Fördermodelle</category>                        <dc:creator>L.Weber38</dc:creator>
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