Viele verbinden das Altersvorsorgedepot vor allem mit einer Frage: Kann ich darin in ETFs anlegen? Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ja – über das Altersvorsorgedepot können Sie auch in Fonds wie ETFs einzahlen. Welche Fonds konkret möglich sind, hängt allerdings von den gesetzlichen Vorgaben und den zertifizierten Angeboten ab, die es erst ab dem 1. Januar 2027 gibt. Dieser Beitrag erklärt die Regeln, die schon feststehen.
Was ein ETF ist
Ein ETF – Exchange Traded Fund – ist ein Investmentfonds, der an der Börse gehandelt wird und in der Regel einen Index nachbildet. Statt einzelne Wertpapiere auszuwählen, legen Anleger über den Fonds in viele Wertpapiere zugleich an. ETFs gelten deshalb als einfache Möglichkeit, breit zu streuen. Sie unterliegen aber wie jede Kapitalanlage Kursschwankungen.
Welche Anlagen im Altersvorsorgedepot erlaubt sind
Welche Vermögensgegenstände im Altersvorsorgedepot zulässig sind, legt eine Positivliste abschließend fest. Was nicht auf dieser Liste steht, darf nicht in das geförderte Depot. Welche ETFs und anderen Fonds ein Anbieter tatsächlich zur Auswahl stellt, zeigt sich erst mit den zertifizierten Verträgen. Bis dahin kann niemand verlässlich sagen, welcher konkrete Fonds im Altersvorsorgedepot bei welchem Anbieter verfügbar sein wird.
Das Standarddepot mit zwei Fonds
Jeder Anbieter muss ein einfach gestaltetes Standarddepot anbieten oder das eines kooperierenden Anbieters vertreiben. Es richtet sich besonders an Vorsorgende mit wenig Erfahrung am Kapitalmarkt. Im Standarddepot werden zwei Fonds bespart, die der Anbieter vorvertraglich festlegt. In den Jahren vor Beginn der Auszahlungsphase wird das angesparte Kapital schrittweise in den risikoärmeren der beiden Fonds umgeschichtet. Wer von den Standardeinstellungen abweichen möchte, kann das tun.
Kosten: Warum die Effektivkosten zählen
Im Standarddepot ist die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten – die Effektivkosten – auf 1,0 Prozent begrenzt. Über Jahrzehnte machen schon kleine Kostenunterschiede viel aus, deshalb gehören die Effektivkosten zu den wichtigsten Vergleichsgrößen. Hinzu kommen die Regeln für einen Anbieterwechsel: Ab fünf Jahren nach Abschluss ist er kostenfrei, der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen. Bei einem früheren Wechsel können Kosten anfallen.
Risiko ohne Beitragsgarantie
Im Altersvorsorgedepot wird auf Garantien verzichtet, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen. Wie bei anderen Kapitalanlagen haftet kein Dritter für die Wertentwicklung – die Rendite steht aber auch allein Ihnen zu. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass sich Wertschwankungen nach den Erfahrungen der Vergangenheit im Zeitablauf langfristig ausgleichen können; eine Garantie ist das nicht. Wer eine Absicherung möchte, kann stattdessen ein Garantieprodukt wählen, bei dem zu Beginn der Auszahlungsphase je nach Vertrag mindestens 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beträge zur Verfügung stehen.
Steuern auf Erträge
In der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge im Altersvorsorgevertrag nicht besteuert – auch nicht die Erträge aus ETFs im Depot. Besteuert werden erst die Leistungen während der Auszahlungsphase.
Worauf Sie beim späteren Vergleich achten können
Sobald zertifizierte Angebote vorliegen, lohnt der Blick auf die Effektivkosten, auf die beiden Fonds im Standarddepot und den Zeitpunkt ihrer Umschichtung, auf die Fondsauswahl außerhalb des Standarddepots und auf die Bedingungen für einen Wechsel. Anbieter müssen ihre Produktinformationen standardisiert auch Dritten zur Verfügung stellen; damit werden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die Voraussetzungen für Vergleichsplattformen geschaffen.
Fazit
ETFs sind im Altersvorsorgedepot möglich, welche genau, legen Positivliste und Angebote fest. Für wenig erfahrene Vorsorgende gibt es das Standarddepot mit zwei Fonds, automatischer Umschichtung vor der Rente und einem Kostendeckel von 1,0 Prozent. Eine Empfehlung für bestimmte Fonds lässt sich vor dem Start am 1. Januar 2027 seriös nicht geben. Fragen dazu besprechen Mitglieder im Forenbereich Strategien.
Stand der Angaben: September 2026, auf Grundlage der Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rentenberatung.
Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu steuerlichen Fragen und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt, insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberater. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich im Altersvorsorgedepot in ETFs anlegen?
Ja. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums können Sie über das Altersvorsorgedepot auch in Fonds wie ETFs einzahlen. Welche Fonds konkret möglich sind, legen Positivliste und Angebote fest.
Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?
Eine Positivliste zählt die zulässigen Vermögensgegenstände abschließend auf. Was nicht darauf steht, darf nicht in das geförderte Depot.
Wie funktioniert das Standarddepot?
Es werden zwei Fonds bespart, die der Anbieter vorvertraglich festlegt. Vor Beginn der Auszahlungsphase wird das Kapital schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet.
Wie hoch dürfen die Kosten sein?
Im Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt.
Muss ich ETF-Erträge in der Ansparphase versteuern?
Nein. In der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge im Altersvorsorgevertrag nicht besteuert; besteuert werden erst die Leistungen in der Auszahlungsphase.
Zu diesem Beitrag: Mit KI-Unterstützung erstellt am 14.09.2026, kann Fehler enthalten.


