Die Altersvorsorgedepot Förderung besteht aus mehreren Bausteinen, die sich ergänzen: Zulagen, die direkt in den Vertrag fließen, und ein möglicher Steuervorteil über die Einkommensteuererklärung. Gelten wird diese Förderung für die neuen Verträge, die ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können. Hier sind die fünf Bausteine im Überblick.
1. Die Grundzulage
Jede förderberechtigte Person erhält eine Grundzulage. Sie ist gestaffelt: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro und 25 Cent je weiterem Euro bis 1.800 Euro Eigenbeitrag, zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr.
Einige Beispiele zur Veranschaulichung: Wer 120 Euro im Jahr einzahlt, erhält 60 Euro Grundzulage. Bei 360 Euro sind es 180 Euro, bei 1.200 Euro 390 Euro. Die vollen 540 Euro gibt es ab einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro, das sind 150 Euro im Monat.
2. Die Kinderzulage
Für jedes Kind erhält ein zulageberechtigter Elternteil eine Kinderzulage: einen Euro für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro, also höchstens 300 Euro je Kind im Jahr. Die bisherige feste Kinderzulage bei Riester – 300 Euro beziehungsweise 185 Euro für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden – wird abgeschafft.
3. Der Bonus vor dem 25. Geburtstag
Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich. Der Bonus kommt zur Grundzulage und gegebenenfalls zur Kinderzulage hinzu.
4. Die Zulage für Ehepartner
Bei Verheirateten genügt es, wenn eine Person die persönlichen Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Dann kann auch der Ehepartner Zulagen erhalten, der diese Voraussetzungen selbst nicht erfüllt. Er muss dafür mindestens 120 Euro im Jahr selbst sparen, und die Ehegatten dürfen nicht dauerhaft getrennt leben. Die Zulage für den mittelbar berechtigten Partner beträgt höchstens 175 Euro im Jahr.
5. Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung
Neben den Zulagen können die Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt künftig bei 2.340 Euro im Jahr – das sind 1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Grundzulage, ohne mittelbar berechtigte Person und ohne Kinderzulage. Das Finanzamt prüft dabei selbst, ob Ihnen ein über den Zulageanspruch hinausgehender Steuervorteil zusteht.
Hinzu kommt ein Vorteil während der Ansparphase: Wertsteigerungen und Erträge im Vertrag werden nicht laufend besteuert. Besteuert werden erst die Leistungen in der Auszahlungsphase.
Wer gefördert wird und welche Grenzen gelten
Förderberechtigt sind die bisher zulageberechtigten Personengruppen. Neu hinzu kommen Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes, die eine Steuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Einzahlen dürfen Sie bis zu 6.840 Euro im Jahr; gefördert werden davon bis zu 1.800 Euro. Wird gefördertes Vermögen vererbt, sind die Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzuzahlen – außer das Kapital wird auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen.
Fazit
Die Förderung des Altersvorsorgedepots setzt sich aus Grundzulage, Kinderzulage, einmaligem Bonus, der Zulage für Ehepartner und dem Sonderausgabenabzug zusammen. Wie viel davon ankommt, hängt vor allem vom eigenen Beitrag ab: ab 120 Euro im Jahr gibt es Zulagen, die volle Grundzulage ab 1.800 Euro. Nutzbar ist die Förderung für die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027. Fragen dazu besprechen Mitglieder im Forenbereich Grundlagen.
Stand der Angaben: September 2026, auf Grundlage der Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rentenberatung.
Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu steuerlichen Fragen und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt, insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberater. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?
50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro und 25 Cent je weiterem Euro bis 1.800 Euro Eigenbeitrag, zusammen höchstens 540 Euro im Jahr.
Wie viel muss ich für die Förderung mindestens einzahlen?
Mindestens 120 Euro im Jahr. Die volle Grundzulage gibt es ab 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
Einen Euro je gespartem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro, also höchstens 300 Euro je Kind im Jahr. Sie erhält ein zulageberechtigter Elternteil.
Kann auch mein Ehepartner eine Zulage bekommen?
Ja, als mittelbar berechtigte Person, wenn der andere Ehegatte förderberechtigt ist. Nötig sind eine eigene Sparleistung von mindestens 120 Euro im Jahr; die Zulage beträgt höchstens 175 Euro.
Gibt es zusätzlich einen Steuervorteil?
Die Beiträge können bis zu 2.340 Euro im Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil über die Zulage hinausgeht.
Zu diesem Beitrag: Mit KI-Unterstützung erstellt am 14.09.2026, kann Fehler enthalten.


