Wer über das neue Altersvorsorgedepot nachdenkt, möchte meist zuerst eine Zahl sehen: Was kommt heraus, wenn ich monatlich 100 Euro einzahle? Diese Frage lässt sich nur zum Teil beantworten, denn sie hat zwei völlig unterschiedliche Bestandteile. Der eine Teil ist die staatliche Förderung, die feststeht und sich exakt ausrechnen lässt. Der andere Teil ist die Rendite der Kapitalanlage über viele Jahre hinweg, und die kennt heute niemand, weil es das Altersvorsorgedepot noch nicht gibt. Anbieter dürfen die entsprechenden Verträge frühestens ab dem 1. Januar 2027 anbieten, nachdem der Bundestag die Reform am 27. März 2026 beschlossen hat. Bis dahin gibt es weder Kunden noch Vertragsdaten noch tatsächliche Wertentwicklungen, auf die sich eine seriöse Prognose stützen ließe.

Rechnen lässt sich zunächst der gesicherte Teil: die Grundzulage. Bei einem Beitrag von 100 Euro im Monat zahlen Sie im Jahr 1.200 Euro ein. Für die ersten 360 Euro erhalten Sie 50 Cent je eingezahltem Euro, das sind 180 Euro. Für die restlichen 840 Euro, die über 360 Euro hinausgehen, gibt es 25 Cent je Euro, also weitere 210 Euro. In der Summe ergibt sich eine Zulage von 390 Euro im Jahr. Zusammen mit Ihrem eigenen Beitrag von 1.200 Euro fließen damit 1.590 Euro pro Jahr in Ihr Depot. Dieses Beispiel zeigt ausschließlich die Förderung nach den gesetzlich festgelegten Sätzen; es ist keine Aussage über die spätere Wertentwicklung des Kapitals.

Haben Sie Kinder, kann sich die Rechnung weiter verändern. Für jedes Kind gibt es zusätzlich einen Euro je eingezahltem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr je Kind. Schließen Sie den Vertrag vor Ihrem 25. Geburtstag ab, kommt einmalig ein Bonus von 200 Euro hinzu. Auch mittelbar berechtigte Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulage von bis zu 175 Euro erhalten, sofern sie selbst mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen und nicht dauerhaft von ihrem Partner getrennt leben. All diese Beträge lassen sich schon heute exakt berechnen, weil sie im Gesetz festgelegt sind – unabhängig davon, welcher Anbieter später den Vertrag führt.

Was sich dagegen nicht seriös vorhersagen lässt, ist die Frage, welche monatliche Rente am Ende aus 100 Euro Sparbeitrag im Monat wird. Das hängt von der Laufzeit bis zum Rentenbeginn, von der gewählten Anlagestrategie innerhalb der zulässigen Positivliste, von den Kosten des jeweiligen Vertrags und von der tatsächlichen Wertentwicklung der Kapitalmärkte über Jahrzehnte ab. Wer heute eine konkrete Rentenhöhe verspricht, verspricht etwas, das aus den vorliegenden gesetzlichen Regeln nicht abgeleitet werden kann. Seriöse Aussagen beschränken sich deshalb auf den Zulagenanteil und auf die Rahmenbedingungen, die feststehen, nicht auf eine geschätzte Auszahlungssumme in 20 oder 30 Jahren.

In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf diesen Artikel zum Thema: Altersvorsorgedepot Auszahlung: Rente oder Einmalbetrag?.

Feste Rahmenbedingungen für das Altersvorsorgedepot

Ein Rahmen, der bereits feststeht, betrifft die Kosten. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot bereitstellen oder das eines kooperierenden Anbieters vertreiben, bei dem die Effektivkosten auf höchstens 1,0 Prozent im Jahr begrenzt sind. Welche Anlagen darin überhaupt zulässig sind, legt eine Positivliste abschließend fest. Sie können zwischen einem Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie und einem Garantieprodukt wählen, wobei beide Varianten unterschiedliche Chancen und Risiken mit sich bringen. Verbindliche Konditionen einzelner Anbieter, etwa konkrete Depotgebühren oder Fondsauswahl, gibt es erst mit den zertifizierten Verträgen, die das Bundeszentralamt für Steuern prüft. Vor 2027 lässt sich also auch bei den Kosten nur der gesetzliche Rahmen benennen, nicht das konkrete Angebot.

Das Altersvorsorgedepot per E-Mail verstehen

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Für die spätere Auszahlungsphase gelten ebenfalls feste Regeln, die Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen können. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren oder mit dem Beginn einer früheren Altersrente, spätestens mit 70 Jahren. Danach läuft ein Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr, wobei Sie bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnehmen können. Die Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, das heißt, sie werden erst im Ruhestand versteuert, nicht die Einzahlungen während der Ansparphase. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, genießt Bestandsschutz und kann ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung in die neue Regelung wechseln; eine Übertragung aus einer Basisrente nach Rürup in ein Altersvorsorgedepot ist dagegen nicht vorgesehen.

Wer heute schon mit 100 Euro im Monat plant, kann also die Förderhöhe exakt kalkulieren und die gesetzlichen Leitplanken für Kosten, Wechsel und Auszahlung kennenlernen, bevor der erste Vertrag überhaupt abgeschlossen werden kann. Ein Anbieterwechsel ist ab fünf Jahren nach Vertragsschluss kostenfrei möglich, wobei der neue Anbieter höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen darf und das geförderte Kapital ohne Rückzahlung der Förderung übertragen wird. Diese Eckpunkte helfen dabei, sich schon vor dem Start ein realistisches Bild zu machen, ohne auf Zahlen zurückzugreifen, die es noch gar nicht geben kann.

Passend dazu haben wir einen weiteren Beitrag zum Thema: Altersvorsorgedepot Risiko: Wie viel Aktienanteil ist sinnvoll?.

Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rentenberatung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein wird. Es bietet staatliche Förderungen und verschiedene Anlageoptionen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung setzt sich aus verschiedenen Zulagen zusammen, die sich exakt berechnen lassen, abhängig von den eigenen Einzahlungen und weiteren Faktoren.

Wann kann ich mit Auszahlungen beginnen?

Die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot beginnen frühestens mit 65 Jahren oder mit dem Beginn einer früheren Altersrente, spätestens jedoch mit 70 Jahren.

Welche Kosten sind mit dem Altersvorsorgedepot verbunden?

Die Effektivkosten für das Altersvorsorgedepot sind auf höchstens 1,0 Prozent im Jahr begrenzt. Konkrete Kosten werden erst mit den zertifizierten Verträgen bekannt gegeben.

Kann ich den Anbieter wechseln?

Ein Anbieterwechsel ist ab fünf Jahren nach Vertragsschluss kostenfrei möglich, wobei der neue Anbieter eine maximale Verwaltungspauschale von 150 Euro verlangen darf.

Zu diesem Beitrag: Mit KI-Unterstützung erstellt am 28.09.2026, kann Fehler enthalten.

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