Bei der Altersvorsorgedepot Auszahlung fragen sich viele: monatliche Rente oder lieber alles auf einmal? Ohne Verlust der Förderung lassen sich zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal auszahlen, der Rest fließt als Leibrente oder Auszahlungsplan. Dieser Beitrag erklärt die Regeln, die nach Angaben des Bundesfinanzministeriums für die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027 gelten.
Wann die Auszahlung beginnt
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Früher ist sie möglich, wenn bereits vor dem 65. Geburtstag eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der Alterssicherung der Landwirte oder eine Beamten- beziehungsweise Soldatenversorgung gezahlt wird. Gewählt wird die Form der Auszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase.
Möglichkeit 1: die lebenslange Leibrente
Die Leibrente zahlt einen bestimmten monatlichen Betrag bis zum Lebensende. Sie lässt sich nicht vererben, die Zahlungen enden mit dem Tod. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird das angesparte Kapital hier kollektiv verwendet, um die Zahlungen für länger lebende Rentenbezieher zu finanzieren. Optional kann eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbart werden: Stirbt die versicherte Person in diesem Zeitraum, wird die Rente an die Hinterbliebenen gezahlt.
Möglichkeit 2: der Auszahlungsplan
Neu ist der befristete Auszahlungsplan. Er läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr, ein längerer Plan ist möglich. Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar. Mit Ablauf des Plans ist das Vermögen allerdings verzehrt, danach gibt es aus diesem Vertrag keine weiteren Auszahlungen. Anders als die Leibrente sichert der Auszahlungsplan also nicht gegen ein sehr langes Leben ab.
Einmalbetrag: Was ohne Förderverlust möglich ist
Zu Beginn der Auszahlungsphase lassen sich bis zu 30 Prozent des dann vorhandenen Kapitals als einmalige Teilkapitalauszahlung entnehmen. Ergibt das gesamte Kapital nur eine sehr kleine monatliche Rente, die 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt, darf diese Kleinbetragsrente auf einmal abgefunden werden. Für selbst genutztes Wohneigentum kann bereits in der Ansparphase ein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag eingesetzt werden.
Wer darüber hinaus gefördertes Kapital vorzeitig entnimmt, verwendet es förderschädlich: Die Zulagen und Steuervorteile sind dann zurückzuzahlen.
Anbieter zu Beginn der Auszahlung wechseln
Zum Beginn der Auszahlungsphase können Sie den Anbieter wechseln, zum Beispiel zu einem Anbieter, der ein reines Auszahlungsprodukt anbietet. Wer ein Altersvorsorgedepot ohne Verrentungsoption hat, kann sein Vermögen so etwa in eine Leibrente bei einem Versicherungsunternehmen umwandeln. Umgekehrt kann sich, wer ein Garantieprodukt mit Verrentungsoption hat, noch für einen Auszahlungsplan bei einem anderen Anbieter entscheiden.
Wie die Auszahlung besteuert wird
Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, werden in vollem Umfang nachgelagert besteuert – auch soweit sie auf Zulagen, Erträgen und Wertsteigerungen beruhen. Gefördert sind die Eigenbeiträge bis zum Höchstbetrag von 1.800 Euro im Jahr zuzüglich der Zulagen. Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen, etwa aus Einzahlungen über den Höchstbetrag hinaus, werden grundsätzlich mit dem Ertragsanteil besteuert. Wurde beides eingezahlt, werden die Leistungen entsprechend aufgeteilt.
Vererben, Wohnsitz im Ausland und Grundsicherung
Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar, die Förderung muss dann aber zurückgezahlt werden. Ohne Abzüge ist dagegen eine Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten möglich. Wer ab Beginn der Auszahlungsphase seinen Wohnsitz außerhalb der EU oder des EWR nimmt, muss die darauf entfallenden Zulagen und Steuerermäßigungen ebenfalls zurückzahlen.
Bei der Grundsicherung im Alter ist gefördertes Altersvorsorgevermögen geschützt und muss nicht verwertet werden. Von der Zusatzrente bleiben 100 Euro zuzüglich 30 Prozent des darüber liegenden Betrags anrechnungsfrei, derzeit höchstens 281,50 Euro im Monat.
Fragen für die spätere Entscheidung
Welche Form passt, hängt von der eigenen Lebenslage ab. Hilfreich sind diese Fragen: Brauchen Sie ein verlässliches Einkommen bis zum Lebensende, oder genügt eine Auszahlung bis zu einem bestimmten Alter? Sollen Angehörige etwas erhalten, wenn Sie früh versterben? Gibt es zu Rentenbeginn einen größeren Ausgabenbedarf, für den eine Teilauszahlung hilft? Und welche anderen Einkünfte haben Sie im Alter? Für die persönliche Abwägung, auch mit Blick auf die Steuern, ist eine unabhängige Beratung der richtige Ort.
Fazit
Die Altersvorsorgedepot Auszahlung beginnt in der Regel zwischen 65 und 70 Jahren. Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente, auf Wunsch mit Rentengarantiezeit, und ein Auszahlungsplan mindestens bis 85, dessen Restvermögen vererbbar ist. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können zu Beginn auf einmal ausgezahlt werden; alles auf einmal ist ohne Förderverlust nur bei einer Kleinbetragsrente möglich. Die Regeln gelten für die neuen Verträge, die ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können. Fragen dazu besprechen Mitglieder im Forenbereich Bedingungen.
Stand der Angaben: September 2026, auf Grundlage der Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rentenberatung.
Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu steuerlichen Fragen und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt, insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberater. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?
Frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Früher ist es möglich, wenn bereits vorher eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Beamtenversorgung gezahlt wird.
Kann ich mir das Altersvorsorgedepot komplett auszahlen lassen?
Nicht ohne Förderverlust. Zu Beginn der Auszahlungsphase sind bis zu 30 Prozent als Einmalbetrag möglich; eine vollständige Abfindung ist nur bei einer Kleinbetragsrente vorgesehen.
Was unterscheidet Leibrente und Auszahlungsplan?
Die Leibrente zahlt bis zum Lebensende und ist nicht vererbbar. Der Auszahlungsplan läuft mindestens bis 85 und ist danach verzehrt; nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Leistungen aus geförderten Beiträgen werden vollständig nachgelagert besteuert, auch soweit sie auf Zulagen und Erträgen beruhen. Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen werden grundsätzlich mit dem Ertragsanteil besteuert.
Was passiert mit dem Geld im Todesfall?
Es ist grundsätzlich vererbbar, die Förderung ist dann zurückzuzahlen. Ohne Abzüge ist eine Übertragung auf einen Vertrag des überlebenden Ehegatten möglich. Eine Leibrente endet mit dem Tod, außer es wurde eine Rentengarantiezeit vereinbart.
Zu diesem Beitrag: Mit KI-Unterstützung erstellt am 14.09.2026, kann Fehler enthalten.


