Für Familien hat das Altersvorsorgedepot eine besondere Seite: Neben der Grundzulage fördert der Staat auch Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen den Ehepartner. Abschließen lässt sich ein gefördertes Altersvorsorgedepot allerdings erst ab dem 1. Januar 2027. Dieser Beitrag zeigt, welche Förderung Familien dann erhalten können und was Sie vorher klären sollten.
Die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot
Für jedes Kind erhält ein zulageberechtigter Elternteil eine Kinderzulage. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gibt es für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro einen Euro Kinderzulage. Zahlt ein zulageberechtigter Elternteil also 300 Euro im Jahr ein, kommen für ein Kind 300 Euro Kinderzulage hinzu.
Die bisherige Regelung wird dabei abgeschafft: Bei Riester gab es eine feste Kinderzulage von 300 Euro – beziehungsweise 185 Euro für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden –, sofern ein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag gezahlt wurde.
Grundzulage und Bonus vor dem 25. Geburtstag
Unabhängig von den Kindern erhält jede förderberechtigte Person die Grundzulage: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro und 25 Cent je weiterem Euro bis 1.800 Euro Eigenbeitrag, zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro zusätzlich.
Förderung für Ehepartner
Bei Verheirateten genügt es, wenn eine Person die persönlichen Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllt. Dann kann auch der Ehepartner Zulagen erhalten, der diese Voraussetzungen selbst nicht erfüllt. Man spricht von mittelbarer Förderberechtigung.
Dafür gelten Bedingungen: Der mittelbar berechtigte Partner muss selbst mindestens 120 Euro im Jahr sparen, und die Ehegatten dürfen nicht dauerhaft getrennt leben. Die Zulage für den mittelbar berechtigten Partner beträgt höchstens 175 Euro im Jahr und ist damit deutlich kleiner als die volle Grundzulage von 540 Euro.
Was im Todesfall mit dem Vertrag passiert
Gefördertes Altersvorsorgevermögen ist vererbbar. Grundsätzlich werden die Zulagen und Steuervorteile dann aber zurückgefordert. Eine wichtige Ausnahme betrifft Familien: Wird das Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen, der auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautet, geschieht das ohne Abzüge. Eine lebenslange Leibrente ist dagegen nicht vererbbar; die Zahlungen enden mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Was Familien vor dem Start klären können
Förderberechtigung beider Partner prüfen. Klären Sie, wer von Ihnen unmittelbar förderberechtigt ist und ob der andere Partner mittelbar gefördert werden kann.
Beiträge planen. Überlegen Sie, welche Eigenbeiträge tragbar sind: mindestens 120 Euro im Jahr, bis 1.800 Euro für die volle Grundzulage und bis 300 Euro, damit die Kinderzulage für ein Kind voll ausfällt.
Bestehende Verträge sichten. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, sollte dessen Stand kennen: Riester-Verträge genießen Bestandsschutz, und ein Wechsel in die neue Förderung ist ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung möglich.
Kosten im Blick behalten. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten, dessen Effektivkosten auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt sind. Welche Anbieter zu welchen Konditionen antreten, zeigt sich erst mit den zertifizierten Verträgen.
Fazit
Für Familien kann das Altersvorsorgedepot mehr bringen als für Alleinstehende: Zur Grundzulage kommen Kinderzulagen und unter Bedingungen eine Zulage für den Ehepartner. Wie viel davon ankommt, hängt von den eigenen Beiträgen ab. Bis zum Start am 1. Januar 2027 lohnt es sich, die Förderberechtigung beider Partner zu klären und tragbare Beiträge festzulegen. Fragen dazu besprechen Mitglieder im Forenbereich Grundlagen.
Stand der Angaben: September 2026, auf Grundlage der Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rentenberatung.
Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu steuerlichen Fragen und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt, insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberater. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot?
Für jedes Kind gibt es für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro einen Euro Kinderzulage. Sie erhält ein zulageberechtigter Elternteil.
Gibt es weiter die feste Kinderzulage wie bei Riester?
Nein. Die bisherige feste Kinderzulage von 300 Euro beziehungsweise 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder wird abgeschafft.
Kann mein Ehepartner ebenfalls gefördert werden?
Ja, wenn eine Person förderberechtigt ist, kann der Ehepartner mittelbar gefördert werden. Der Partner muss dafür mindestens 120 Euro im Jahr selbst sparen, und die Ehegatten dürfen nicht dauerhaft getrennt leben.
Wie hoch ist die Zulage für einen mittelbar berechtigten Ehepartner?
Sie beträgt höchstens 175 Euro im Jahr.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ein Ehepartner stirbt?
Das geförderte Kapital kann ohne Abzüge auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden. Bei einer anderen Vererbung werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert.
Zu diesem Beitrag: Mit KI-Unterstützung erstellt am 13.09.2026, kann Fehler enthalten.


