Wer sich schon jetzt mit dem künftigen Altersvorsorgedepot beschäftigt, stellt sich häufig eine ganz praktische Frage: Ist mein eingezahltes Geld sicher, oder kann ich im schlechtesten Fall Kapital verlieren?
Diese Sorge ist nachvollziehbar, denn das Altersvorsorgedepot gehört zu einer Reform, die der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat. Anbieten dürfen Banken, Fondsgesellschaften und Versicherer die neuen Verträge frühestens ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin existiert kein einziges Altersvorsorgedepot, keine Kundin und kein Kunde hat damit Erfahrungen gesammelt, und es gibt folglich auch keine Renditezahlen oder Testsieger, auf die Sie sich stützen könnten. Wer heute nach einem Vergleich sucht, findet deshalb nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen – und genau die lohnt es sich, im Hinblick auf die Frage nach Kapitalschutz genauer zu betrachten.
Varianten des Altersvorsorgedepots
Der Gesetzgeber hat für das Altersvorsorgedepot zwei grundsätzliche Varianten vorgesehen, zwischen denen Sie später wählen können. Zum einen gibt es ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie, bei dem Ihr Kapital vollständig in die am Depot gebundenen Anlagen investiert wird, ohne dass ein bestimmter Mindestwert zugesichert ist. Zum anderen gibt es ein Garantieprodukt, bei dem ein Kapitalschutz Teil der Vertragsgestaltung ist. Beide Varianten müssen sich an die sogenannte Positivliste halten, die abschließend festlegt, welche Anlagen überhaupt zulässig sind.
Zusätzlich ist jeder Anbieter verpflichtet, ein Standarddepot bereitzustellen oder das eines kooperierenden Anbieters zu vertreiben; dort sind die Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt. Diese Kostenbegrenzung gilt unabhängig davon, ob Sie sich für die Variante mit oder ohne Garantie entscheiden.
Um die beiden Grundmodelle einzuordnen, hilft ein Blick auf ihre wesentlichen Unterschiede:
| Merkmal | Ohne Beitragsgarantie | Mit Garantie |
|---|---|---|
| Kapitalschutz | Kein zugesicherter Mindestwert | Zusicherung bezogen auf eingezahlte Beiträge |
| Anlagefreiheit | Volle Investition gemäß Positivliste | Eingeschränkt durch Garantiemechanismus |
| Kostenstruktur | Effektivkosten beim Standarddepot begrenzt | Zusätzliche Garantiekosten möglich |
| Wertentwicklung | Schwankungsabhängig, nicht vorhersehbar | Schwankungsabhängig, aber mit Sicherungsanteil |
Unterschiede zwischen Garantie und Nicht-Garantie
Diese Gegenüberstellung zeigt, dass eine Garantie nicht automatisch bedeutet, dass Ihr Kapital unangetastet bleibt, während die Variante ohne Garantie nicht zwangsläufig mit höheren Schwankungen einhergehen muss. Entscheidend ist, wie der jeweilige Anbieter die Garantie konkret ausgestaltet – und diese Details liegen erst mit den zertifizierten Verträgen vor, die das Bundeszentralamt für Steuern prüft.
In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf diesen Artikel zum Thema: Altersvorsorgedepot Rechner: Wie viel Rente aus 100 Euro im Monat?.
Wichtig ist dabei ein begrifflicher Unterschied, der häufig zu Missverständnissen führt: Eine Beitragsgarantie bezieht sich üblicherweise auf die eingezahlten Beiträge, nicht auf eine garantierte Rendite oder einen bestimmten Endwert oberhalb der Einzahlungen.
Das bedeutet, dass ein Garantieprodukt im Altersvorsorgedepot voraussichtlich absichert, dass am Ende der Ansparphase mindestens die eingezahlten Eigenbeiträge zuzüglich der staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen – wie genau diese Zusicherung technisch umgesetzt wird, ob sie laufend oder erst zum Rentenbeginn greift und welche Kosten sie verursacht, ist jedoch noch nicht bekannt. Das Gesetz legt die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen Garantie und Nicht-Garantie fest, die konkrete Ausgestaltung bleibt den einzelnen Anbietern überlassen und wird erst mit der Zertifizierung sichtbar.
Worauf Sie bei der Entscheidung achten sollten
Bevor Sie sich später für eine der beiden Varianten entscheiden, lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf folgende Punkte, sobald zertifizierte Verträge vorliegen:
- Umfang der Garantie: Klären Sie, ob sich der Kapitalschutz auf die Eigenbeiträge, auf Eigenbeiträge plus Zulagen oder auf einen anderen Bezugswert bezieht.
- Zeitpunkt der Wirkung: Prüfen Sie, ob die Garantie während der gesamten Laufzeit gilt oder erst zum vereinbarten Rentenbeginn greift.
- Kostenwirkung: Vergleichen Sie, wie sich die Garantiekosten auf die Effektivkosten auswirken, insbesondere im Verhältnis zum kostenbegrenzten Standarddepot.
- Anlagespielraum: Informieren Sie sich, welche Positionen der Positivliste in der Garantievariante tatsächlich genutzt werden dürfen.
- Übertragbarkeit: Beachten Sie, dass ein Anbieterwechsel ab fünf Jahren nach Abschluss kostenfrei möglich ist und der neue Anbieter höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen darf, das geförderte Kapital dabei aber ohne Rückzahlung der Förderung übertragen wird.
Für die Entscheidung zwischen Garantie und Nicht-Garantie spielt außerdem Ihre persönliche Lebenssituation eine Rolle, auch wenn an dieser Stelle keine pauschale Empfehlung möglich ist. Wer einen langen Anlagehorizont bis zur Auszahlung hat – diese ist frühestens mit 65 Jahren oder mit Beginn einer früheren Altersrente und spätestens mit 70 Jahren vorgesehen –, verfügt grundsätzlich über mehr Zeit, um Wertschwankungen auszugleichen, bevor der anschließende Auszahlplan beginnt, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen muss.
Passend dazu haben wir einen weiteren Beitrag zum Thema: ETF im Altersvorsorgedepot: Welche Fonds sich eignen.
Wer dagegen Wert auf planbare Mindestwerte legt, wird die Garantievariante genauer prüfen wollen, sobald die Vertragsbedingungen einzelner Anbieter vorliegen. Auch bestehende Riester-Verträge sind in diesem Zusammenhang relevant: Für sie gilt Bestandsschutz, und ein Wechsel in die neue Förderung ist ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung möglich, während eine Übertragung aus einer Basisrente nach Rürup-Art in ein Altersvorsorgedepot nicht vorgesehen ist.
Kapitalschutz im Altersvorsorgedepot
Solange keine zertifizierten Verträge existieren, bleibt die Frage nach dem konkreten Kapitalschutz im Altersvorsorgedepot offen. Sicher ist nur der gesetzliche Rahmen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Ein Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein wird. Es gibt zwei Varianten: mit und ohne Beitragsgarantie.
Gibt es eine Garantie für das eingezahlte Kapital?
Ja, es gibt ein Garantieprodukt, bei dem ein Kapitalschutz Teil der Vertragsgestaltung ist. Die genaue Ausgestaltung bleibt jedoch den Anbietern überlassen.
Was ist der Unterschied zwischen Beitragsgarantie und Kapitalschutz?
Die Beitragsgarantie bezieht sich auf die eingezahlten Beiträge, nicht auf eine garantierte Rendite oder einen bestimmten Endwert.
Wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Ein Altersvorsorgedepot kann frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, da die neuen Verträge erst dann verfügbar sind.
Was muss ich bei der Wahl zwischen den Varianten beachten?
Bei der Wahl zwischen Garantie und Nicht-Garantie sollten Sie Ihre persönliche Lebenssituation und den geplanten Anlagehorizont berücksichtigen.
Zu diesem Beitrag: Mit KI-Unterstützung erstellt am 12.10.2026, kann Fehler enthalten.


