Selbstständige standen bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge lange am Rand. Mit dem Altersvorsorgedepot ändert sich das: Ab dem 1. Januar 2027 gehören auch viele Selbstständige zum Kreis der Förderberechtigten. Dieser Beitrag erklärt, wer genau dazugehört, welche Förderung möglich ist und was Sie vor dem Start klären können.
Welche Selbstständigen das Altersvorsorgedepot nutzen können
Grundlage ist die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, die der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat. Neu förderberechtigt sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 des Einkommensteuergesetzes oder aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, die eine Steuererklärung abgegeben haben.
Ebenfalls neu dabei sind Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Sie müssen spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres gegenüber ihrer Versorgungseinrichtung schriftlich oder elektronisch einwilligen, dass diese der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen jährlich mitteilt, dass sie zum begünstigten Personenkreis gehören.
Ab wann das Altersvorsorgedepot für Selbstständige verfügbar ist
Anbieter dürfen die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Jeder Vertrag muss vorher vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert werden. Bis dahin lässt sich kein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen, und verbindliche Konditionen einzelner Anbieter stehen erst mit den zertifizierten Verträgen fest.
Wie hoch die Förderung ausfällt
Für Selbstständige gelten dieselben Förderregeln wie für alle anderen Berechtigten. Die Grundzulage beträgt 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro und 25 Cent je weiterem Euro bis 1.800 Euro Eigenbeitrag – zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr. Für jedes Kind kann ein zulageberechtigter Elternteil eine Kinderzulage von einem Euro je gespartem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro erhalten. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro.
Zusätzlich lassen sich die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen, künftig bis zu 2.340 Euro im Jahr – das sind 1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Grundzulage, ohne Kinderzulage. Das Finanzamt prüft dabei selbst, ob Ihnen ein über die Zulage hinausgehender Steuervorteil zusteht. Einzahlen dürfen Sie bis zu 6.840 Euro im Jahr; gefördert werden davon bis zu 1.800 Euro.
Wie die Förderung mit schwankenden Einkommen zusammenpasst
Die Zulagen richten sich nach dem Eigenbeitrag des jeweiligen Jahres. Wer in einem Jahr 120 Euro einzahlt, erhält 60 Euro Grundzulage; wer 1.800 Euro einzahlt, erhält die vollen 540 Euro. Ob und wie ein laufender Vertrag Änderungen des Beitrags zulässt, regeln allerdings erst die Vertragsbedingungen der zertifizierten Angebote.
Altersvorsorgedepot und Basisrente
Viele Selbstständige sorgen bereits mit einer Basisrente vor, der sogenannten Rürup-Rente. Rechtlich sind beide Wege getrennt: Die Basisrente gehört zur Basisversorgung, das Altersvorsorgedepot zur privaten Vorsorge, und für beide gelten unterschiedliche gesetzliche Anforderungen. Eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag in einen Altersvorsorgevertrag ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht vorgesehen.
Was Selbstständige vor dem Start klären können
Förderberechtigung prüfen. Klären Sie, ob Ihre Einkünfte unter § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG fallen oder ob Sie Pflichtmitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind – dann denken Sie an die Einwilligung gegenüber Ihrer Versorgungseinrichtung.
Jahresbeitrag planen. Überlegen Sie, welcher Betrag auch in schwächeren Jahren tragbar ist. Die Förderung beginnt bei 120 Euro im Jahr, die volle Grundzulage gibt es ab 1.800 Euro.
Kosten und Wechselregeln kennen. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten, dessen Effektivkosten auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt sind. Ab fünf Jahren nach Abschluss ist ein Anbieterwechsel kostenfrei; der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.
Auszahlung einplanen. Ausgezahlt wird frühestens mit 65 oder mit Beginn einer früheren Altersrente, spätestens mit 70 – etwa als lebenslange Rente oder als Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Zu Beginn der Auszahlungsphase ist eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich.
Fazit
Mit dem Altersvorsorgedepot werden ab 2027 auch viele Selbstständige gefördert – mit denselben Zulagen wie alle anderen Berechtigten. Abschließen lässt sich ein solcher Vertrag erst ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin lohnt es sich, die eigene Förderberechtigung zu klären und einen tragbaren Jahresbeitrag festzulegen. Fragen dazu besprechen Mitglieder im Forenbereich Grundlagen.
Stand der Angaben: September 2026, auf Grundlage der Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rentenberatung.
Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu steuerlichen und rechtlichen Fragen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt, insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberater. Eine Rechtsberatung im Einzelfall dürfen nur die dazu befugten Personen leisten, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen
Welche Selbstständigen werden beim Altersvorsorgedepot gefördert?
Selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, die eine Steuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Ab wann können Selbstständige ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Anbieter dürfen die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Vorher ist kein Abschluss eines geförderten Altersvorsorgedepots möglich.
Wie hoch ist die Förderung für Selbstständige?
Es gelten dieselben Regeln wie für alle Berechtigten: bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
Was müssen Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks beachten?
Sie müssen bis zum Ablauf des Beitragsjahres gegenüber ihrer Versorgungseinrichtung schriftlich oder elektronisch einwilligen, dass diese ihre Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis jährlich der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen mitteilt.
Kann ich eine Rürup-Rente in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Nein. Eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag in einen Altersvorsorgevertrag ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht vorgesehen.
Zu diesem Beitrag: Mit KI-Unterstützung erstellt am 13.09.2026, kann Fehler enthalten.


