Altersvorsorgedepot oder Riester – diese Frage stellt sich seit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge vor allem Menschen, die bereits einen Riester-Vertrag haben oder noch einen abschließen möchten. Neue Verträge wie das Altersvorsorgedepot gibt es ab dem 1. Januar 2027, bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Dieser Beitrag zeigt, worin sich beide unterscheiden und welche Wege Riester-Sparern offenstehen – ohne pauschale Empfehlung, denn die passende Wahl hängt vom einzelnen Vertrag ab.
Was die Reform an der geförderten Vorsorge ändert
Der Bundestag hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 27. März 2026 beschlossen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die private Altersvorsorge damit renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler werden. Neben Produkten mit garantierten Leistungen sind künftig auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich. Jeder neue Vertrag wird vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert; Anbieter dürfen die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027 anbieten.
Förderberechtigt bleiben die Personengruppen, die bisher zulageberechtigt waren – dazu gehören Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Neu hinzu kommen bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Wie die neue Förderung aussieht
In der neuen Förderung hängt die Grundzulage vom eigenen Beitrag ab: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro und 25 Cent je weiterem Euro bis 1.800 Euro Eigenbeitrag, höchstens 540 Euro im Jahr. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr. Die Kinderzulage beträgt einen Euro je gespartem Euro bis zu 300 Euro je Kind; die bisherige feste Kinderzulage von 300 Euro beziehungsweise 185 Euro für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden, entfällt in der neuen Förderung. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro. Als Sonderausgaben lassen sich bis zu 2.340 Euro im Jahr geltend machen.
Garantie, Anlage und Kosten im Vergleich
Riester-Verträge müssen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stellen. In der neuen Förderung gibt es zwei Richtungen: Garantieprodukte, bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase je nach Vertrag mindestens 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beträge zur Verfügung stehen, und das Altersvorsorgedepot, das auf eine Garantie verzichtet, um chancen- und renditeorientierte Anlagen zu ermöglichen.
Welche Anlagen im Altersvorsorgedepot zulässig sind, legt eine Positivliste abschließend fest. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot mit zwei Fonds anbieten oder das eines kooperierenden Anbieters vertreiben; dessen Effektivkosten sind auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt. Ein Wertverlust ist im Altersvorsorgedepot möglich, kein Dritter haftet für die Wertentwicklung.
Drei Wege für bestehende Riester-Verträge
Wer einen Riester-Vertrag hat, muss ihn nicht kündigen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt drei Möglichkeiten:
- Weiterführen: Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder werden, gilt Bestandsschutz. Sie laufen wie gewohnt mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiter.
- Nur die Förderung umstellen: Durch eine Erklärung gegenüber dem Anbieter kann der bestehende Riester-Vertrag unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen in die neue steuerliche Förderung wechseln.
- In einen Neuvertrag wechseln: Ein Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu den neuen Konditionen, etwa in ein Altersvorsorgedepot, ist möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Riester noch 2026 abschließen oder auf 2027 warten?
Riester-Verträge, die noch vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, fallen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ebenfalls unter den Bestandsschutz. Ein gefördertes Altersvorsorgedepot lässt sich dagegen erst ab dem 1. Januar 2027 abschließen, und die Konditionen einzelner Anbieter stehen erst mit den zertifizierten Verträgen fest. Wer jetzt noch einen Riester-Vertrag abschließt und später in einen Neuvertrag wechselt, sollte bedenken, dass dabei erneut Kosten anfallen können.
Fragen, die Sie vor einer Entscheidung klären können
Ob Weiterführen, Umstellen oder Wechseln sinnvoll ist, lässt sich nur mit Blick auf den eigenen Vertrag beurteilen. Hilfreich sind diese Fragen: Wie hoch sind die laufenden Kosten Ihres Riester-Vertrags, und wie viel wurde bereits für Abschluss und Vertrieb bezahlt? Welche Garantie enthält der Vertrag, und wie wichtig ist sie Ihnen? Welche Kosten würde ein Wechsel auslösen? Wie viele Jahre bleiben bis zur Auszahlung, und wie viel Schwankung können Sie tragen? Vertragsstand und Kosten können Sie bei Ihrem Anbieter erfragen; für die persönliche Abwägung ist eine unabhängige Beratung der richtige Ort.
Nicht möglich ist übrigens eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag, der sogenannten Rürup-Rente, in einen Altersvorsorgevertrag.
Fazit
Altersvorsorgedepot oder Riester lässt sich nicht pauschal beantworten. Bestehende Riester-Verträge können mit Bestandsschutz weiterlaufen, nur in die neue Förderung umgestellt oder ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung in einen Neuvertrag gewechselt werden – dann gegebenenfalls mit Kosten. Neue Verträge wie das Altersvorsorgedepot gibt es ab dem 1. Januar 2027. Fragen dazu besprechen Mitglieder im Forenbereich Alternativen.
Stand der Angaben: September 2026, auf Grundlage der Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rentenberatung.
Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu steuerlichen und rechtlichen Fragen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt, insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberater. Eine Rechtsberatung im Einzelfall dürfen nur die dazu befugten Personen leisten, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder werden, gilt Bestandsschutz. Sie können mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterlaufen.
Kann ich von Riester in ein Altersvorsorgedepot wechseln?
Ja. Ein Wechsel in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen ist möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Es können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Kann ich meinen Riester-Vertrag behalten und die neue Förderung nutzen?
Ja. Durch eine Erklärung gegenüber dem Anbieter kann der Vertrag unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen in die neue steuerliche Förderung wechseln.
Wie hoch ist die Grundzulage in der neuen Förderung?
50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro und 25 Cent je weiterem Euro bis 1.800 Euro Eigenbeitrag, höchstens 540 Euro im Jahr.
Kann ich meine Rürup-Rente in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Nein. Eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag in einen Altersvorsorgevertrag ist nicht vorgesehen.
Zu diesem Beitrag: Mit KI-Unterstützung erstellt am 14.09.2026, kann Fehler enthalten.


