Das Altersvorsorgedepot ist die neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Abschließen lässt es sich ab dem 1. Januar 2027. Dieser Beitrag erklärt kompakt, was das Altersvorsorgedepot ist, für wen es gedacht ist, wie die Förderung aussieht und welche Regeln für Anlage und Auszahlung gelten.

Was das Altersvorsorgedepot ist

Grundlage ist die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, die der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die private Altersvorsorge damit renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler werden. Kern der Reform: Neben Produkten mit garantierten Leistungen sind künftig auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich.

Im Altersvorsorgedepot wird also auf eine Beitragsgarantie verzichtet, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen. Wer eine Garantie möchte, kann stattdessen ein Garantieprodukt wählen, bei dem zu Beginn der Auszahlungsphase je nach Vertrag mindestens 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beträge zur Verfügung stehen. Jeder Vertrag wird vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert.

Für wen das Altersvorsorgedepot gedacht ist

Gefördert werden die Personengruppen, die bisher bei der privaten Altersvorsorge zulageberechtigt waren. Neu hinzu kommen Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes, die eine Steuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können unter Bedingungen mittelbar gefördert werden.

Wie das Altersvorsorgedepot gefördert wird

Die Grundzulage beträgt 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro und 25 Cent je weiterem Euro bis 1.800 Euro Eigenbeitrag – zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr. Für jedes Kind gibt es eine Kinderzulage von einem Euro je gespartem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro. Zusätzlich können die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden; das Finanzamt prüft, ob ein über die Zulage hinausgehender Steuervorteil zusteht.

Anlage, Kosten und Steuern in der Ansparphase

Welche Anlagen im Altersvorsorgedepot zulässig sind, legt eine Positivliste abschließend fest. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums können Sie über das Altersvorsorgedepot auch in Fonds wie ETFs einzahlen.

Das Altersvorsorgedepot per E-Mail verstehen

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Jeder Anbieter muss ein einfach gestaltetes Standarddepot anbieten oder das eines kooperierenden Anbieters vertreiben. Dort werden zwei Fonds bespart, die der Anbieter vorab festlegt; in den Jahren vor Beginn der Auszahlungsphase wird das Kapital schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet. Die Effektivkosten sind im Standarddepot auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt.

Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge im Vertrag nicht besteuert. Besteuert werden erst die Leistungen in der Auszahlungsphase.

Wie das Geld später ausgezahlt wird

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren oder mit Beginn einer früheren Altersrente, spätestens mit 70 Jahren. Möglich sind eine lebenslange Leibrente, auf Wunsch mit zehn- oder zwanzigjähriger Rentengarantiezeit, oder ein Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Zu Beginn der Auszahlungsphase lassen sich bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal auszahlen. Für selbst genutztes Wohneigentum darf bis zu 100 Prozent des geförderten Vermögens eingesetzt werden.

Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weiterlaufen. Ein Wechsel in die neue Förderung ist möglich, ohne dass die bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot bringt eine geförderte private Vorsorge ohne Beitragsgarantie, einen erweiterten Kreis von Berechtigten, ein kostenbegrenztes Standarddepot und flexiblere Auszahlungsregeln. Abschließen lässt es sich ab dem 1. Januar 2027; verbindliche Konditionen einzelner Anbieter stehen erst mit den zertifizierten Verträgen fest. Fragen dazu besprechen Mitglieder im Forenbereich Grundlagen.

Stand der Angaben: September 2026, auf Grundlage der Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rentenberatung.

Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu steuerlichen Fragen und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt, insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberater. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, bei dem auf eine Beitragsgarantie verzichtet wird, um chancen- und renditeorientierte Anlagen zu ermöglichen. Jeder Vertrag wird vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Anbieter dürfen die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Vorher lässt sich kein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen.

Gibt es auch geförderte Verträge mit Garantie?

Ja. Neben dem Altersvorsorgedepot sind Garantieprodukte möglich, bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase je nach Vertrag mindestens 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beträge zur Verfügung stehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Grundzulage beträgt höchstens 540 Euro im Jahr. Dazu kommen eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.

Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?

Frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren, als lebenslange Leibrente oder als Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Zu Beginn sind bis zu 30 Prozent als Einmalbetrag möglich.

Zu diesem Beitrag: Mit KI-Unterstützung erstellt am 14.09.2026, kann Fehler enthalten.

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