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Depotschutz bei mehreren Anbietern: Greift Einlagensicherung für mein Portfolio?

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Matthias W.
Beiträge: 1
Themenstarter
(@matthias42)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#97]

Hallo zusammen,

ich plane meine Altersvorsorgestrategie ab 2027 mit ETF-basierten Positionen über mehrere Rohstoff- und breite Marktindizes. Dabei beschäftigt mich eine grundsätzliche Frage zur Einlagensicherung.

Wenn ich mein diversifiziertes Portfolio nicht komplett bei einem Broker halte, sondern z.B. Rohstoff-ETFs bei Broker A und Aktien-ETFs bei Broker B – wie ist mein Depotschutz definiert? Gelten die Sicherungsgrenzen pro Anbieter oder für mein Gesamtvermögen? Und unterscheidet sich das beim Altersvorsorgedepot 2027 von klassischen Wertpapierdepots?

Mich interessiert konkret: Wenn Broker A insolvell werden würde – sind meine ETF-Bestände dort physisch geschützt, oder kommt es auf die Einlagensicherung des Kontos an? Ich habe gelesen, dass ETFs anders behandelt werden als Liquidität. Kann mir da jemand mit Marktkenntnis weiterhelfen?


1 Antwort
FelixT_89
Beiträge: 59
(@felixt_89)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Gute Frage. Ich beschäftige mich gerade mit meiner Förderberechtigung als Freelancer und habe parallel auch die Depot-Architektur analysiert. Bei ETFs funktioniert das anders als bei Bankguthaben: Die ETF-Anteile selbst sind Sondervermögen und gehören dir rechtlich, nicht dem Broker. Das heißt, selbst wenn der Broker pleitegeht, sind deine Anteile geschützt – unabhängig von Sicherungsgrenzen.

Anderes Szenario: Deine Cash-Position beim Broker. Das ist Bankguthaben und unterliegt der Einlagensicherung von 100.000 € pro Anbieter. Beim Altersvorsorgedepot 2027 sollte das ähnlich laufen, aber das müsste ich noch präzise recherchieren. Hast du schon mit deinem angestrebten Broker gesprochen, ob die Sondervermögens-Regelung auch für Altersvorsorgedepots gilt?


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