Hallo zusammen,
ich plane meine Altersvorsorgestrategie ab 2027 mit ETF-basierten Positionen über mehrere Rohstoff- und breite Marktindizes. Dabei beschäftigt mich eine grundsätzliche Frage zur Einlagensicherung.
Wenn ich mein diversifiziertes Portfolio nicht komplett bei einem Broker halte, sondern z.B. Rohstoff-ETFs bei Broker A und Aktien-ETFs bei Broker B – wie ist mein Depotschutz definiert? Gelten die Sicherungsgrenzen pro Anbieter oder für mein Gesamtvermögen? Und unterscheidet sich das beim Altersvorsorgedepot 2027 von klassischen Wertpapierdepots?
Mich interessiert konkret: Wenn Broker A insolvell werden würde – sind meine ETF-Bestände dort physisch geschützt, oder kommt es auf die Einlagensicherung des Kontos an? Ich habe gelesen, dass ETFs anders behandelt werden als Liquidität. Kann mir da jemand mit Marktkenntnis weiterhelfen?
Gute Frage. Ich beschäftige mich gerade mit meiner Förderberechtigung als Freelancer und habe parallel auch die Depot-Architektur analysiert. Bei ETFs funktioniert das anders als bei Bankguthaben: Die ETF-Anteile selbst sind Sondervermögen und gehören dir rechtlich, nicht dem Broker. Das heißt, selbst wenn der Broker pleitegeht, sind deine Anteile geschützt – unabhängig von Sicherungsgrenzen.
Anderes Szenario: Deine Cash-Position beim Broker. Das ist Bankguthaben und unterliegt der Einlagensicherung von 100.000 € pro Anbieter. Beim Altersvorsorgedepot 2027 sollte das ähnlich laufen, aber das müsste ich noch präzise recherchieren. Hast du schon mit deinem angestrebten Broker gesprochen, ob die Sondervermögens-Regelung auch für Altersvorsorgedepots gilt?