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Unterschiede bei Einlagensicherung zwischen deutschen und EU-Brokern?

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FelixT_89
Beiträge: 28
Themenstarter
(@felixt_89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen
[#21]

Hallo zusammen,

plane gerade mein Altersvorsorgedepot für 2027 und bin dabei auf was gestoßen, was mich verunsichert. Bei der ganzen Hitze diese Woche hab ich mich endlich mal hingesetzt und verschiedene Broker verglichen. Dabei ist mir aufgefallen, dass manche deutschen Broker mit der deutschen Einlagensicherung werben (bis 100.000€), andere aber ihren Sitz in Irland oder den Niederlanden haben.

Jetzt frag ich mich: Macht das einen praktischen Unterschied für mich als deutschen Anleger? Wenn ein irischer Broker pleite geht, greift dann trotzdem die EU-weite Einlagensicherung genauso schnell wie bei einem deutschen Institut? Oder gibt es da Fallstricke, die ich übersehe?

Bei ETFs soll ja das Sondervermögen geschützt sein, aber das Bargeld auf dem Verrechnungskonto ist ja trotzdem über die normale Einlagensicherung abgedeckt, oder?

Würde mich über eure Erfahrungen freuen, besonders wenn jemand schon mal einen Broker-Wechsel ins Ausland gemacht hat.


4 Antworten
Werner-Kohl
Beiträge: 20
(@werner-kohl)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Die EU-Einlagensicherung funktioniert grundsätzlich gleich, egal ob deutscher oder irischer Broker. 100.000€ sind überall geschützt. Der praktische Unterschied liegt eher in der Abwicklung: Bei deutschen Instituten läuft das über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), bei ausländischen über die jeweilige nationale Stelle.

Ich hab vor zwei Jahren von der Comdirect zu einem irischen Anbieter gewechselt und bisher keine Probleme. Die Kommunikation läuft auf Deutsch, Steuerbescheinigungen kommen ordentlich. Wichtiger als der Sitz ist meiner Erfahrung nach die BaFin-Regulierung - viele ausländische Broker haben trotzdem eine deutsche Niederlassung mit entsprechender Aufsicht.


Antwort
VorsorgeMentor67
Beiträge: 26
(@vorsorgementor67)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Da muss ich Werner-Kohl teilweise widersprechen. Die Abwicklung kann sich schon deutlich unterscheiden und länger dauern bei ausländischen Instituten. Ich hab das 2019 bei einer kleineren französischen Bank erlebt - da hat die Entschädigung fast 8 Monate gedauert.

Bei ETFs hast du Recht: Das ist Sondervermögen und bleibt auch bei einer Broker-Insolvenz geschützt. Kritisch wird's nur beim Bargeld auf dem Verrechnungskonto. Mein Tipp: Nie mehr als 100.000€ dort parken und regelmäßig überschüssiges Geld auf ein separates Tagesgeldkonto umschichten. Gerade jetzt vor der Urlaubszeit sollte man ohnehin nicht alles auf einer Karte setzen.


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VorsorgeNeuling
Beiträge: 19
(@vorsorgeneuling)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Oh man, das wird ja immer komplizierter... Dacht eigentlich, Broker ist Broker. Danke für die Aufklärung! Werd wohl bei einem deutschen Anbieter bleiben, auch wenn's bisschen teurer ist.


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KlausH
Beiträge: 29
(@klaush)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Bin da etwas skeptisch bei den ausländischen Anbietern. Klar, die EU-Regelung ist einheitlich, aber im Ernstfall willst du deutschen Rechtsweg und deutsche Ansprechpartner. Hab ich jedenfalls so bei meiner Betriebsrente gelernt - da zählt Verlässlichkeit mehr als 0,1% Kostenersparnis.

Was viele übersehen: Manche deutsche Broker bieten zusätzliche freiwillige Sicherung über den Bundesverband deutscher Banken. Das geht dann oft über die 100.000€ hinaus.


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