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Betriebsrente und Altersvorsorgedepot - läuft das nebeneinander?

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Frank_78
Beiträge: 30
Themenstarter
(@frank_78)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#133]

Hi zusammen,

bin gerade dabei mich über die neue Altersvorsorge ab 2027 zu informieren und hab eine Frage zu meiner bestehenden Betriebsrente. Bin 46 und zahle seit 15 Jahren in eine Direktversicherung über meinen AG ein. Jetzt lese ich überall über diese neuen Altersvorsorgedepots und frage mich: Kann ich das parallel machen oder beißt sich das irgendwie?

Mein AG zahlt monatlich 150€ in die Direktversicherung und ich selbst nochmal 80€ dazu. Das läuft noch bis zur Rente weiter. Würde aber gern zusätzlich das neue Altersvorsorgedepot nutzen wegen der besseren Renditeaussichten mit ETFs.

Gibt es da steuerliche Probleme oder Fördergrenzen die ich beachten muss? Oder kann ich einfach beides parallel laufen lassen? Wäre ja schön wenn man die staatlichen Zulagen beim neuen Depot mitnehmen kann, auch wenn man schon eine Betriebsrente hat.

Würde mich über eure Erfahrungen freuen, falls schon jemand in einer ähnlichen Situation war oder sich schlau gemacht hat!

Gruß Frank


3 Antworten
KlausH
Beiträge: 29
(@klaush)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Ja genau, wie Mike schreibt sind das komplett getrennte Topf. Betriebsrente läuft über §3 Nr. 63 EStG und das neue Altersvorsorgedepot über §10a EStG - da gibt's keine Kollision.

Du kannst sogar noch mehr machen: Falls dein AG bereit ist, könntest du die Entgeltumwandlung bei der Direktversicherung erhöhen (aktuell sind bis zu 568€ monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei möglich). Parallel dazu das Altersvorsorgedepot mit den staatlichen Zulagen nutzen.

Nur bei den Anbietern solltest du gut vergleichen - Service ist wichtig wenn's um die Rente geht.


Antwort
TechMike_92
Beiträge: 23
(@techmike_92)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Hey Frank! Das läuft definitiv parallel, hab mich auch schon damit beschäftigt. Die Betriebsrente ist ja eine andere Säule als das neue Altersvorsorgedepot. Deine Direktversicherung zählt zur 2. Säule (betriebliche Altersvorsorge) und das Altersvorsorgedepot zur 3. Säule (private Vorsorge). Da gibt's keine Überschneidungen bei den Fördergrenzen.

Bei mir ist es ähnlich - hab auch noch ne ETW die ich vermiete und überlege gerade was ich mit dem Verkaufserlös mache. Hatte dazu schon mal einen Thread - vielleicht interessant für dich.

Du kannst also problemlos die vollen Zulagen beim Altersvorsorgedepot mitnehmen, auch mit der bestehenden Direktversicherung.


Antwort
Gerhard_1951
Beiträge: 53
(@gerhard_1951)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Kann ich bestätigen. Hab seit über 30 Jahren Betriebsrente und kenne mich mit den verschiedenen Säulen aus. Das neue System ist bewusst so aufgebaut, dass es die bestehenden Systeme ergänzt, nicht ersetzt.

Ihre Direktversicherung läuft weiter wie bisher. Das Altersvorsorgedepot kommt als zusätzliche Möglichkeit dazu. Wichtig ist nur, dass Sie bei der Auszahlung später beide Einkünfte versteuern müssen - einmal als Betriebsrente und einmal als private Rente. Aber das ist normal bei der nachgelagerten Besteuerung.

Mein Tipp: Nutzen Sie beide Wege, diversifiziert besser das Risiko.


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