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Rentner als Depotinhaber 2027 – bin ich überhaupt antragsberechtigt?

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Gerhard62
Beiträge: 1
Themenstarter
(@gerhard62)
New Member
Beigetreten: Vor 18 Stunden
[#197]

Guten Tag zusammen,

ich bin seit drei Jahren im Ruhestand und beschäftige mich in letzter Zeit intensiv mit dem neuen Altersvorsorgedepot 2027. Da ich momentan ohnehin mehr Zeit zuhause verbringe – die Hitze dieser Tage lädt ja nicht unbedingt zum Spazierengehen ein – lese ich mich gründlich durch die verfügbaren Informationen. Dennoch bleiben bei mir einige grundlegende Fragen offen.

Zunächst zur Berechtigungsfrage: Können Rentner das neue Depot überhaupt noch eröffnen? Ich habe gelesen, dass die Förderung an bestimmte Einkommensverhältnisse geknüpft ist. Für mich als Rentner mit gesetzlicher Rente als Haupteinkunftsquelle bin ich da unsicher, ob und wie die beitragsproportionale Förderung überhaupt greift.

Dann interessiert mich sehr, wie die nachgelagerte Besteuerung in meiner konkreten Situation funktioniert – ich beziehe ja schon Rentenzahlungen. Würden Auszahlungen aus dem neuen Depot dann zusätzlich versteuert, oder gibt es hier Wechselwirkungen mit meiner bestehenden Rente?

Und noch eine Frage, die mir besonders am Herzen liegt: Meine beiden Kinder sind noch berufstätig und haben selbst Kinder. Ist es denkbar, dass sie die Kinderzulage mit der beitragsproportionalen Förderung kombinieren können? Oder schließen sich diese Förderwege gegenseitig aus?

Für sachkundige Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard L.


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