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Minijob und Elterngeld – hab ich überhaupt Anspruch aufs Depot?

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Sarah K.
Beiträge: 48
Themenstarter
(@vorsorgeneuling)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#195]

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und stehe gerade total auf dem Schlauch. Ich versuche mich seit ein paar Wochen in das Thema Altersvorsorgedepot einzulesen, aber je mehr ich lese, desto unsicherer werde ich, ob das überhaupt für mich gilt.

Meine Situation: Ich arbeite aktuell auf 520-Euro-Basis (Minijob), weil ich nebenbei noch meine Kinder betreue. Mein Mann arbeitet Vollzeit und zahlt normal in die Rentenversicherung ein. Ich selbst bin nicht rentenversicherungspflichtig über meinen Job. Zusätzlich hab ich bis März noch Elterngeld bekommen, das läuft jetzt aber aus.

Jetzt frage ich mich konkret:
– Bin ich als Minijobberin überhaupt berechtigt für das neue Altersvorsorgedepot?
– Spielt es eine Rolle, dass ich in der Vergangenheit auch mal sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe?
– Zählt mein Mann irgendwie mit, oder bin ich als Person eigenständig zu betrachten?

Ich frage das jetzt schon im Sommer, weil wir den Urlaub nutzen wollen um solche Sachen endlich zu klären und nicht wieder auf die lange Bank zu schieben. Ein Freund hat gesagt ich bin "wahrscheinlich nicht berechtigt" – aber das klingt für mich komisch, weil ich ja trotzdem Steuern zahle.

Wäre super wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte!

Viele Grüße,
VorsorgeNeuling


3 Antworten
L.Weber
Beiträge: 37
(@l-weber)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Kurze Antwort: Dein Freund liegt wahrscheinlich falsch.

Die Berechtigung fürs Altersvorsorgedepot hängt nicht allein daran, ob du rentenversicherungspflichtig bist. Entscheidend ist, ob du zum förderberechtigten Personenkreis gehörst – und das umfasst unter anderem auch Personen, die Elterngeld bezogen haben oder Kinder erziehen. Gerade Kindererziehungszeiten spielen hier oft eine wichtigere Rolle als viele denken.

Was den Minijob angeht: Minijobber können sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern, manche tun das, andere nicht – das beeinflusst den Förderanspruch je nach Konstellation. Ich würde das nicht pauschalisieren, ohne deine genaue Situation zu kennen.

Was ich aus eigener Erfahrung sagen kann – ich hab mich bei Bankberatern auch schon oft schlecht informiert gefühlt, dazu hab ich übrigens mal was im Thread Berater bei Banken machen mir Angst - wie erkenne ich schlechte Beratung? geschrieben. Lass dich also nicht von einer Einzelmeinung verunsichern.

Am besten schaust du direkt beim Bundeszentralamt für Steuern oder der Deutschen Rentenversicherung nach – die sind für die Förderprüfung zuständig und können das für deinen konkreten Fall klären.


Antwort
Hermann H.
Beiträge: 44
(@hermannh_55)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Also ich bin selbständig und hab mich durch den ganzen Beitragspflicht-Dschungel durchgekämpft – da weiß ich wie frustrierend das ist wenn man keine klare Antwort kriegt.

Aber eins kann ich sagen: Der Förderkreis beim neuen Altersvorsorgedepot ist absichtlich weit gezogen worden. Das war politisch gewollt, gerade um Leute wie dich nicht rauszulassen – also Mütter in Teilzeit oder Minijob, die zwischenzeitlich Elterngeld hatten. Die Frage ist eher in welcher Höhe du förderberechtigt bist und ob du die Mindesteinzahlung für den vollen Zuschuss erreichst, nicht ob du grundsätzlich drin bist.

Mach dir den Sommer nicht kaputt damit, aber wenn du den Urlaub sowieso zum Klären nutzen willst – ruf einfach bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen an. Die sind für sowas da und können das verbindlich sagen. Ist besser als Forumsschätzungen, auch wenn wir hier natürlich unser Bestes geben 😄


Antwort
Lisa-Weber
Beiträge: 49
(@lisa-weber)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Ich kenn das Gefühl, man liest sich rein und wird danach gefühlt unsicherer als vorher 😅

Ich hab für solche Grundlagenfragen gute Erfahrungen mit dem offiziellen Informationsportal gemacht und auch mit ein paar digitalen Tools, die helfen die eigene Situation einzuordnen. Hab dazu auch schon hier im Forum was geschrieben, falls das hilft.

Zum inhaltlichen: Wie L.Weber schreibt, ist die Berechtigung breiter gefasst als viele denken. Du wirst als Individuum betrachtet, nicht zusammen mit deinem Mann – ihr könntet theoretisch beide jeweils eigene Ansprüche haben. Das Elterngeld und die Kindererziehungszeiten sind tatsächlich relevante Faktoren, die oft für eine Förderberechtigung sprechen.

Dein Freund hat das vermutlich aus dem Bauch heraus gesagt, ohne die Details zu kennen. Ich würde da nicht zu viel drauf geben.


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