Moin zusammen,
ich bin gerade dabei, meine Kostenmodelle für verschiedene AVD-Anbieter zu erweitern und bin auf eine Frage gestoßen, die ich systematisch durchdringen möchte: Wie genau funktioniert die steuerliche Behandlung von Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot 2027 im Hinblick auf Sonderabschreibungen?
Ich habe verstanden, dass Einzahlungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und nachgelagert besteuert wird – das ist klar. Aber: Gibt es Szenarien, in denen Sonderabschreibungen (z.B. aus älteren Riester-Verträgen oder degressive Abschreibungen) die Rechnung verändern? Oder bleibt die Basis durchgehend linear?
Ich baue gerade ein Vergleichstool mit Tabellenkalkulationen auf, das die echte Effektivrendite nach Kosten UND Steuern abbilden soll. Dafür brauche ich Klarheit: Sind Sondereffekte zu berücksichtigen, oder läuft das 2027 beim Depot wirklich komplett vereinfacht ab?
Wer hat da konkrete Infos oder Erfahrungswerte?
Guter Punkt, Markus! Ich habe mich das auch schon überlegt, besonders weil ich zwei Kinder habe und die Grundzulage + beitragsproportionale Förderung kombiniere.
Nach meinem aktuellen Verständnis: Beim AVD läuft das deutlich einfacher als bei Riester. Die Einzahlungen selbst sind *nicht* abzugsfähig – das ist der strukturelle Unterschied zur alten BAV. Sonderabschreibungen sollten also gar keine Rolle spielen, weil es ja nicht um betriebliche oder gewerbliche Sondereffekte geht.
Was aber relevant ist: Die Förderung selbst (Zulage + staatliche Quote bei höheren Einkommen) wird addiert und als *Einkommen* im Rentnerdasein besteuert. Da könnten theoretisch progressive Effekte entstehen, wenn du viel Depot-Kapital entnimmst. Das müsste dein Tool abbilden.
Ich vergleiche das gerade mit meinem alten Riester-Rechner – dort waren Sondereffekte relevant, hier scheint es reiner zu laufen. Hast du konkrete Fälle, wo du denkst, dass es knifflig wird?