Moin zusammen,
ich plane, ab Januar ins neue Altersvorsorgedepot zu starten und versuche gerade, die Voraussetzungen für die staatliche Förderung wirklich zu verstehen. Es gibt ja diese beitragsproportionale Grundzulage und dann noch weitere Bedingungen, die ich erfüllen muss.
Meine Frage: Ich arbeite als Angestellte, keine Kinder, mein Bruttojahreseinkommen liegt bei rund 42.000 Euro. Bekomme ich überhaupt die volle Förderung, wenn ich monatlich 200-300 Euro einzahle? Gibt es eine Einkommensgrenze, ab der die Förderung wegfällt oder reduziert wird?
Und noch wichtig: Zählen befristete Arbeitsverträge genauso wie unbefristete? Ich bin aktuell noch bis Ende 2027 befristet angestellt, danach wird es wahrscheinlich unbefristet. Macht das einen Unterschied für die Förderung oder den Antrag?
Freue mich auf eure Erfahrungen. Ich lese da immer wieder unterschiedliche Infos und möchte das jetzt mal konkret klären, bevor ich unterschreibe.
Hallo Stefan,
jetzt muss ich dich mal gerade korrigieren – beim AVD 2027 gibts nicht so eine Einkommensgrenze wie früher bei der Riester-Förderung. Die Grundzulage ist davon unabhängig, du bekommst sie als angestellte Person, solange du deine Beitragspflicht erfüllst. Das ist eine der Verbesserungen der Reform.
Bei dir mit 42k€ Brutto – du schöpfst die Förderung voll aus, wenn dein Beitrag im Rahmen der Höchstgrenzen liegt. Zur Frage mit dem befristeten Vertrag: Das spielt für die Grundzulage selbst keine Rolle, solange du versicherungspflichtig angestellt bist. Der Antrag ist dann Standard.
Was interessant wird: Ab 2027 wirkt sich dein Einkommen nur noch auf die nachgelagerte Besteuerung aus, nicht auf die Förderung selbst. Das ist deutlich transparenter als früher.
Ganz konkret für deine 200-300€ monatlich – das ist ein guter Einstiegsbetrag, und ja, die Förderung kommt rein.