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ZfA-Förderung nach 12 Jahren Auszeit – wie wird mein Anspruch bewertet?

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Sabine B.
Beiträge: 29
Themenstarter
(@s-brinkmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#350]

Hallo zusammen,

ic bin nach einer längeren Familienauszeit jetzt wieder berufstätig und möchte 2027 mit dem neuen Altersvorsorgedepot durchstarten. Meine Frage richtet sich speziell an die ZfA und wie die meine Situation bewertet:

Ich war bis 2015 berufstätig und habe damals schon in private Altersvorsorge eingezahlt. Dann 12 Jahre Pause (Kinder, Haushalt). Jetzt ab Januar 2027 wieder im Job.

Wie berechnet die ZfA meine Grundzulage? Wird die Unterbrechung berücksichtigt oder behandelt mich die ZfA wie einen Neueinsteiger? Gibt es einen Unterschied, ob ich einen Nachholbeitrag leiste oder nur ab 2027 neu einzahle?

Und noch wichtig: Wie werden meine früheren Einzahlungen angerechnet – können die ins neue Depot übertragen werden oder bleiben die separat?

Danke für eure Erfahrungen!


1 Antwort
Stefan-Mueller
Beiträge: 29
(@stefan-mueller)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Sabine, das ist eine wichtige Frage. Aus meiner Erfahrung mit verschiedenen Vorsorgemodellen (ich beobachte das ja auch im Kontext von Vermögensaufbau insgesamt) würde ich dir raten: Die ZfA behandelt dich nach der Pause grundsätzlich als Neuberechtigter für den Zeitraum ab 2027. Die Unterbrechung selbst kostet dich keine Förderung – die Zulage wird ab Eintritt in den neuen Vertrag neu berechnet, basierend auf deinen Beitragszahlungen ab 2027.

Deine alten Ansprüche von vor 2015: Das kommt auf den Kontext an. Falls du noch einen älteren Riester-Vertrag hast, kannst du das Guthaben theoretisch übertragen (Stichwort: Portabilität). Aber beim Altersvorsorgedepot startet die Förderrechnung bei Null – es ist ein neues System.

Mein Tipp: Lass dich von der ZfA oder einem Steuerberater konkret durchrechnen, ob ein Nachholbeitrag für dich strategisch sinnvoll ist. Je nach deinem aktuellen Einkommen könnte das den Sonderausgabenabzug optimieren.


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