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Selbständige ohne Arbeitgeber: Wie nutze ich die Grundzulage beim AVD 2027?

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Sabine H.
Beiträge: 39
Themenstarter
(@s-hartmann)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#369]

Hallo zusammen,

ich bin Mutter von zwei Kindern und arbeite seit drei Jahren als freiberufliche Texterin. Bei der ganzen Riester-Reform und dem neuen Altersvorsorgedepot 2027 bin ich mir unsicher, wie das für Selbständige ohne Angestelltenstatus funktioniert.

Ich verstehe, dass es beim AVD 2027 eine Grundzulage und Kinderzulagen gibt. Aber: Bekomme ich als Selbständige die volle Grundzulage, wenn ich regelmäßig in mein Depot einzahle? Oder gibt es da unterschiedliche Regelungen im Vergleich zu klassischen Riester-Verträgen?

Und noch eine zweite Frage: Muss ich die 50%-Eigenbeteiligungsquote erfüllen, um überhaupt die Förderung zu bekommen? Das hat mich bei der Riester-Reform immer verwirrt – bei schwankenden Einkünften ist das für Freelancer manchmal knifflig.

Freue mich auf Erfahrungen von anderen Selbständigen!

Viele Grüße,
Sabine


1 Antwort
Laura K.
Beiträge: 29
(@laurak89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Gute Frage! Ich bin zwar keine Selbständige, aber bei meiner Recherche zur nachgelagerten Besteuerung bin ich auch über die Förderstrukturen gestolpert. Soweit ich das verstanden habe, sollten Selbständige beim AVD 2027 Grundzulage + Kinderzulagen bekommen, genauso wie Angestellte – aber die 50%-Quote ist tatsächlich entscheidend. Das heißt: Wenn der Staat dir 100€ Grundzulage anbietet, musst du selbst mindestens 100€ einzahlen. Bei schwankenden Einkünften könnte das in manchen Jahren eng werden. Ich würde das aber nochmal mit einem Steuerberater klären, der sich mit Selbständigen auskennt. Vielleicht gibt es bei der Berechnung noch Feinheiten, die wir beide noch nicht ganz greifen.


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