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BAV parallel zum geförderten Altersvorsorgedepot – geht das?

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Helmut B.
Beiträge: 26
Themenstarter
(@rentnerdepot62)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#45]

Guten Tag zusammen,

ich bin 62 und habe noch ein paar Jahre bis zur Rente. Mein Arbeitgeber bietet schon seit Jahren eine betriebliche Altersvorsorge an, in die ich über Entgeltumwandlung einzahle. Jetzt lese ich immer mehr über das neue geförderte Altersvorsorgedepot, das ja ab Januar 2027 starten soll, und frage mich, ob man beides parallel nutzen kann.

Konkret: Kann ich weiter in meine bestehende BAV einzahlen und gleichzeitig noch ein gefördertes Depot eröffnen und dort ebenfalls Beiträge leisten, ohne dass eine der beiden Förderungen gestrichen wird oder sich irgendwas gegenseitig ausschließt?

Ich habe gelesen, dass es beim alten Riester-System da gewisse Grenzen gab, aber für das neue System finde ich dazu kaum verlässliche Informationen. Steuerlich bin ich kein Experte – ich weiß nur, dass die Entgeltumwandlung bei der BAV sozialversicherungsfrei ist bis zu bestimmten Grenzen. Wie verhält sich das dann mit dem neuen Depot?

Bin ehrlich gesagt etwas überfordert von der ganzen Debatte und wäre froh über eine verständliche Einschätzung. Vielleicht hat hier jemand das auch schon durchgerechnet oder sogar schon einen Steuerberater gefragt? Im Sommer hab ich ein bisschen mehr Zeit zum Recherchieren, also der perfekte Zeitpunkt um das endlich anzugehen.

Danke vorab!


4 Antworten
Werner-Hoffmann
Beiträge: 29
(@werner-hoffmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Kurze Ergänzung zu dem was Thomas oben schreibt: Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in der BAV wird durch das neue Depot nicht angetastet. Das sind zwei völlig getrennte Töpfe, regulatorisch wie steuerlich. Kein gegenseitiger Ausschluss.

Was mich bei deiner Frage aber etwas nachdenklich macht: Mit 62 und ein paar Jahren bis zur Rente ist die Frage, ob sich der Aufwand für ein neues gefördertes Depot überhaupt noch lohnt – nicht wegen der Zulässigkeit, sondern wegen der Renditeerwartung bei kurzem Horizont. Das neue Depot ist ja primär auf langfristigen Kapitalaufbau ausgelegt. Wer mit 62 anfängt und mit 67 in Rente geht, hat nur fünf Jahre. Die staatliche Förderung ist zwar attraktiv, aber ob das den Break-Even schlägt, hängt sehr von deiner persönlichen Steuersituation in der Rente ab.

Ich würde das wirklich konkret durchrechnen lassen, bevor du eine Entscheidung triffst. Bauchgefühl reicht da nicht.


Antwort
Thomas-Berger
Beiträge: 58
(@thomas-berger)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Hallo RentnerDepot62,

grundsätzlich ist eine Kombination aus BAV und dem neuen geförderten Altersvorsorgedepot möglich – beide Systeme schließen sich rechtlich nicht aus. Das Altersvorsorgereformgesetz 2027 sieht keine Regelung vor, die die Nutzung des neuen Depots ausschließt, wenn man bereits eine betriebliche Altersvorsorge bespielt.

Der entscheidende Punkt: Die staatliche Förderung (also Zulagen und Steuervorteil) beim neuen Depot ist an den Eigenbeitrag und das zu versteuernde Einkommen geknüpft, nicht daran, ob du daneben noch eine BAV hast. Dein BAV-Anspruch aus der Entgeltumwandlung bleibt davon unberührt.

Was du aber im Blick behalten solltest: Beide Vorsorgewege haben jeweils eigene steuerliche Höchstgrenzen. Bei der BAV sind das die bekannten §3 Nr. 63 EStG-Grenzen, beim neuen Depot wird es einen eigenen Förderrahmen geben. Solange du innerhalb dieser Grenzen bleibst, kannst du beide parallel nutzen und jeweils die volle Förderung mitnehmen.

Für deine konkrete Situation mit 62 Jahren und absehbarem Renteneintritt würde ich trotzdem empfehlen, das einmal mit einem Steuerberater durchzuspielen, weil bei so kurzem Anlagehorizont auch die Auszahlungsbesteuerung eine Rolle spielt. Das lohnt sich wirklich. Ich hab selbst früher Anfängerfehler beim Depotstart thematisiert – gerade für Einsteiger mit wenig Zeit bis zur Rente ist die Planung wichtiger als für junge Leute.


Antwort
Markus B.
Beiträge: 23
(@markus88)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ja, geht beides parallel, haben hier ja schon die anderen erklärt. Ich würd aber noch ergänzen: Nicht vergessen, dass beim neuen Depot der Mindestbeitrag für die volle Zulage eingehalten werden muss. Wenns du schon viel per Entgeltumwandlung in die BAV steckst, schau ob du daneben überhaupt noch genug Budget hast für das Depot – sonst gibt's nur Teilzulage.

Also einfach mal ausrechnen was du monatlich insgesamt investierst und was dann noch übrig bleibt. Klingt banal ist aber der häufigste Fehler den ich hier im Forum lese.


Antwort
Thomas B.
Beiträge: 24
(@thomasb)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Da muss ich Werner ein bisschen widersprechen, was den kurzen Horizont angeht. Auch mit 62 kann das neue Depot interessant sein – vor allem wenn man die Zulagen mitnimmt und steuerlich eh in einer höheren Klasse liegt. Die Förderquote ist beim neuen System attraktiver als beim alten Riester. Ob sich's lohnt hängt halt wirklich sehr am Einzelfall.

Aber grundsätzlich: BAV + neues Depot gleichzeitig – kein Problem. Das war beim Riester früher auch schon möglich und das neue System macht da keine strengeren Vorgaben soweit bekannt. Ich hab mich zuletzt viel mit Wechseln von alten Produkten beschäftigt, der Thread Riester-Kapital übertragen war da aufschlussreich – wenn du noch altes Riester-Kapital hast wäre das übrigens auch noch eine Überlegung wert.


Antwort
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