Hallo zusammen,
ich beschäftige mich seit längerem damit, wie die neue Altersvorsorge 2027 gegen Kaufkraftverlust schützen kann – und dabei bin ich auf eine Frage gestoßen, die ich noch nicht wirklich beantwortet bekomme: Gibt es beim Geförderten Altersvorsorgedepot einen Mindesteigenbeitrag, den ich selbst einzahlen muss, um überhaupt die Förderung zu erhalten?
Bei der alten Riester-Rente war das ja 60 Euro pro Jahr plus vier Prozent des Vorjahreseinkommens – ein ziemliches Konstrukt. Beim AVD 2027 scheint das anders zu sein, aber die genauen Spielregeln sind mir noch nicht klar. Besonders interessiert mich: Muss ich einen festen Mindestbetrag investieren, um die Grundzulage zu kriegen? Oder ist das flexibler? Und wie verhält sich das mit der Inflation – wird der Betrag inflationsgerechnet angepasst?
Ich möchte verstehen, wie viel Eigeninitiative realistisch nötig ist und ob sich regelmäßige kleine Beträge lohnen oder ob es eine Grenze gibt, ab der die Förderung wegfällt.
Danke für sachliche Einschätzungen!
Gute Frage, H.Bergmann. Soweit ich das verstanden habe, gibt es beim AVD 2027 tatsächlich eine andere Logik als bei Riester. Die Förderung ist beitragsproportional – das heißt, du bekommst die Grundzulage anteilig zu dem, was du selbst einzahlst. Es gibt keinen starren Mindesteigenbeitrag wie früher die 60 Euro, aber natürlich lohnt sich eine Einzahlung nur ab einer gewissen Höhe wirtschaftlich, wenn die Gebühren nicht alles aufzehren.
Zum Inflationsschutz: Das ist genau dein Punkt, den ich auch wichtig finde. Eine einmalige Zulage 2027 hilft wenig gegen 20 Jahre Inflation bis zur Rente. Entscheidend wird sein, wie du die investierten Mittel anlegst – ETF mit breiter Streuung sollten langfristig besser als nominale Versprechen performen. Hast du schon überprüft, welche Anbieter 2027 starten und welche Gebührenstrukturen sie anbieten?