Hallo zusammen,
eine Frage zu den rechtlichen Anforderungen beim Wechsel einer Riester-Fondsrente ins neue Altersvorsorgedepot 2027. Ich studiere derzeit das AltZertG im Detail und habe eine konkrete Situation: Meine Riester-Police (Fondssparplan bei einer größeren Versicherung) könnte theoretisch zum 01.01.2027 ins neue Geförderte Altersvorsorgedepot übertragen werden.
Jetzt interessiert mich: Wenn ein Anbieter diese Migration anbietet – muss der Anbieter nachweisen, dass das zielgerichtete Depot auch wirklich nach AltZertG zertifiziert ist? Was sind die kritischen Prüfpunkte beim Depotübertrag für die nachgelagerte Besteuerung? Bleibt die bisherige Förderhistorie erhalten, oder startet die Förderung sozusagen "neu"?
Ich finde dazu in den bisherigen Threads noch keine präzise Antwort zur Zertifizierungsproblematik. Hat jemand konkrete Erfahrungen, wie transparent Anbieter diese Anforderungen kommunizieren?
Danke für Fachliches!
Das ist die richtige Frage. Mich nervt nur: Viele Anbieter werben mit "Migration ab 2027", aber wenn man konkret nachhakt, können sie dir nicht mal zeigen, wie die Zertifizierung genau funktioniert. Garantieprodukte klingen immer toll, aber wenn die rechtliche Grundlage nicht klar ist – warum sollte man dann wechseln?
Bei mir war die Migration vom alten Riester-Sparplan noch nicht relevant (bin erst 2020 ins Berufsleben gestartet mit einer anderen Strategie), aber ich kenne dieses Thema aus einem anderen Blickwinkel: Als Selbstständiger muss ich ganz neu anfangen mit Altersvorsorge 2027. Deine Beobachtung zu den Zertifizierungsanforderungen finde ich wichtig – man sollte den Anbieter definitiv konkret fragen, welche Dokumente er dir zur Zertifizierung zeigen kann. Nicht alles, was "Gefördertes Altersvorsorgedepot" heißt, ist auch sauber nach AltZertG geprüft.
Heinz, genau hier würde ich datengestützt ansetzen: Fordern Sie vom potenziellen Anbieter schriftlich ein, dass er die BaFin-Zertifizierungsnummer des Zielprodukts nennt. Das ist öffentlich prüfbar. Zur Förderhistorie – die sollte vollständig portiert werden, sonst hätte der Wechsel ja keinen steuerlichen Sinn. Aber das müsste vertraglich klar geregelt sein. Haben Sie da bereits mit Anbietern Kontakt? Die Transparenz unterscheidet sich da erheblich.