Hallo zusammen,
ich beschäftige mich seit einer Weile intensiv mit dem Altersvorsorgedepot 2027 und bin gerade dabei, die verschiedenen Produktregeln systematisch aufzuarbeiten – besonders im Hinblick auf die beitragsproportionale Förderung und wie sie im Laufe der Jahre kumuliert.
Ein Punkt, der mir dabei noch nicht vollständig klar ist: Was passiert genau, wenn man das Depot zu einem anderen Anbieter überträgt? Also nicht nur technisch mit den ETF-Anteilen, sondern vor allem was die Förderhistorie, die Zulagenbescheinigungen und eventuelle Bonusansprüche wie den Berufseinsteigerbonus betrifft.
Konkret frage ich mich:
1. Wird die gesamte Förderhistorie mit übertragen, oder gibt es dabei Lücken, die sich später negativ auswirken?
2. Läuft die ETF-Renten-Strategie nach dem Übertrag beim neuen Anbieter einfach weiter oder muss ich Anlagen neu konfigurieren?
3. Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, innerhalb derer der Übertrag abgewickelt sein muss?
4. Verliere ich bei einem Übertrag während des Jahres anteilige Förderansprüche für das laufende Beitragsjahr?
Mich interessiert hier wirklich der genaue rechtliche und prozedurale Ablauf, nicht nur die grobe Richtung. Falls jemand das AV-Reformgesetz dazu schon genauer gelesen hat oder Erfahrung aus vergleichbaren Systemen mitbringt – sehr gerne!
Danke, Markus
Kurze Anmerkung aus praktischer Sicht: Der Punkt mit der ETF-Liquidierung beim Anbieterwechsel ist für mich der kritischste. Wenn man jahrelang einen sauber laufenden ETF-Sparplan aufgebaut hat und der beim Übertrag zwischenzeitlich liquidiert wird, kommt es auf den Zeitpunkt an – das kann je nach Marktlage suboptimal sein. Hatte zu sowas schonmal was im Stop-Loss-Thread geschrieben, passt hier auch ein bisschen dazu.
Ich frag mich außerdem: Kann man beim neuen Anbieter direkt wieder denselben ETF besparen, oder gibts da irgendwelche Wartezeiten oder Mindestlaufzeiten bevor der Sparplan weiterläuft? Wäre blöd wenn man 2-3 Monate außen vor ist.
Gute Frage, Markus – das ist tatsächlich ein Bereich, der im Gesetzestext etwas verstreut ist, aber sich erschließen lässt.
Soweit ich das aus der Lektüre des Altersvorsorgereformgesetzes verstehe, wird beim Anbieterwechsel der sog. "geförderte Altersvorsorgevertrag" als Ganzes übertragen. Das bedeutet: Die ZfA (Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen) führt die Förderhistorie zentral – nicht der Anbieter selbst. Der Anbieter ist lediglich der Verwahrer. Beim Übertrag meldet der alte Anbieter den Stand an die ZfA und der neue Anbieter knüpft nahtlos daran an.
Zur ETF-Konfiguration: Hier kommt es auf den konkreten Anbieter an. Die Fondsanteile werden entweder in Natura übertragen (wenn der neue Anbieter dieselben Fonds anbietet) oder vorher liquidiert und dann beim neuen Anbieter neu investiert. Letzteres kann steuerlich im geförderten Depot neutral sein, da die Erträge ja erst bei Auszahlung versteuert werden – aber das sollte man im Einzelfall prüfen.
Eine gesetzliche Fristenregelung für den Übertrag existiert meines Wissens – ähnlich wie bei der heutigen Riester-Rente – in Form einer Maximalfrist von ca. 6 Wochen. Anteilige Förderansprüche für das laufende Jahr gehen dabei nicht verloren, da die Zulagenberechtigung am Jahresende berechnet wird und an der Person hängt, nicht am Anbieter.
Ich würde trotzdem empfehlen, beim alten Anbieter schriftlich den Übertragstatus dokumentieren zu lassen, bevor man den Wechsel initiiert. Aus meiner langen Berufserfahrung weiß ich: Was nicht schriftlich festgehalten ist, wird später leicht zum Streitpunkt. Hatte ich dazu auch schon im Berufseinsteiger-Thread erwähnt – die ZfA-Zuständigkeit ist da wirklich zentral.