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Auszahlungsbeginn ab 67: Zählt das Kalenderjahr oder die genaue Frist?

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M.Steinbach
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Themenstarter
(@m-steinbach)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#160]

Hallo zusammen, ich beschäftige mich gerade mit den technischen Spezifikationen der Entnahmephase im AVD 2027 und habe eine Frage, die ich in den bisherigen Produktregeln-Dokumenten nicht eindeutig beantwortet finde.

Wenn die Gesetzesvorgaben festlegen, dass Auszahlungen ab dem 67. Lebensjahr möglich sind – bedeutet das wirklich ab dem genauen Geburtstag oder erst ab dem 01. Januar des Jahres, in dem man 67 wird? Das ist für die Renditeprognoserechner relevant, die ich derzeit für verschiedene Depot-Plattformen analysiere.

Zudem: Gibt es bei den Auszahlungsbeginns-Regeln Unterschiede, je nachdem ob man sich für eine Ratenzahlung, einen Entnahmeplan oder eine Versicherungsrente entscheidet? Oder greifen da einheitliche Fristen?

Und eine letzte Frage: Wenn ich theoretisch schon mit 66 Jahren und 11 Monaten einen Depotübertrag zu einem anderen Anbieter einleite – gelten dann für die Auszahlung die neuen oder alten Regeln des abgebenden Anbieters?

Danke schonmal für die Einsortierung!


1 Antwort
Monika K.
Beiträge: 18
(@monika67)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Gute Frage, M.Steinbach. Das ist tatsächlich steuerlich relevant. Nach meinem Verständnis der bisherigen Gesetzesentwürfe beginnt die Auszahlungsberechtigung ab dem ersten Tag des Monats, in dem du 67 Jahre alt wirst – nicht erst ab dem Jahreswechsel. Das macht für die Besteuerung einen Unterschied: Die nachgelagerte Besteuerung greift erst bei tatsächlichen Entnahmen, also ab diesem Stichtag.

Bei Ratenzahlungen, Auszahlungsplänen und Rentenbezügen sollten einheitliche Regeln gelten, aber hier bin ich ehrlich: Das Gesetz ist noch nicht in allen Details verabschiedet. Die Anbietervorgaben werden da sicher Klarheit bringen.

Wegen des Depotübertrags: Der abgebende Anbieter hat bis zum Übertragungsdatum seine Regeln anzuwenden. Die neuen Regeln beim aufnehmenden Anbieter greifen erst danach. Aber das sollte vertraglich geregelt sein – check das mit dem neuen Anbieter ab.


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