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Förderung bei Teilauszahlung: Welche Regeln gelten?

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Markus B.
Beiträge: 2
Themenstarter
(@steuerfuchs_1973)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#154]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit Jahren mit den Steuerstundungseffekten im geförderten Depot und möchte jetzt ein etwas spezifischeres Szenario durchdenken:

Angenommen, ich baue ab 2027 systematisch ein Altersvorsorgedepot auf – sagen wir monatlich 500 Euro – und erhalte die staatliche Grundzulage. Nach drei, vier Jahren könnte ich mir vorstellen, dass ich aus beruflichen oder privaten Gründen eine Teilauszahlung brauche, ohne das Depot komplett zu kündigen.

Meine Fragen dazu:
- Bleibt mir die Förderung auf den verbleibenden Depotbestand komplett erhalten, oder wird sie anteilig gekürzt?
- Gibt es eine Mindestrückzahlungsfrist für die entnommene Summe, um keine Strafzinsen zu zahlen?
- Wird bei der nachgelagerten Besteuerung ab 67 dann nur auf die tatsächlich eingezahlten Beiträge Steuern fällig, oder auch auf die entnommene Summe?

Ich weiß, dass es da komplexe Wechselwirkungen zwischen Förderhöhe und Auszahlungslogik gibt. Würde mich über sachliche Hinweise freuen!


1 Antwort
Heinrich_1952
Beiträge: 49
(@heinrich_1952)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Markus, sehr gute Frage – genau da unterscheidet sich das neue Depot deutlich vom alten Riester-Chaos. Die Grundzulage wird dir auf den verbleibenden Depotwert gewährt, nicht auf die Ausgangssumme. Heißt: Wenn du 500 Euro monatlich zahlst und nach 3 Jahren 2.000 Euro entnimmst, wird die Zulage auf deine laufenden 500-Euro-Beiträge berechnet – der Rest ist weg. Bei der nachgelagerten Besteuerung später zählt nur, was tatsächlich im Depot bis 67 eingezahlt und nicht entnommen wurde. Die Effektivkosten sinken dadurch sogar ein bisschen, weil weniger Vermögen steuerstundung genießt. Keine Rückzahlungsfrist – Teilentnahmen sind jederzeit möglich.


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