bAV vom Arbeitgeber...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

bAV vom Arbeitgeber + Altersvorsorgedepot 2027 – beide Förderungen nutzbar?

8 Beiträge
8 Benutzer
0 Reactions
23 Ansichten
Marcus H.
Beiträge: 35
Themenstarter
(@marcus82)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#52]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade ein bisschen mehr mit dem Thema Altersvorsorge, weil ich diesen Sommer endlich mal meine Finanzen sortieren wollte (Urlaub ist gebucht, Projekte laufen, jetzt kommt der Papierkram 😄).

Ich hab seit ein paar Jahren eine betriebliche Altersvorsorge über meinen Arbeitgeber laufen – klassische Direktversicherung, er schießt einen ordentlichen Zuschuss dazu. Das läuft soweit gut und ich will das nicht antasten.

Jetzt frage ich mich aber: Kann ich ab 2027 trotzdem zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnen und die staatliche Förderung dort auch voll mitnehmen? Oder wird da irgendwie gegengerechnet – also etwa die bAV-Beiträge auf den Förderhöchstbetrag angerechnet?

Ich hab gelesen, dass es beim neuen Depot einen jährlichen Förderhöchstbetrag gibt. Frage ist halt ob der nur fürs Depot gilt oder ob meine bAV-Einzahlungen da reinspielen. Mein Arbeitgeber zahlt da monatlich was ein, ich auch per Entgeltumwandlung.

Weiß jemand wie das konkret geregelt ist? Ich finde die offiziellen Infos dazu etwas schwammig und will nicht einfach drauflosplanen ohne das zu verstehen.

Danke schon mal!


7 Antworten
SabineM42
Beiträge: 43
(@sabinem42)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Kurze praktische Ergänzung von mir: Ich hab auch beides laufen (Teilzeit + bAV beim Arbeitgeber) und genau das war meine größte Frage bevor ich mich mit dem Depot 2027 beschäftigt hab.

Was mir geholfen hat: Das neue Depot wird beim Anbieter eröffnet und die Förderung läuft über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), genauso wie früher bei Riester. Die bAV läuft komplett über den Arbeitgeber und die Lohnabrechnung. Zwei völlig verschiedene Kanäle, kein gemeinsamer Topf.

Was ich aber nicht 100% einschätzen kann: Ob der Mindesteigenbeitrag fürs Depot auf Basis deines Bruttoeinkommens berechnet wird – und ob die Entgeltumwandlung das Bruttoentgelt verändert (was sie ja faktisch tut). Das wäre vielleicht der einzige indirekte Zusammenhang. Bin da auch noch am recherchieren ehrlich gesagt.


Antwort
Markus B.
Beiträge: 20
(@markus89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Gute Frage, hab ich mich auch schon gefragt. Nach meinem Verständnis sind das zwei komplett getrennte Fördertöpfe. Die bAV läuft über § 3 Nr. 63 EStG (Steuerfreiheit der Beiträge), das neue Altersvorsorgedepot 2027 hat sein eigenes Förderregime mit der staatlichen Zulage. Die spielen nicht gegeneinander. Ich hab mich mit dem Thema Anbieterauswahl schon länger beschäftigt – Hausbank oder Neobroker fürs Altersvorsorgedepot – und da war das auch kurz Thema, dass das Depot eigenständig funktioniert. Aber 100% sicher bin ich auch nicht, wäre gut wenn jemand mit mehr Ahnung das bestätigt.


Antwort
RentenPro67
Beiträge: 43
(@rentenpro67)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich begleite als Rentner heute meine Kinder und ehemalige Kollegen bei solchen Fragen und kann VorsorgeMentor67 hier zustimmen – die Trennung der beiden Systeme ist tatsächlich ein wesentlicher Punkt des Reformgesetzes.

Was ich aus meiner Erfahrung mit dem alten Riester-System ergänzen würde: Früher gab es dort tatsächlich eine Günstigerprüfung und Wechselwirkungen mit anderen Vorsorgewegen, was viele verwirrt hat. Das hat man beim neuen Depot offenbar bewusst vereinfacht.

An deiner Stelle würde ich aber dennoch die genaue Ausgestaltung der Zulage prüfen – die setzt voraussichtlich einen Mindesteigenbeitrag voraus. Ob deine Entgeltumwandlung da irgendwie angerechnet wird oder nicht, ist eine andere Frage als die der Förderobergrenze. Das sollte man genau lesen, bevor man plant. Ich hab das ähnlichen Fragen schon in diesem Thread zu niedrigem Nettolohn angesprochen – der Mindesteigenbeitrag ist oft das entscheidende Detail.


Antwort
Markus D.
Beiträge: 16
(@markus-dreher)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich seh das etwas anders als die bisherigen Beiträge, zumindest was die Sicherheit angeht mit der hier Aussagen getroffen werden. Das Reformgesetz ist noch nicht in finaler Fassung und die Detailregelungen zur Zusammenrechnung verschiedener Vorsorgewege können sich bis zum Start noch ändern. Ich hab mich intensiv mit den Kostenfallen beim Depot befasst und dabei gelernt: Was heute als gesetzt gilt, kann morgen anders stehen.

Die grundsätzliche Richtung – bAV und Depot sind getrennt – stimmt wahrscheinlich. Aber ich würde niemanden beruhigt in die Planung schicken bevor das finale Gesetz steht und vernünftige offizielle FAQs veröffentlicht sind. Im Moment reden wir alle noch auf Basis von Entwürfen.


Antwort
Seite 1 / 2
Teilen: