Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade ein bisschen mehr mit dem Thema Altersvorsorge, weil ich diesen Sommer endlich mal meine Finanzen sortieren wollte (Urlaub ist gebucht, Projekte laufen, jetzt kommt der Papierkram 😄).
Ich hab seit ein paar Jahren eine betriebliche Altersvorsorge über meinen Arbeitgeber laufen – klassische Direktversicherung, er schießt einen ordentlichen Zuschuss dazu. Das läuft soweit gut und ich will das nicht antasten.
Jetzt frage ich mich aber: Kann ich ab 2027 trotzdem zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnen und die staatliche Förderung dort auch voll mitnehmen? Oder wird da irgendwie gegengerechnet – also etwa die bAV-Beiträge auf den Förderhöchstbetrag angerechnet?
Ich hab gelesen, dass es beim neuen Depot einen jährlichen Förderhöchstbetrag gibt. Frage ist halt ob der nur fürs Depot gilt oder ob meine bAV-Einzahlungen da reinspielen. Mein Arbeitgeber zahlt da monatlich was ein, ich auch per Entgeltumwandlung.
Weiß jemand wie das konkret geregelt ist? Ich finde die offiziellen Infos dazu etwas schwammig und will nicht einfach drauflosplanen ohne das zu verstehen.
Danke schon mal!
Kurze praktische Ergänzung von mir: Ich hab auch beides laufen (Teilzeit + bAV beim Arbeitgeber) und genau das war meine größte Frage bevor ich mich mit dem Depot 2027 beschäftigt hab.
Was mir geholfen hat: Das neue Depot wird beim Anbieter eröffnet und die Förderung läuft über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), genauso wie früher bei Riester. Die bAV läuft komplett über den Arbeitgeber und die Lohnabrechnung. Zwei völlig verschiedene Kanäle, kein gemeinsamer Topf.
Was ich aber nicht 100% einschätzen kann: Ob der Mindesteigenbeitrag fürs Depot auf Basis deines Bruttoeinkommens berechnet wird – und ob die Entgeltumwandlung das Bruttoentgelt verändert (was sie ja faktisch tut). Das wäre vielleicht der einzige indirekte Zusammenhang. Bin da auch noch am recherchieren ehrlich gesagt.