Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade intensiver mit dem Altersvorsorgedepot 2027 und stoße auf eine Frage, die mir bisher niemand wirklich befriedigend beantwortet hat. Es geht konkret um folgendes Szenario:
Jemand hat das Depot ab Januar 2027 laufend bespart, zahlt regelmäßig ein, bekommt die staatliche Förderung – und dann passiert plötzlich etwas: Jobverlust, Kündigung, oder man ist für mehrere Monate arbeitslos und bezieht ALG I. Was passiert dann mit dem Depot?
Fragen die mich konkret umtreiben:
- Verliere ich die staatliche Förderung, wenn ich in dem Jahr nicht mehr die Mindestbeiträge schaffe weil das Geld knapp ist?
- Kann ich einfach aussetzen ohne dass das Depot gesperrt wird oder Nachteile entstehen?
- Wie wird die Förderung berechnet wenn das Jahreseinkommen plötzlich deutlich niedriger ist?
- Was ist bei einem klassischen Jobwechsel – also kurze Lücke zwischen zwei Stellen – gibt es da überhaupt ein Problem?
Ich frage das nicht aus dem luftleeren Raum. Bei mir könnte im Herbst ein Stellenwechsel anstehen, und ich will das vorher verstehen bevor ich mich verbindlich fürs Depot entscheide. Ich finde es ehrlich gesagt seltsam, dass man das nirgendwo kompakt nachlesen kann. Vielleicht hab ich auch nur die falschen Seiten gefunden.
Würde mich über sachkundige Einschätzungen freuen – gerne auch mit Quellen wenn ihr welche habt.
kurze lücke beim jobwechsel – kein thema. hab das bei ner kollegin so ähnlich mitbekommen mit riester damals, die hat 2 monate ausgesetzt und nix ist passiert außer dass die förderung in dem jahr halt kleiner war. beim depot 2027 solte das ähnlich laufen denke ich.
Ich möchte hier etwas Vorsicht einbringen, weil ich bei solchen Foren-Diskussionen immer skeptisch bin ob die Details wirklich korrekt sind. Das Altersvorsorgereformgesetz 2027 ist noch nicht vollständig in der Beratungspraxis angekommen, und die genauen Berechnungsregeln für die Förderung bei schwankendem Einkommen – da sollte man nicht allein auf Forumsmeinungen vertrauen.
Mein konkreter Hinweis: Vor einem Jobwechsel oder einer bewussten Kündigung unbedingt bei der zuständigen Beratungsstelle – z.B. Verbraucherzentrale oder Steuerberater – nachfragen wie das konkret für die eigene Situation gilt. Ich hab das im Depot-eröffnen-Thread schon erwähnt: persönliche Beratung ersetzt keine Forum-Recherche, egal wie gut die Antworten klingen.
Das grundsätzliche Prinzip – Depot bleibt bestehen, Einzahlungen sind flexibel – stimmt wohl. Aber bei den steuerlichen Feinheiten des Einkommensersatzes (ALG I ist ja keine Einkunft im steuerlichen Sinn aber wirkt über den Progressionsvorbehalt) kann es komplizierter werden.
Das ist eine berechtigte Frage und tatsächlich einer der Punkte, den viele beim Einstieg unterschätzen. Nach aktuellem Stand des Altersvorsorgereformgesetzes ist das Depot nicht an ein bestehendes Arbeitsverhältnis geknüpft – das ist ein wesentlicher Unterschied zur alten Riester-Logik. Du kannst grundsätzlich auch als Arbeitsloser weiter einzahlen.
Zur Förderung: Diese bemisst sich nach dem Vorjahreseinkommen bzw. dem sogenannten maßgeblichen Einkommen des Beitragsjahres. Wenn dein Einkommen in einem Jahr deutlich sinkt, kann sich das auf den Förderanspruch auswirken – konkret auf den einkommensabhängigen Förderanteil. Der Grundförderbetrag (4% des maßgeblichen Einkommens, gefördert mit 20%) würde entsprechend kleiner ausfallen, wenn weniger Einkommen da ist.
Bei einem normalen Jobwechsel mit kurzer Lücke zwischen zwei Stellen sehe ich kein grundsätzliches Problem. Das Depot läuft weiter, du kannst auch pausieren oder weniger einzahlen – eine Mindesteinzahlung gibt es meines Wissens nicht pro Monat, nur wenn du im Jahr gar nichts einzahlst, entfällt die Förderung für dieses Jahr.
Ich hab das Thema Kosten und Struktur schon im ETF-Kosten-Thread beleuchtet – die Flexibilität beim Beitrag ist da auch ein relevanter Punkt.
Ich ergänze kurz was H.Bergmann geschrieben hat: Wichtig ist die Unterscheidung zwischen 'förderschädlich' und 'nicht förderschädlich'. Solange du das Geld im Depot lässt und nur die Einzahlungen reduzierst oder pausierst, ist das nicht förderschädlich. Das Kapital bleibt, die bisherige Förderung bleibt erhalten.
Problematisch wird es erst, wenn du das Depot auflösen oder vorzeitig auf das Kapital zugreifen willst – dann wird die Förderung zurückgefordert. Das ist aber eine andere Baustelle.
Zum Thema Einkommensrückgang: Ja, die Förderung skaliert mit dem Einkommen. In einem Jahr mit ALG I wäre dein zu versteuerndes Einkommen niedriger, also auch der geförderte Betrag kleiner. Du verlierst aber nicht die Förderung der Vorjahre, nur das laufende Jahr ist betroffen. Ich hab mich mit der Frage wer überhaupt förderberechtigt ist schon im Zinsen-Thread am Rande beschäftigt – da gings zwar um was anderes, aber Förderberechtigung war auch Thema.