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Kinderzulage + beitragsproportionale Förderung: Wie rechnet die ZfA das genau?

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Markus B.
Beiträge: 28
Themenstarter
(@kinderzulagepro7)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#64]

Ich beschäftige mich schon länger intensiv mit der Förderstruktur des Altersvorsorgedepots 2027 und hänge gerade an einem Detail fest, das mir noch kein Berechnungstool wirklich sauber abbildet.

Konkret geht es um das Zusammenspiel der Kinderzulage mit der beitragsproportionalen Zulagenanrechnung. Mein Verständnis: Die Grundzulage wird ja anteilig gekürzt, wenn man nicht den vollen Eigenbeitrag leistet. Aber wie wird dabei die Kinderzulage behandelt? Fließt sie in die Berechnung des "förderungsrelevanten Gesamtbeitrags" mit ein oder wird sie separat betrachtet?

Ich habe dazu drei verschiedene Tools verglichen – der AVD-Rechner auf der offiziellen Seite, ein Anbieter-Tool und ein unabhängiger Privatrechner aus einer Finanzgruppe. Alle drei kommen bei einem Szenario mit zwei Kindern und 70% Eigenbeitrag auf unterschiedliche Fördersummen. Die Abweichungen sind nicht riesig, aber über 20 Jahre addiert sich das.

Bei uns ist es konkret: Meine Frau hat geringeres Einkommen, ich zahle den Großteil. Beide Kinder sind noch jung. Die Frage ist also auch, ob es sinnvoller ist, die Einzahlung auf meinen oder ihren Vertrag zu schwerpunktmäßig zu lenken – auch im Hinblick auf die Kinderzulage, die ja an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.

Hat jemand das schon durchgerechnet oder sogar konkrete Erfahrungen mit der ZfA-Abrechnung gemacht? Gibt es ein Tool, das die beitragsproportionale Kürzung wirklich korrekt abbildet, inklusive Kinderzulage?


6 Antworten
LisaK
Beiträge: 40
(@lisak)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Das ist eine wirklich gute Frage, ich stehe noch ganz am Anfang und verstehe ehrlich gesagt die beitragsproportionale Berechnung selbst noch nicht vollständig. Ich bin bisher hauptsächlich damit beschäftigt zu verstehen, wie die Auszahlung später überhaupt besteuert wird – nachgelagert ist klar, aber die Details bei der Zeitrente z.B. sind schon komplex genug.

Was mich bei deiner Frage interessieren würde: Wenn die Kinderzulage separat betrachtet wird, verändert sich dann auch die Besteuerung bei der Auszahlung? Also ob der geförderte vs. ungeförderte Anteil des Depots bei der Zeitrente unterschiedlich behandelt wird?

Vielleicht bin ich damit zu weit von deiner eigentlichen Frage weg, aber ich frage mich ob das alles zusammenhängt. Ich habe mich z.B. auch schon gefragt, wie man die verschiedenen Einzahlungsoptionen grundsätzlich vergleicht – habe dazu mal Mindestbetrag pro Monat geschaut, aber das beantwortet deine Frage natürlich nicht.


Antwort
Markus B.
Beiträge: 23
(@markus88)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Danke euch allen – das hilft schon sehr weiter. Monikas Einschätzung zur nachgelagerten Besteuerung ist ein guter Punkt, den ich in meiner Analyse bisher zu wenig gewichtet hatte. Das verändert tatsächlich die Entscheidungsmatrix zwischen den Verträgen.

Zu MarkusH84: Dein Punkt ist berechtigt, und ich kenne das Argument. Aber gerade bei Kinderzulage über mehrere Kinder und 20+ Jahre Laufzeit komme ich in meinen Szenarien auf 2.000-3.000€ Unterschied je nach Zuordnung – das ist nicht nichts. Wobei du Recht hast dass Kosten und Aktienquote die stärkeren Hebel sind.

Die ZfA-Hotline werde ich tatsächlich mal probieren, Max, guter Hinweis. Ich hatte das in der Diskussion zu Rebalancing und Zulagenanrechnung schon überlegt aber nicht umgesetzt. Wäre interessant zu wissen ob die konkrete Szenarien durchrechnen oder nur allgemein beraten.


Antwort
Markus B.
Beiträge: 24
(@markus79)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Gute Frage, die ich mir selbst schon gestellt habe. Aus meiner Analyse der Gesetzesentwürfe und der ZfA-Richtlinien ergibt sich folgendes Bild: Die Kinderzulage wird bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags tatsächlich mitgezählt – also die gesamte Zulage (Grund + Kind) fließt als Förderung in den Gesamtbeitrag ein. Das bedeutet, wer Kinderzulage bekommt, muss de facto weniger eigenen Beitrag leisten um auf den Förderprozentsatz zu kommen.

Die Abweichungen zwischen den Tools erklären sich meines Erachtens dadurch, dass manche Tools die Kinderzulage bei der Mindesteigenbeitragsberechnung berücksichtigen, andere sie schlicht addieren ohne Rückkopplung.

Zur Frage Dein Vertrag vs. Vertrag deiner Frau: Die Kinderzulage wird nach aktuellem Stand nur einem Vertrag zugeordnet (i.d.R. dem Mutter-Vertrag, kann aber auf Antrag gewechselt werden). Das hat dann direkte Auswirkung auf den Mindesteigenbeitrag beim jeweiligen Vertrag. Ich würde das Szenario mit beiden Varianten durchrechnen – gerade wenn deine Frau das niedrigere Einkommen hat, kann die Zulage dort prozentual mehr bewirken. Ich hab das für unsere Situation auch so gemacht, war am Ende ein Unterschied von ca. 180€ Förderung pro Jahr.


Antwort
MarkusH84
Beiträge: 48
(@markush84)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Ich sehe das etwas kritischer als du, Markus. Die Unterschiede zwischen den Tools über 20 Jahre hochzurechnen klingt nach viel, aber ehrlich gesagt – bei dem Optimierungsaufwand würde ich als jemand der seit 15 Jahren dabei ist sagen: Irgendwann kommt der Punkt wo man sich verzettelt.

Die wirklich großen Stellschrauben sind Kosten und Aktienquote, nicht ob die Kinderzulage in Szenario A oder B 50€ mehr bringt. Ich hab früher auch jedes Komma optimiert und am Ende war der Unterschied marginal im Vergleich zu einem guten Crash-Jahr wo man Nerven behält und nicht verkauft.

Das heißt nicht, dass du falsch liegst – die ZfA-Berechnung stimmt und lohnt sich zu verstehen. Aber manchmal ist "gut genug" wirklich gut genug.


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