Hallo zusammen,
ich bin 46 und zahle seit 5 Jahren in mein Altersvorsorgedepot ein. Jetzt hab ich mal nachgerechnet und bin erschrocken, wie viel Kirchensteuer ich später auf meine Kapitalerträge zahlen werde. Bei der nachgelagerten Besteuerung kommt da einiges zusammen.
Meine Frage: Ist es steuerlich klüger, JETZT aus der Kirche auszutreten oder erst kurz vor dem Rentenbeginn? Ich hab gelesen, dass es einen Unterschied macht, wann der Austritt erfolgt. Aber ich blick bei den ganzen Regelungen nicht mehr durch.
Aktuell zahle ich monatlich 200€ in das Depot ein, plane aber ab nächstem Jahr auf 300€ zu erhöhen. Meine Frau ist übrigens auch noch in der Kirche und wir sind zusammen veranlagt.
Kann mir jemand erklären, wie sich der Austrittszeitpunkt auf die spätere Besteuerung auswirkt? Muss ich auch bedenken, dass sich die Steuergesetze bis 2027 noch ändern könnten?
Vielen Dank schonmal!
Das ist ne ziemlich komplexe Frage! Grundsätzlich gilt: Für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist entscheidend, ob du AM ENDE des Jahres Mitglied warst, in dem die Erträge anfallen. Also wenn du 2026 austrittst, zahlst du ab 2027 keine Kirchensteuer mehr auf deine Kapitalerträge.
Bei der Rente aus dem Altersvorsorgedepot wird's aber komplizierter. Da die Auszahlungen ab 2027 ja nachgelagert besteuert werden, kommt es darauf an, in welchem Jahr du die Rente beziehst. Wenn du also erst 2040 in Rente gehst und 2039 aus der Kirche austrittst, sparst du dir die komplette Kirchensteuer auf deine Rente.
Aber Achtung: Ein früher Austritt kann auch Nachteile haben, falls ihr kirchlich heiraten wollt oder Kinder habt. Das solltest du mit deiner Frau besprechen.
Da muss ich aber widersprechen, Thomas. Das "Kirchensteuer-Splitting" bei Ehepartnern wurde 2014 abgeschafft! Wenn Werner austritt und seine Frau in der Kirche bleibt, zahlt nur sie Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge.
Zur ursprünglichen Frage: Aus rein steuerlicher Sicht ist ein Austritt vor Rentenbeginn sinnvoller, weil du dann die gesamte Rentenphase ohne Kirchensteuer durchläufst. Bei einem Austritt nach Rentenbeginn zahlst du bereits für die ersten Jahre Kirchensteuer.
Wichtiger Punkt: Die Kirchensteuer beträgt 8-9% der Einkommensteuer. Bei der nachgelagerten Besteuerung ab 2027 kann das bei höheren Renten durchaus relevant werden. Rechne mal mit deinem voraussichtlichen Steuersatz in der Rente - da kommst du schnell auf einige tausend Euro über die gesamte Rentenbezugsdauer.
Hallo Werner,
wie Tim schon richtig schreibt, ist der Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres entscheidend. Allerdings würde ich noch einen wichtigen Aspekt ergänzen: Bei zusammenveranlagten Ehepaaren kann es zu einer Art "Kirchensteuer-Splitting" kommen, wenn nur ein Partner Kirchenmitglied ist.
Wenn deine Frau in der Kirche bleibt und ihr zusammen veranlagt seid, kann das unter Umständen trotzdem zu einer Kirchensteuerpflicht führen - allerdings nur auf ihren Anteil der Kapitalerträge. Das Ganze ist ziemlich verzwickt und hängt auch davon ab, wie eure Einkommensverteilung aussieht.
Mein Tipp: Lass dich unbedingt von einem Steuerberater beraten, bevor du eine Entscheidung triffst. Die paar hundert Euro sind gut investiert, wenn du dadurch später tausende sparst.