Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr genießt den Sommer etwas – ich sitze hier bei der Hitze und versuche, meine Altersvorsorgeplanung endlich in Ordnung zu bringen, bevor 2027 losgeht.
Mein konkretes Problem: Ich beziehe seit einigen Jahren eine private Berufsunfähigkeitsrente und habe kein reguläres Erwerbseinkommen mehr. Nun frage ich mich, ob und wie ich überhaupt von der neuen Förderung beim Altersvorsorgedepot 2027 profitieren kann.
Die Fragen, die mich beschäftigen:
1. Gilt die BU-Rente als förderrelevantes Einkommen im Sinne des Altersvorsorgereformgesetzes? Oder bin ich ohne Erwerbseinkommen grundsätzlich von der staatlichen Zulage ausgeschlossen?
2. Wenn ich trotzdem einzahle: Kann ich die Beiträge als Sonderausgaben absetzen, obwohl ich keine Einkünfte aus Arbeit habe? Die BU-Rente wird ja bei mir als sonstige Einkünfte versteuert.
3. Gibt es eine Wechselwirkung zwischen der Versteuerung der BU-Rente und dem späteren Auszahlungsmodell aus dem geförderten Depot?
Ich bin 61, plane noch einige Jahre bis zur regulären Rente, und möchte das neue Depot sinnvoll nutzen, sofern es sich für mich überhaupt lohnt. Falls jemand ähnliche Erfahrungen hat oder die Gesetzeslage kennt – ich bin sehr dankbar für jeden Hinweis. Ein Steuerberater ist schon konsultiert, aber der kannte das neue Gesetz noch nicht gut genug.
Da muss ich Thomas-Berger etwas ergänzen: Der Punkt mit der mittelbaren Förderberechtigung über den Ehepartner ist nicht zu unterschätzen und wird oft vergessen. Falls Sie verheiratet sind und Ihr Partner noch erwerbstätig und damit unmittelbar förderberechtigt ist, könnten Sie als mittelbar berechtigte Person ebenfalls Anspruch auf die Grundzulage haben – auch ohne eigenes Erwerbseinkommen. Das wäre ein wichtiger Weg, den man prüfen sollte.
Zum Sonderausgabenabzug: Sie haben recht, dass BU-Renten aus privaten Verträgen als sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 1a EStG versteuert werden. Das bedeutet, Sie haben eine Steuerpflicht und können theoretisch den Abzug nutzen. Allerdings: Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte nicht sehr hoch ist, verpufft der Effekt möglicherweise weitgehend, weil der Grenzsteuersatz niedrig ist.
Die nachgelagerte Besteuerung der Depoterträge ist langfristig tatsächlich zu bedenken. Ich würde das wirklich konkret durchrechnen lassen – nicht nur qualitativ beurteilen. Manchmal ist in solchen Konstellationen ein ungeförderstes Depot steuerlich günstiger, auch wenn das paradox klingt.
Ich bin da ehrlich gesagt etwas skeptischer als die anderen hier. Man liest viel über das neue Depot, aber gerade fü Leute die nicht mehr im klassischen Erwerbsleben sind, scheint das Gesetz noch viele Lücken zu haben – oder zumindest Unklarheiten. Ich hab selbst beim Thema Steuervorteile schon einiges hinterfragt (Steuervorteil oder Flexibilität), und mein Fazit war: Für Sonderfälle lohnt sich der Steuervorteil oft weniger als gedacht.
Bei BU-Rente würde ich an Ihrer Stelle wirklich erstmal abwarten bis Anfang 2027, wenn die Anbieter und Behörden klarere Informationen rausgeben. Im Sommer 2026 ist das alles noch sehr theoretisch. Kein Steuerberater kann das heute seriös zu 100% beantworten – auch wenn er das Gesetz kennt.
Kurz gesagt: die Förderberechtigung ohne aktives Erwerbseinkommen ist der Knackpunkt. Wenn kein rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mehr besteht, greift die direkte staatliche Zulage meistens nicht. Das neue Depot ist da leider nicht so flexibel wie man sich das wünschen würde. Ich schau da auch seit Wochen drauf – hab beim Thema Anbieter schon einiges verglichen (welche Anbieter habt ihr auf dem Schirm?), aber Sonderfälle wie BU werden selbst von den Anbietern noch kaum kommuniziert. Ich würd an Ihrer Stelle wirklich auf einen Berater warten, der das Gesetz kennt – oder direkt bei der zuständigen Stelle anfragen.