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Jobwechsel Mitte 2027: Was passiert mit Förderung und Steuervorteil?

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Werner-Kohl
Beiträge: 20
Themenstarter
(@werner-kohl)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen
[#34]

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer beruflichen Veränderung und frage mich, wie sich das auf das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 auswirkt. Ich bin derzeit angestellt und plane, möglicherweise Mitte 2027 den Job zu wechseln – vielleicht sogar für einige Wochen eine Lücke zwischen den Stellen einzuplanen, weil ich ohnehin eine längere Urlaubspause schon länger im Kopf hatte (dieser Sommer hat mich daran erinnert, wie wichtig das ist).

Meine konkreten Fragen:

1. Wenn ich z.B. von März bis September 2027 zwei verschiedene Arbeitgeber habe – wie wird dann das zu versteuernde Einkommen fürs Förderjahr berechnet? Werden beide Gehälter zusammengerechnet?

2. Was passiert steuerlich, wenn ich z.B. 3 Monate gar kein Einkommen habe (zwischen zwei Jobs)? Verliere ich in dieser Zeit anteilig die staatliche Förderung oder gilt die immer für das komplette Kalenderjahr?

3. Bekomme ich den Sonderausgabenabzug dann auf Basis des Gesamtjahreseinkommens oder nur auf den Teil, den ich tatsächlich eingezahlt habe?

Ich habe das Gesetz ein bisschen quergelesen, aber da wird das Szenario Jobwechsel nirgends richtig erklärt. Vielleicht hat hier jemand das schon durchdacht oder kennt die entsprechende Regelung.

Danke schon mal!


5 Antworten
Thomas77
Beiträge: 28
(@thomas77)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Da muss ich Nina95 ein bisschen widersprechen – ich finde es absolut sinnvoll, das jetzt schon zu durchdenken. Gerade wenn ein Jobwechsel konkret geplant ist, ist das keine Kaffeesatzleserei sondern praktische Vorplanung.

Zum eigentlichen Thema: Der Sonderausgabenabzug wird im Zuge der Einkommensteuererklärung des jeweiligen Jahres geltend gemacht. Maßgeblich ist dann das gesamte zu versteuernde Einkommen des Jahres 2027 – also die Summe beider Arbeitgeber plus ggf. Lohnersatzleistungen wie ALG. Den Abzug bekommst du auf deine tatsächlich geleisteten Beiträge bis zum Höchstbetrag, nicht auf ein fiktives Jahresgehalt.

Was die Zulagenförderung betrifft: Die läuft parallel und ist vom Sonderausgabenabzug getrennt zu betrachten. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der sog. Günstigerprüfung, welches Modell für dich vorteilhafter ist. Das kenne ich noch aus der Riester-Zeit, das Prinzip dürfte beim neuen Depot ähnlich funktionieren – auch wenn die genaue Ausgestaltung noch nicht final kommuniziert ist.

Ich würde trotzdem empfehlen, das mit einem Steuerberater gegenzuchecken, sobald die Details 2026 klarer werden. Hab selbst schon zweimal erlebt dass Pauschalantworten aus Foren bei Sonderfällen daneben lagen.


Antwort
Marc-Technik
Beiträge: 30
(@marc-technik)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Gute Fragen, das hab ich mich bei meiner selbständigen Tätigkeit ähnlich gefragt – bei mir ist das Einkommen ja auch nicht gleichmäßig verteilt übers Jahr. Hab dazu mal was im Thread Selbständig ohne festes Einkommen - wie viel ins Altersvorsorgedepot? geschrieben.

Soweit ich das verstehe, gilt für die Berechnung immer das gesamte Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid – also werden beide Arbeitgebereinkommen addiert. Das ist ähnlich wie bei der normalen Einkommensteuer. Die staatliche Zulage läuft meines Wissens unabhängig davon, die wird über den Anbieter beantragt und hängt primär daran, ob du den Mindestbeitrag im jeweiligen Jahr eingezahlt hast. Eine 'Lücke' zwischen Jobs sollte die Förderung also nicht direkt kosten, solange du weiter einzahlst.

Aber Achtung: Das ist meine Einschätzung, kein Steuerberaterrat. Gerade beim Übergang zwischen Anstellung und etwaiger Beschäftigungslücke würde ich das lieber nochmal gezielt abklären.


Antwort
Stefan_78
Beiträge: 7
(@stefan_78)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Zu Punkt 2: Die Förderung beim neuen Depot ist meines Wissens jahresbezogen und nicht monatsbezogen. D.h. du verlierst nicht automatisch anteilig Förderung für Monate ohne Einkommen. Entscheidend ist, ob du im gesamten Beitragsjahr die nötige Eigenbeteiligungsquote erfüllst.

Hatte das schonmal andersrum diskutiert, nämlich bei der Frage ob man die Zulagenstaffelung bei schwankendem Einkommen trifft – siehe Verstehe die Zulagenstaffelung nicht - bei 720€ nur 360€ Zulage?. Das Prinzip ist ähnlich: Maßgeblich ist das Gesamtjahreseinkommen, nicht der monatliche Stand.

Was mich bei deiner Frage aber mehr beschäftigt: Wenn du zwischen zwei Jobs ALG I beziehst, könnte das dein anrechenbares Einkommen für den Mindestbeitrag senken – das wäre dann eigentlich eher ein Vorteil, weil der nötige Eigenbetrag niedriger wäre. Müsste aber jemand mit mehr Steuerwissen bestätigen.


Antwort
S.Hartmann
Beiträge: 1
(@s-hartmann)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Kurze Ergänzung aus meiner Erfahrung mit Beratern zu diesem Thema: Ich habe explizit nach dem Jobwechsel-Szenario gefragt und die Antwort war, dass der Anbieter des Depots dabei keine aktive Rolle spielt – der bekommt von deinen Arbeitgeberwechseln gar nichts mit. Du zahlst einfach weiter ein, und alles andere klärt sich über die Steuererklärung. Das Depot selbst läuft ja komplett unabhängig vom Arbeitgeber, anders als z.B. bei betrieblicher Altersvorsorge.

Was ich noch nicht klären konnte: Wie genau wird das bei einer Auszeit ohne ALG behandelt – also wenn jemand bewusst auf Lohnersatz verzichtet. Das scheint wirklich ein Randfall zu sein, zu dem es noch kaum verlässliche Informationen gibt.


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