Hallo zusammen,
ich versuche gerade im Vorfeld die relevanten Unterlagen für das neue Altersvorsorgedepot zusammenzustellen, damit wir ab Januar 2027 keine Zeit verlieren. Meine Tochter ist aktuell in Elternzeit – ihr Mann arbeitet weiterhin, sie bezieht Elterngeld. Die Situation ist also klassisch: ein Partner in Elternzeit, einer berufstätig.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Hat meine Tochter trotz Elternzeit und Elterngeld Anspruch auf die staatliche Förderung beim neuen Depot? Und wenn ja – was muss sie nachweisen? Reicht der Elterngeldbescheid als Beleg, oder braucht sie zusätzlich noch etwas vom Arbeitgeber, der ihr die Elternzeit bestätigt?
Ich frage auch deshalb, weil ich mir nicht sicher bin, ob das Elterngeld als 'Einnahme' im Sinne der Fördervoraussetzungen gilt oder ob hier ein Sondertatbestand greift. Bei Riester gab es da früher diese Ausnahmeregelungen für Elternzeitphasen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Hat jemand dazu schon konkretere Informationen? Vielleicht aus dem Gesetzentwurf oder aus Beratungsgesprächen mit Anbietern? Ich würde das gerne bis zum Herbst geklärt haben, bevor meine Tochter eventuell wieder in den Job einsteigt.
Danke im Voraus!
RentenPro47
Also ich bin da kein Experte für Elternzeit-Themen, aber ich wollte kurz einwerfen: bei komplexen Förderfragen hab ich immer die Erfahrung gemacht, dass man dem Finanzamt-Merkblatt mehr trauen kann als irgendwelchen Anbieter-Webseiten. Die schreiben gerne mal zu optimistisch was hin. Vielleicht lohnt sich ein Blick ins BMF wenn das Schreiben zum neuen Depot rauskommt.
Werner-Hoffmann hat recht dass noch vieles offen ist, aber ich finde trotzdem dass die Frage berechtigt ist. Besser früh informieren als zu spät.
Ich hab mich zuletzt viel mit der Fördersituation für Nicht-Standardfälle beschäftigt und Elternzeit ist so ein klassischer Graubereich. Was ich sagen kann: Die grundsätzliche Förderberechtigung bei Elternzeit war schon bei Riester explizit geregelt, und beim neuen Depot hat der Gesetzgeber da offenbar nicht schlechter werden wollen. Der begünstigte Personenkreis ist bewusst weit gefasst.
Nachweise werden kommen, aber ich vermute eher schlank – Elterngeldbescheid sollte reichen, vielleicht noch ein Nachweis über die bestehende Beschäftigung. Aufwändige Bürokratie wäre politisch schwer vermittelbar gewesen. Aber das ist meine Einschätzung, kein Rechtsrat.
Hallo RentenPro47,
zu dem Thema hab ich mich schon etwas eingelesen, weil es mich selbst betrifft – ich hab dazu auch schon im Thread Elternzeit und Altersvorsorgedepot – Förderung trotz Elterngeld? etwas geschrieben.
Kurze Zusammenfassung meines Kenntnisstands: Elternzeit ist nach aktuellem Diskussionsstand kein Ausschlusskriterium für die Förderung. Der Gesetzgeber hat bei der Konzeption des neuen Depots offenbar bewusst Phasen berücksichtigt, in denen keine klassische Erwerbstätigkeit vorliegt. Das Elterngeld selbst gilt nicht als beitragspflichtiges Einkommen im Sinne der Einkommenssteuer – aber die Förderberechtigung hängt nicht allein davon ab.
Was die Nachweise angeht: Stand meiner Recherche wäre der Elterngeldbescheid tatsächlich das zentrale Dokument. Ob zusätzlich eine Arbeitgeberbestätigung nötig ist, war in den Gesetzentwürfen noch nicht abschließend geklärt, zumindest nicht in der Fassung, die ich gelesen habe. Das sollte Ihre Tochter direkt beim späteren Anbieter erfragen – die werden das bis Anfang 2027 sicher kommunizieren.
Grundsätzlich: Frühzeitig nachfragen ist genau richtig, gut dass Sie das jetzt schon angehen.
Ich sehe das ein bisschen nüchterner als die Vorposter. Wir sind jetzt Sommer 2026, das Depot startet erst Januar 2027, und die meisten Details zu Nachweispflichten sind schlicht noch nicht verbindlich festgelegt. Ich verfolge das Thema rund um Kostenregelungen und Produktvorgaben schon länger – und selbst da sind viele Punkte noch offen.
Mein Rat: Keine zu detaillierten Planungen jetzt, weil sich bis Herbst noch einiges ändern kann. Was sinnvoll ist: Grundsätzliche Förderberechtigung klären, den Elterngeldbescheid aufbewahren und ab Oktober/November schauen was die Anbieter konkret kommunizieren. Bis dahin ist vieles Spekulation – auch wenn gut gemeinte Spekulation.