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Elternzeit und Altersvorsorgedepot – Förderung trotz Elterngeld?

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Marcus-Weber
Beiträge: 2
Themenstarter
(@marcus-weber)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen
[#177]

Hallo zusammen,

wir erwarten unser erstes Kind und ich (Marcus-Weber) werde ab Herbst in Elternzeit gehen, voraussichtlich für 12 Monate. Jetzt beschäftige ich mich gerade – weil ich sonst im Sommer eigentlich eher Urlaub plane und Projekte ans Ende schiebe – damit, wie ich das ab 2027 mit dem neuen Altersvorsorgedepot kombinieren kann.

Meine Fragen konkret:

Gelte ich während der Elternzeit als förderberechtigt? Elterngeld ist ja kein reguläres Arbeitseinkommen, sondern eine Sozialleistung. Ich bin mir nicht sicher, ob das als Grundlage für die staatliche Zulage zählt oder ob man dann quasi 'leer ausgeht'.

Kann ich in der Elternzeit überhaupt Beiträge ins Depot einzahlen – auch wenn diese vielleicht niedriger ausfallen als sonst? Oder gibt es Mindestgrenzen, die ich kennen muss?

Und was ist mit meiner Frau, die weiterarbeitet? Könnte sie für mich quasi 'miteinzahlen' oder läuft das komplett getrennt?

Ich hab bisher noch kein Depot eröffnet und möchte von Anfang an alles richtig machen, bevor das 2027 losgeht. Wäre blöd, wenn man gerade in der Familienphase, wo ja Kosten sowieso nach oben schießen, auch noch die Förderung verpasst.

Danke schon mal für jeden Hinweis!


3 Antworten
S.Bergmann89
Beiträge: 29
(@s-bergmann89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Frank und Lisa haben das schon gut erklärt. Ich ergänz nur kurz: Mach dir jetzt noch keinen zu großen Kopf – du hast bis 2027 noch Zeit, und gerade in der Elternzeit wird man anderweitig ausgelastet sein. Lieber einmal in Ruhe nachlesen wenn es losgeht als jetzt schon Stress.


Antwort
Frank_78
Beiträge: 30
(@frank_78)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Gute Frage, das Thema ist tatsächlich etwas verzwickt. Nach aktuellem Stand des Altersvorsorgereformgesetzes bleibt die Förderberechtigung grundsätzlich erhalten, wenn du in einem bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bist – also auch während der Elternzeit, weil das Arbeitsverhältnis ja nur ruht und nicht endet. Das Elterngeld selbst gilt nicht als relevantes Einkommen für die Zulageberechnung, aber die Zulagenhöhe bemisst sich dann eben am niedrigeren Vorjahreseinkommen bzw. an den tatsächlichen Einzahlungen.

Bei Mindestbeiträgen: Soweit ich das verstanden hab, gibt es einen Sockelbetrag, den man einzahlen muss, um die volle Zulage zu bekommen – der liegt prozentual am Einkommen. In der Elternzeit sinkt das Einkommen (Elterngeld), also sinkt auch der nötige Mindestbeitrag entsprechend. Das kann sogar ein Vorteil sein.

Zum Thema 'Frau zahlt für dich ein': Das Depot ist immer personengebunden, aber ich hab mich da zuletzt auch mit Fragen rund um unterschiedliche Einkommenssituationen beschäftigt (z.B. im Thread zu Selbständigen ohne festes Einkommen). Die Kurzantwort: Deine Frau kann Geld auf dein Konto überweisen, von dem du dann einzahlst – aber es bleibt dein Depot und deine Zulage.

Ein Steuerberater lohnt sich hier wirklich, gerade bei der Kombination Familie + Einkommensunterbrechung.


Antwort
Lisa-Weber
Beiträge: 30
(@lisa-weber)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Ich hab mich mit dem Thema Unterlagen und Antragsstellung für das neue Depot schon etwas intensiver befasst (u.a. hier: Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag), und dabei ist mir aufgefallen: Die Förderberechtigung hängt nicht direkt am Einkommen im laufenden Jahr, sondern an der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis. Arbeitnehmer in Elternzeit gehören dazu, das ist ziemlich eindeutig.

Was viele unterschätzen: Auch wenn man in der Elternzeit wenig oder gar nichts einzahlt, bleibt das Depot bestehen. Man verliert nicht die Förderung für spätere Jahre. Das ist ein wichtiger Unterschied zu manchen alten Riester-Konstrukten, wo Beitragslücken schnell Probleme gemacht haben.

Meinen Mann und mich würde das übrigens auch irgendwann betreffen, daher schau ich das genau. Was du mit der gemeinsamen Einzahlung meinst: Rechtlich ist es dein Depot, aber ihr könnt natürlich als Haushalt entscheiden, wer das Geld wofür hergibt. Das ist ja letztlich eine interne Familienentscheidung.


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