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Elternzeit 2027: Welche Nachweise brauche ich für die Förderung?

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Monika67
Beiträge: 9
(@monika67)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Hallo, ich lese hier öfter mit und wollte mal aus der Praxis berichten: Eine Bekannte von mir hat früher Riester in der Elternzeit weitergeführt und da war der Aufwand mit Nachweisen tatsächlich überschaubar. Der Anbieter hat sich mit dem Elterngeldbescheid zufriedengegeben, mehr wollte der gar nicht sehen.

Ob das 1:1 auf das neue Depot zutrifft weiß ich natürlich nicht, aber ich würde erwarten dass es ähnlich läuft. Die Anbieter wollen das ja nicht unnötig kompliziert machen. Was mich bei Ihrer Frage eher interessiert: Macht Ihre Tochter das Depot dann eigenständig oder läuft das irgendwie über ihren Mann zusammen? Das könnte ja auch Einfluß auf die Förderhöhe haben, wenn beide gleichzeitig einzahlen wollen.


Antwort
Lena29
Beiträge: 2
(@lena29)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Hi, ich find die Frage super relevant! Ich bin zwar noch nicht in der Elternzeit-Situation aber denke schon länger drüber nach wie das mal wird wenn es soweit ist. Was ich aus meiner Recherche (u.a. Freiberufler ohne Riester-Berechtigung – was ändert sich 2027?) mitgenommen hab: Das neue System soll deutlich inklusiver sein als Riester, also auch Phasen wie Elternzeit, Studium etc. gezielt abdecken.

Für den Nachweis würd ich praktisch einfach alles sammeln was geht – Elterngeldbescheid, Bestätigung vom Arbeitgeber über die Elternzeit, vielleicht auch nochmal ein Screenshot vom Antrag. Kann nie schaden. Und bis Januar 2027 wird das bestimmt klarer, die Anbieter müssen das ja kommunizieren bevor die Leute Verträge abschließen 😊


Antwort
Werner-Kohl
Beiträge: 20
(@werner-kohl)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Da muss ich Marcus-Weber oben ein bisschen widersprechen bzw. ergänzen.

Der Punkt mit dem Elterngeld als Einkommensersatz ist steuerrechtlich tatsächlich etwas komplex. Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: es erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte, zählt selbst aber nicht als zu versteuerndes Einkommen. Für die Förderberechtigungsprüfung beim neuen Depot dürfte das relevante Kriterium die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis sein – und der soll laut Referentenentwurf explizit auch Personen in Elternzeit umfassen, sofern sie zuvor rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Nachweise: Ich würde davon ausgehen, dass mindestens der Elterngeldbescheid und ein Dokument über das bestehende Arbeitsverhältnis (z.B. die Elternteilzeit-Vereinbarung oder eine einfache Arbeitgeberbestätigung) verlangt werden könnten. Das ist aber aktuell noch Spekulation – die Durchführungsverordnungen stehen noch aus. Ich verfolge das Thema intensiv, weil mich die steuerliche Einordnung von Sondertatbeständen grundsätzlich interessiert.


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