Hallo zusammen,
ich mache mir seit einiger Zeit Gedanken über das neue Altersvorsorgedepot, das ja ab Januar 2027 starten soll, und bin ehrlich gesagt etwas ratlos, was die Fördermodelle für Selbständige angeht.
Ich bin seit vielen Jahren selbständig tätig – kein Angestelltenverhältnis, keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht, also kein klassisches Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis. Mein Steuerberater hat mir bislang noch keine konkreten Aussagen machen können, da er selbst auf genauere Durchführungsbestimmungen wartet.
Soweit ich verstanden habe, soll es beim neuen Depot sowohl eine direkte staatliche Zulage als auch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs geben. Aber gilt das auch für Selbständige in vollem Umfang? Oder gibt es da Einschränkungen, weil wir eben nicht pflichtversichert sind? Ich frage mich konkret:
- Bekomme ich als Selbständiger die staatliche Grundzulage genauso wie Angestellte?
- Gibt es eine Mindesteinzahlungsquote, damit die volle Förderung greift?
- Kann ich den Sonderausgabenabzug parallel zur Zulage nutzen?
Jetzt im Sommer habe ich etwas mehr Ruhe für solche Planungsthemen – das Tagesgeschäft lässt das im Winter oft nicht zu. Wäre dankbar für Erfahrungen oder Hinweise, auch wenn vieles vielleicht noch unklar ist.
Viele Grüße
VorsorgePro58
Also ich bin auch kein Selbständiger, aber ich hab mich im Zusammenhang mit dem Broker-Vergleich (hier der Thread dazu) schon länger mit den Grundstrukturen des neuen Depots beschäftigt.
Was ich sagen kann: Der große Unterschied zu Riester ist tatsächlich, dass die Förderberechigung nicht mehr an die gesetzliche Rentenversicherung geknüpft sein soll. Das heißt, Selbständige ohne RV-Pflicht sollen grundsätzlich auch direkt förderberechtigt sein – das war politisch explizit gewollt.
ABER – und das ist wichtig, finde ich – für Selbständige mit hohem Einkommen kann es sein, dass der Sonderausgabenabzug deutlich mehr bringt als die Zulage. Umgekehrt, bei niedrigerem Gewinn, ist vielleicht die Zulage attraktiver. Das hängt sehr von deiner persönlichen Steuersituation ab, da führt kein Weg am Steuerberater vorbei.
Die genaue Mindesteinzahlungsquote – ich hab irgendwo gelesen, dass es einen Sockelbetrag geben soll, aber Details sind mir auch noch nicht bekannt. Da würde ich wirklich auf offizielle Infos warten, bevor man zu viel plant.
Gute Frage – ich bin zwar Angestellter und steh da anders da, aber das Thema Selbständige und die neue Depotförderung hab ich mir auch mal angeschaut, weil ein paar Freunde von mir freiberuflich arbeiten.
Soweit ich das verstehe, ist die staatliche Grundzulage beim neuen Altersvorsorgedepot grundsätzlich auch für Selbständige zugänglich – anders als bei Riester, wo du ja rentenversicherungspflichtig sein musstest (oder mittelbar förderberechtigt). Genau das war ja einer der zentralen Kritikpunkte am alten System. Das neue soll hier deutlich offener sein.
Der Sonderausgabenabzug läuft dann über die Steuererklärung und ersetzt quasi die Zulage, wenn der steuerliche Vorteil höher ist – das Finanzamt prüft das automatisch im Wege der Günstigerprüfung. Das kenn ich aus dem Einstiegsfaden hier im Forum, wo das kurz angesprochen wurde.
Bei der Mindesteinzahlungsquote – da kenn ich keine gesicherte Zahl für Selbständige speziell. Ich glaub, es gibt einen Mindestbeitrag, aber der ist nicht einkommensabhängig definiert wie bei Riester. Dein Steuerberater hat da sicher recht, dass man auf die finale Verordnung warten muss.