Hallo zusammen,
ich sitze gerade im Garten (endlich mal Sonne nach dem verregneten Mai!) und versuche, die Unterlagen zum neuen Altersvorsorgedepot durchzuarbeiten, bevor der Urlaub anfängt. Dabei bin ich über eine Frage gestolpert, auf die ich keine vernünftige Antwort finde.
Bei einem normalen Aktiendepot zahlt man ja auf realisierte Gewinne die Abgeltungssteuer von 25% plus Soli – das ist mir bekannt. Aber wie läuft das eigentlich beim neuen geförderten Altersvorsorgedepot ab 2027?
Wenn ich zum Beispiel ETFs im Depot halte und die steigen über die Jahre, werden dann bei Verkauf innerhalb des Depots Steuern fällig? Oder ist das so ähnlich wie früher bei Riester, dass man die Versteuerung erst bei der Auszahlung im Alter macht?
Und was ist mit dem Sparerpauschbetrag – gilt der da auch noch, oder ist der durch das Depot irgendwie ausgehebelt? Ich frage mich auch, ob man gezielt Positionen umschichten kann ohne Steuerbelastung zwischendurch, zum Beispiel wenn man näher an die Rente kommt und risikoärmer aufstellen will.
Ich bin kein Steuerprofi und hab das Gesetz selbst ehrlich gesagt nur überflogen. Vielleicht weiß jemand hier mehr? Wäre wirklich hilfreich – auch weil ich aktuell noch ein normales ETF-Depot habe und überlege, ob ein Wechsel in das neue Modell für mich Sinn macht.
Danke schon mal!
Nadine
Lena hat recht, das ist nicht so einfach wie 'nachgelagert ist immer besser'. Ich hab das letztens auch nochmal durchgerechnet für mich – und wenn man die Förderung rausrechnet, ist der Steuervorteil vom Depot allein je nach Grenzsteuersatz im Alter tatsächlich nicht garantiert.
Aber mal zum konkreten Punkt mit dem Umschichten: Das ist für mich einer der größten praktischen Vorteile. Im normalen Depot zahlst du bei jeder Rebalancing-Aktion Steurn auf die Gewinne. Das nervt gerade wenn du regelmäßig anpasst. Im Altersvorsorgedepot kannst du das innerhalb des Depots steuerfrei machen, solange du nicht entnimmst. Das macht Rebalancing viel einfacher und diszipliniert einen vielleicht auch, konsequenter umzuschichten wenn's nötig ist.
Ich hab mich damit auch schon beschäftigt, weil ich als Freiberuflerin ja ein bisschen anders plane als Angestellte – hab dazu schonmal was im Thread Freiberufler ohne Riester-Berechtigung - was ändert sich 2027? geschrieben.
H.Bruckmanns Erklärung klingt soweit richtig. Der Punkt mit der nachgelagerten Besteuerung ist wichtig zu verstehen: Du zahlst die Steuern später, aber dann auf alles. Das kann im Rentenalter günstiger sein, wenn dein Steuersatz niedrig ist – muss es aber nicht, wenn du gut vorgesorgt hast und im Alter noch viel Einkommen hast.
Ich würd das nicht pauschal als 'besser als normales Depot' einordnen. Es kommt wirklich auf die individuelle Situation an. Wer im Rentenalter einen hohen Steuersatz hat, kann am Ende mehr zahlen als die 25% Abgeltungssteuer jetzt. Das wird gerne übersehen.
Die Förderung (Zulagen, Sonderausgabenabzug) ist natürlich trotzdem ein starkes Argument pro Depot – aber der reine Steuereffekt ist nicht immer eindeutig positiv.
Gute Frage, die tatsächlich viele beschäftigt. Nach meinem Verständnis des Altersvorsorgereformgesetzes funktioniert die Besteuerung im neuen Depot nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung – also ähnlich wie bei Riester, nur eben für Depotprodukte.
Konkret bedeutet das: Kursgewinne und Erträge innerhalb des Depots werden während der Ansparphase nicht sofort mit der Abgeltungssteuer belegt. Du kannst also ETF-Anteile verkaufen und umschichten, ohne dass dabei direkt Steuern anfallen. Die Steuer wird erst bei der Auszahlung im Rentenalter fällig – dann aber auf die gesamte Auszahlungssumme, vermutlich zu deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Das ist der wesentliche Unterschied zum normalen Depot: Dort zahlst du 25% auf jeden realisierten Gewinn sofort, was den Zinseszinseffekt spürbar bremst. Im geförderten Depot bleibt alles bis zur Rente im Topf.
Der Sparerpauschbetrag greift meines Wissens im Altersvorsorgedepot nicht – du 'verbrauchst' ihn also nicht durch Erträge dort, kannst ihn aber weiterhin für dein reguläres Depot nutzen. Das ist eigentlich ein Vorteil, wenn du beides parallel hast.
Wichtig: Ich bin kein Steuerberater, und die genaue Ausgestaltung hängt noch von den finalen Durchführungsbestimmungen ab. Vor einer Entscheidung würde ich das lieber nochmal fachkundig prüfen lassen.
Kurz ergänzt: Einen Steuerberater aufsuchen lohnt sich wirklich, bevor man größere Entscheidungen trifft. Was hier im Forum steht – auch von mir – ist keine Rechtsberatung und die Detailregelungen können sich bis 2027 noch verändern.