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PRIIP-Verordnung und KID-Pflicht – blockiert das bestimmte ETFs im Depot?

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Markus-Breitner
Beiträge: 1
Themenstarter
(@markus-breitner)
New Member
Beigetreten: Vor 7 Tagen
[#48]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade intensiver mit den Produktregeln für das neue Altersvorsorgedepot und bin über einen Aspekt gestolpert, der mir noch nicht ganz klar ist.

Konkret geht es um die EU-weite PRIIP-Verordnung und die damit verbundene Pflicht, ein Key Information Document (KID) bereitzustellen. Soweit ich das verstehe, müssen Finanzprodukte, die im Altersvorsorgedepot angeboten werden sollen, EU-konform sein – also ein gültiges KID vorweisen. Für viele US-amerikanische ETFs (z.B. große S&P-500-Tracker von Vanguard oder BlackRock aus den USA) gibt es bekanntermaßen kein PRIIP-konformes KID für Privatanleger in der EU.

Meine Frage: Hat das beim neuen Altersvorsorgedepot 2027 konkrete Auswirkungen auf die Produktauswahl? Ich meine, die KID-Pflicht ist ja eigentlich nichts Neues – aber gelten durch das Altersvorsorgereformgesetz zusätzliche oder verschärfte EU-Vorgaben für die im Depot zugelassenen Produkte? Gibt es vielleicht sogar Einschränkungen für bestimmte europäische ETF-Strukturen, die ich bisher übersehen habe?

Ich frage jetzt im Sommer, weil ich die Zeit nutzen will, um mich ordentlich vorzubereiten, bevor im Januar 2027 der Startschuss fällt. Bis dahin will ich wissen, welche konkreten Produkte überhaupt in Frage kommen – nicht erst im Dezember dann feststellen, dass der Lieblings-ETF doch nicht zulässig ist.

Freue mich über jede Einschätzung!

Markus


6 Antworten
Marco_8763
Beiträge: 2
(@marco_8763)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Das ist eine berechtigte Frage, die mich auch schon beschäftigt hat – gerade weil die PRIIP-Thematik gerne unter den Tisch fällt wenn Leute über das neue Depot diskutieren.

Kurz gesagt: Ja, die KID-Pflicht gilt weiterhin. Produkte ohne PRIIP-konformes KID sind für Privatanleger in der EU grundsätzlich nicht vertriebsfähig – das ändert das Altersvorsorgereformgesetz nicht. US-domizilierte ETFs (ISIN beginnt mit US-...) sind daher schon seit Jahren für EU-Privatkunden nicht direkt handelbar, und das bleibt auch 2027 so.

Für das Altersvorsorgedepot bedeutet das praktisch: Nur in der EU aufgelegte ETFs mit PRIIP-KID kommen in Frage. Die großen Anbieter wie iShares, Xtrackers oder Amundi haben ihre Europa-Varianten (ISIN IE... oder LU...) entsprechend aufgestellt – da gibt es eigentlich kein Problem. Was zusätzlich gilt, ist dass Anbieter beim Depot nur Produkte listen dürfen, die die im Reformgesetz definierten Kostendeckel einhalten, was nochmal eine weitere Filterfunktion ist.

Ich hab mich zu dem Thema auch schon mal in einem anderen Thread ausgelassen, Kann man mit 2027er Depot überhaupt noch aufholen bei hohen Lücken? – da ging es zwar um was anderes, aber die Produkteinschränkungen kamen auch kurz vor.


Antwort
VorsorgeNeuling
Beiträge: 19
(@vorsorgeneuling)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Danke für die ganzen Erklärungen, ich lern hier immer noch eine Menge. Ich hatte von PRIIP ehrlich gesagt noch gar nichts gehört bevor ich diesen Thread gelesen hab. Macht das Thema für mich als Neuling erstmal weniger kompliziert – wenn die Anbieter das eh automatisch filtern, muss ich mich ja nicht durch EU-Verordnungen wühlen. Trotzdem gut zu wissen warum manche ETFs gar nicht erst auftauchen.


Antwort
Tim98
Beiträge: 28
(@tim98)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Ich frag mich ob das in der Praxis überhaupt so ein riesen problem wird. Meinen Sparplan hab ich auch einfach auf nen MSCI World ETF laufen und da gabs noch nie stress mit irgendwelchen KIDs. Is doch am Ende Aufgabe des Anbieters das zu prüfen, oder?


Antwort
LisaK
Beiträge: 29
(@lisak)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Tim hat da nicht ganz unrecht – aber ich würd das trotzdem nicht komplett dem Anbieter überlassen. Gerade beim Altersvorsorgedepot, wo ja eine staatliche Förderung dranhängt, macht es Sinn zu verstehen welche Produkte grundsätzlich förderfähig sind und welche nicht.

Was ich aus meiner Recherche zu Anbieterwechseln und Produktlisten mitgenommen hab (da war ich auch schon aktiver: Anbieterwechsel schon vor 2027 möglich – erste Eindrücke gesucht): Die Anbieter werden ab 2027 offiziell zertifizierte Produktlisten pflegen müssen. Das heißt, was dort draufsteht, ist automatisch PRIIP-konform und den sonstigen gesetzlichen Anforderungen entsprechend geprüft. Ein ETF, der nicht drauf ist, ist schlicht nicht buchbar.

Das ist eigentlich die praktische Antwort auf deine Frage, Markus: Du wirst gar nicht in die Situation kommen, versehentlich einen nicht-zugelassenen ETF zu kaufen, weil die Anbieter das technisch absichern müssen. Trotzdem ist es gut, das konzeptionell zu verstehen.


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