Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade intensiver mit dem neuen Altersvorsorgedepot, das ja ab 2027 startet. Ich überlege, welche Produkttypen ich konkret besparen möchte, und bin dabei auf eine Frage gestoßen, die mir noch nicht ganz klar ist.
Konkret geht es mir um folgendes: Wenn ich innerhalb des geförderten Depots einen klassischen Aktien-ETF halte, ist das steuerlich ja eine Sache. Aber was ist, wenn ich stattdessen einen Mischfonds nehme, der also sowohl Aktien- als auch Anleihenanteile enthält? Wird der bei der nachgelagerten Besteuerung genauso behandelt wie ein reiner Aktien-ETF? Oder gibt es da Unterschiede – zum Beispiel bei der Teilfreistellung oder der Berechnung der Erträge während der Ansparphase?
Ich frage deshalb, weil ich eigentlich ne ruhigere Variante für einen Teil meines Depots suche und Mischfonds da interessant finden würde. Gleichzeitig will ich halt nicht wegen unklarer steuerlicher Behandlung irgendwelche bösen Überraschungen erleben.
Hat jemand das schon konkret recherchiert oder weiß, ob das Altersvorsorgereformgesetz hier Unterschiede macht? Ich hab leider in den offiziellen Unterlagen noch nichts Eindeutiges gefunden. Wäre super wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann!
Danke schon mal,
Marco
DepotProfi34 hat den Kernpunkt gut getroffen mit den Kosten – das hab ich mir im Thread zu den Abzugsgrenzen schon ähnlich überlegt. Was ich noch ergänzen würde: Wenn du wirklich eine defensivere Variante suchst, Marco, wäre es vielleicht sinnvoll nicht nach dem Produkt zu suchen das scheinbar ruhiger läuft, sondern die Allokation selbst zu steuern – also z.B. 70% Aktien-ETF, 30% Anleihen-ETF. Das ist transparent, kostengünstig und steuerlich unkomplizierter als ein Mischfonds, bei dem du gar nicht immer weißt wie der Anbieter die Quote intern hält. Gerade im Sommer wenn man eh etwas mehr Zeit hat zum Nachdenken würde ich das mal durchrechnen bevor 2027 dann wirklich losgeht.
Ich kenn mich mit den Details noch nicht so tief aus, bin ja selbst noch relativ am Anfang mit dem ganzen Thema (hab mich ja erst im Berufseinsteiger-Thread gefragt ob sich das überhaupt lohnt). Aber ich glaub der Punkt mit der Teilfreistellung ist tatsächlich der entscheidende Unterschied, den Max-Bauer anspricht. Klingt jedenfalls nicht trivial.
Gute Frage, die ich mir ehrlich gesagt auch schon gestellt habe – hatte mich da in einem anderen Thread zu ausschüttenden ETFs schon etwas damit beschäftigt, aber Mischfonds sind nochmal ein eigenes Thema.
Das Wesentliche vorab: Die nachgelagerte Besteuerung gilt im neuen Altersvorsorgedepot grundsätzlich für alle zugelassenen Produkttypen gleich – d.h. Erträge und Kursgewinne werden erst bei Auszahlung besteuert, nicht laufend. Soweit ich das verstehe, gilt das auch für Mischfonds.
Aber bei der Teilfreistellung wird's interessant: Nach aktuell geltendem Investmentsteuergesetz hängt die Teilfreistellung vom Aktienanteil des Fonds ab. Liegt der dauerhaft bei mindestens 51%, gilt die Aktienfondsquote mit 30% Freistellung. Liegt er darunter, gelten nur 15% (Mischfonds). Ob das Altersvorsorgereformgesetz hier eine eigene Regelung trifft oder einfach auf das bestehende InvStG verweist, ist mir noch nicht 100% klar. Das sollte man genau prüfen bevor man sich festlegt.
Um das etwas zu präzisieren: Das Altersvorsorgereformgesetz 2027 schafft keine komplett neue Steuerlogik für die Produktebene – es regelt primär die Förderung (Zulage, Sonderausgabenabzug) und die nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen. Die Besteuerung auf Fondsebene selbst bleibt im InvStG verankert.
Für die Praxis bedeutet das: Ein Mischfonds mit unter 51% Aktienanteil hat im Depot dieselbe nachgelagerte Besteuerung bei Auszahlung, aber die steuerliche Klassifikation des Fonds selbst (und damit etwaige Teilfreistellungen, die theoretisch beim Wechsel oder bei Ausnahmeregelungen eine Rolle spielen könnten) richtet sich weiterhin nach InvStG-Kategorien.
Was mich bei Mischfonds im Altersvorsorgedepot ohnehin skeptisch macht: Die Kostenstruktur. Aktiv gemanagte Mischfonds haben oft TERs von 1,2% und mehr, womit man schnell am Kostendeckel kratzt. Rein aus Kostenperspektive fährt man mit einem schlichten Anleihen-ETF plus Aktien-ETF im Depot oft günstiger und hat die Aufteilung selbst in der Hand. Flexibler ist das auch.
Die Steuerfrage ist also wichtig, aber ich würde die Kostenfrage hier mindestens genauso schwer gewichten.