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Besteuerung bei Auszahlung - Kapitalauszahlung vs Rentenbezug?

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TechMike_92
Beiträge: 23
Themenstarter
(@techmike_92)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#26]

Hi zusammen,

bin grad dabei mich auf das neue Altersvorsorgedepot vorzubereiten und stehe vor einer wichtigen Frage zur steuerlichen Behandlung. Was ich bisher verstanden hab: Es gibt verschiedene Produkttypen die zugelassen sind (ETFs, Fonds, Versicherungen etc.), aber wie sieht's denn steuerlich bei der Auszahlung aus?

Konkret: Macht es einen Unterschied ob ich mir das Geld als Einmalauszahlung geben lasse oder als monatliche Rente? Und wird das bei ETFs anders besteuert als bei fondsgebundenen Rentenversicherungen?

Bin 32, IT-ler und hab vor allem vor ETFs zu besparen, aber wenn die steuerliche Behandlung bei anderen Produkten deutlich günstiger ist, würde ich das nochmal überdenken. Hab gelesen dass es bei der Riester-Rente nen großen Unterschied zwischen den Produkttypen gibt, aber wie ist das beim neuen System?

Hab leider bei meinem Steuerberater noch keinen Termin bekommen (alle sind wohl grad im Urlaubsmodus), deshalb frag ich hier mal. Danke!


3 Antworten
Stefan87
Beiträge: 16
(@stefan87)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Muss ehrlich sagen, dass die steuerlichen Details noch nicht komplett klar sind. Das Gesetz steht zwar, aber viele Durchführungsverordnungen kommen erst Ende 2026.

Was aber jetzt schon feststeht: Die Förderung kriegst du bei allen zugelassenen Produkten gleich. Der Steuervorteil in der Ansparphase ist also identisch. Bei der Produktwahl würde ich erstmal auf niedrige Kosten achten und dann schauen was sich steuerlich entwickelt. Du hast ja noch Zeit bis Januar 2027.


Antwort
Werner78
Beiträge: 17
(@werner78)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Gute Frage! Bei der Besteuerung gibt's tatsächlich Unterschiede zwischen den Produkttypen. ETFs im geförderten Depot werden bei Auszahlung wie normale Kapitalerträge behandelt - also Abgeltungssteuer auf die Gewinne. Bei Einmalauszahlung zahlst du das komplett auf einmal, bei Entnahmeplan gestreckt über die Jahre.

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen ist's komplizierter: Da greift das Alterseinkünftegesetz. Einmalauszahlung wird voll versteuert als sonstige Einkünfte (persönlicher Steuersatz), bei Rentenbezug nur der Ertragsanteil. Das kann je nach Einkommenssituation sehr unterschiedlich ausfallen.

Mein Tipp: Rechne beide Varianten durch. ETFs sind oft flexibler, Versicherungen können bei hohen Einkommen steuerlich günstiger sein. Bei den Kosten sind ETFs meist unschlagbar.


Antwort
Tim98
Beiträge: 28
(@tim98)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Werner hat das gut erklärt! Würde nur noch ergänzen: Pass auf bei den Versicherungsanbietern - manche versprechen jetzt schon steuerliche Wunder für 2027. Die ganzen Tricks kennst du ja vielleicht schon.

Ein wichtiger Punkt: Die Garantiekomponente bei Versicherungen wird auch voll besteuert, nicht nur die Gewinne! Bei ETFs zahlst du nur Steuern auf das was über deinen Einkaufspreis liegt.


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