Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade intensiver mit dem neuen Altersvorsorgedepot, das ja ab 2027 starten soll. Aktuell nutze ich die Sommerpause ein bisschen dafür, um Dinge zu durchdenken, die ich sonst immer vor mir herschiebe – Urlaub ist ja noch nicht, also warum nicht produktiv sein.
Meine Frage betrifft die steuerliche Seite, und zwar konkret: Wie werden eigentlich verschiedene Produkttypen innerhalb des geförderten Depots steuerlich behandelt? Ich meine – wenn ich z.B. einen ETF halte vs. eine Anleihe vs. einen aktiv gemanagten Fonds, gibt es da Unterschiede bei der Besteuerung von Erträgen oder bei der Auszahlungsphase?
Oder gilt für das geförderte Altersvorsorgedepot grundsätzlich ein einheitliches Steuerregime, egal was drin liegt? Ich habe gelesen, dass während der Ansparphase Erträge und Kursgewinne steuerfrei gestellt werden sollen – aber gilt das dann wirklich für alle Produktarten gleichermaßen, also z.B. auch für ausschüttende Fonds mit Dividenden?
Und in der Auszahlungsphase: Wird dann der Gesamtbetrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, unabhängig davon ob darunter Kursgewinne, Zinserträge oder Dividenden waren?
Ich möchte das gern verstehen bevor 2027 losgeht, damit ich nicht blind in etwas rein gehe. Vielleicht hat jemand schon tiefer in die Gesetzestexte geschaut?
Danke!
Klaus-Hartmann
TomStock_99 hat recht – die Zulassung und die Besteuerung sind zwei verschiedene Fragen. Ich hab mich da im Riester-Wechsel-Thread auch schon kurz dazu geäußert: Das geförderte Depot ist kein Freifahrtschein für beliebige Anlageprodukte.
Zum eigentlichen Steuerpunkt: Was mich noch interessiert und was ich noch nicht abschließend beantwortet sehe – wie ist das bei Mischfonds die intern zwischen Aktien und Anleihen umschichten? Im normalen Depot würde ein Umschichten innerhalb des Fonds keine Steuer auslösen, weil das auf Fondsebene passiert. Im Altersvorsorgedepot dürfte das analog sein – aber hat das jemand explizit bestätigt gefunden im Gesetzestext?
Ich frage weil das relevant wäre für Leute die z.B. auf Lifecycle-Fonds oder ähnliche Produkte setzen wollen, die mit zunehmendem Alter automatisch defensiver werden.
Ich sehe das ähnlich wie Thomas77, aber möchte noch einen technischen Aspekt ergänzen der mir beim Einlesen aufgefallen ist:
Bei der Vorabpauschale – die ja bei thesaurierenden ETFs im normalen Depot anfällt – stellt sich die Frage, wie das im geförderten Depot gehandhabt wird. Nach aktuellem Stand soll die Vorabpauschale innerhalb des Altersvorsorgedepots keine Rolle spielen, weil die Besteuerung vollständig in die Auszahlungsphase verlagert wird. Das ist im Vergleich zum normalen Depot tatsächlich ein Vorteil, speziell für ETF-Sparer.
Für ausschüttende Fonds gilt entsprechendes: Ausschüttungen bleiben im Depot unversteuert, werden aber dann in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz erfasst. Ob das günstiger ist als die Abgeltungssteuer (25%) hängt vom eigenen Steuersatz im Rentenalter ab – viele werden dann einen niedrigeren Grenzsteuersatz haben, also kann das ein echter Vorteil sein.
Ein einheitliches Regime über alle Produkttypen hinweg macht steuerlich auch Sinn, weil sonst Gestaltungsmissbrauch durch gezielte Produktwahl drohen würde. Hab mich dazu auch schon im Wechsel-von-Riester-Thread geäußert, da war das ein Randthema.
Kurz und knapp: Ja, das Steuerregime gilt einheitlich für alle zugelassenen Produkttypen im Depot. Die Finanzverwaltung schaut auf den Topf als Ganzes, nicht auf die einzelnen Bestandteile darin. Was dann rauskommt, wird versteuert – unabhängig ob das aus einem ETF, einem Rentenpapier oder sonst was stammt.
Ich würd da aber mal kurz einhaken – ich glaube man sollte vorsichtig sein mit dem Satz "gilt einheitlich für alle Produkttypen". Das stimmt im Grundsatz, aber es kommt drauf an welche Produkte überhaupt zugelassen sind. Nicht alles was man sich vorstellt darf auch rein ins geförderte Depot.
Anleihen z.B. – da muss man schauen ob die jeweilige Anleihe die Zulassungskriterien erfüllt. Bei Unternehmensanleihen mit bestimmten Risikoprofilen könnte das schon eng werden. Wenn ein Produkt gar nicht erst zugelassen ist, stellt sich die Steuerfrage für dieses Produkt gar nicht.
Steuerlich einheitlich ja, aber das setzt voraus dass das Produkt im Depot berechtigt ist. Das sollte man nicht durcheinander bringen.