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Steuerliche Abzugsgrenzen beim neuen Depot – was gilt eigentlich 2026?

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Markus-Breitner
Beiträge: 1
Themenstarter
(@markus-breitner)
New Member
Beigetreten: Vor 7 Tagen
[#45]

Hallo zusammen,

nachdem ich jetzt ein bisschen Zeit hatte (Urlaub steht leider erst Ende Juli an...), wollte ich mich endlich mal intensiver mit dem neuen Altersvorsorgedepot beschäftigen. Ich plane, ab 2027 dabei zu sein, und versuche gerade die Steuersache zu verstehen.

Mich interessiert konkret: Welche Limits gelten für den steuerlichen Abzug, also den Sonderausgabenabzug, beim neuen geförderten Depot? Ich habe gelesen, dass es da einen jährlichen Maximalbetrag gibt – aber ich finde keine klare, verlässliche Zahl. Irgendwo stand 3.000 Euro, woanders wieder was anderes. Und dann gibt es ja noch die staatliche Zulage obendrauf, oder? Wie verhält sich das miteinander?

Und noch was: Gilt für 2026 überhaupt schon irgendetwas steuerlich, wenn man sich jetzt schon vorbereitet oder vorsorglich irgendwo anmeldet? Oder läuft da steuerlich noch gar nichts, weil das Produkt ja noch nicht offiziell startfähig ist?

Ich bin kein Steuerexperte, versuche das aber selbst einzuschätzen, bevor ich im Herbst zum Steuerberater gehe. Wäre nett, wenn jemand das kurz einordnen könnte, ohne zu viel Fachchinesisch. Danke!


3 Antworten
S.Brinkmann
Beiträge: 1
(@s-brinkmann)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Woche

Ich hab mich mit dem Thema Sparplan-Pausieren im Sommer gerade sowieso beschäftigt (da drüben), aber zur Steuerfrage kurz: Die genauen Zahlen sind m.E. noch nicht endgültig verabschiedet – ich wäre da vorsichtig, die 3.000€ als absolut fix zu betrachten. Könnte sich bis Ende 2026 noch was tun.


Antwort
DepotProfi34
Beiträge: 8
(@depotprofi34)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Kurze Einordnung dazu: Das neue Altersvorsorgedepot startet offiziell erst zum 01.01.2027, also läuft in 2026 steuerlich noch rein gar nichts über dieses Produkt. Keine Einzahlungen, keine Abzüge, kein Förderanspruch – das Produkt existiert ja noch nicht. Was du 2026 noch machen kannst, betrifft allenfalls andere bestehende Produkte wie Riester oder die betriebliche Altersvorsorge, aber nicht das neue Depot.

Zur Frage nach dem Limit ab 2027: Der geplante Maximalbetrag für den Sonderausgabenabzug liegt nach aktuellem Stand des Altersvorsorgereformgesetzes bei 3.000 Euro pro Jahr (für Alleinstehende). Davon werden die staatlichen Zulagen abgezogen, bevor das Finanzamt den tatsächlichen Steuervorteil berechnet – das nennt sich Günstigerprüfung ähnlich wie beim alten Riester. Wenn dein persönlicher Steuervorteil durch den Abzug höher ist als die Zulage allein, bekommst du die Differenz über die Steuererklärung.

Für Details zu Anbieterthemen hab ich übrigens drüben schon einiges geschrieben: Anbieterwechsel schon vor 2027 möglich – erste Eindrücke gesucht. Ist zwar ein anderer Fokus, aber hilft vielleicht zur Orientierung.


Antwort
Andreas-Richter
Beiträge: 1
(@andreas-richter)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Ich würde da noch einen Punkt ergänzen, den DepotProfi34 oben nicht explizit angesprochen hat: Die 3.000 Euro gelten als Bruttobeitrag, den du einzahlst. Die staatliche Zulage kann – je nach persönlicher Situation – schon einen Teil davon ausmachen. Heißt: Wenn du z.B. eine Grundzulage bekommst, musst du selbst entsprechend weniger einzahlen, um den Förderrahmen auszuschöpfen.

Was mich beim Thema Kosten generell beschäftigt, hab ich schon mal in einem anderen Thread aufgeschrieben – da ging es eher um versteckte Kosten: Kostenfallen beim Altersvorsorgedepot: Was steht nicht im Preisverzeichnis?. Der Hinweis passt hier insofern, als Anbietergebühren den tatsächlichen Nettoertrag der Förderung spürbar beeinflussen können.

Ansonsten: Steuerberater-Besuch im Herbst ist ne gute Idee. Bis dahin dürften auch mehr konkrete Umsetzungsdetails veröffentlicht sein.


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