Hallo zusammen,
ich sitze gerade bei 35 Grad im Homeoffice (Klimaanlage streikt natürlich genau jetzt im Juni...) und versuche, meine Steuersituation für 2027 irgendwie durchzuplanen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen, weil ich im Netz dazu kaum was Konkretes finde.
Zur Situation: Ich führe seit letztem Jahr eine doppelte Haushaltsführung, weil mein Arbeitgeber in einer anderen Stadt sitzt. Ich habe also einen Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung am Arbeitsort. Steuerlich mache ich die DHH ganz normal geltend – Miete, Fahrtkosten, den ganzen Spaß.
Jetzt frage ich mich: Wenn das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 startet und ich dort Beiträge einzahle und den Sonderausgabenabzug nutzen will – wie verhält sich das dann mit den DHH-Kosten? Zieht das eine das andere runter? Ich meine, es gibt ja irgendwelche Grenzen, bis zu denen Sonderausgaben wirksam sind. Oder sind DHH-Kosten sowieso Werbungskosten und damit völlig getrennt zu betrachten?
Außerdem: Hat jemand eine Ahnung, ob der Hauptwohnsitz für die Förderung relevant ist? Also ob es eine Rolle spielt, wo man offiziell gemeldet ist?
Ich frage jetzt schon, weil ich im Herbst mit einem Steuerberater sprechen will und erstmal einigermaßen vorbereitet sein möchte. Danke!
Bin da eigentlich auch kein Steuerexperte, aber ich hab mich durch die technischen Unterlagen zum Förderantragsystem gewühlt (hatte ja schon mal gefragt wegen der API-Schnittstellen: Förderantrag technisch verstehen - welche API-Schnittstellen nutzt das System?).
Soweit ich das gelesen hab, wird für die Förderberechtigugn tatsächlich der gemeldete Hauptwohnsitz herangezogen – also der, der beim Einwohnermeldeamt hinterlegt ist. Die Zweitwohnung zählt da nicht. Für die Förderung selbst ist das aber glaub nur ein Kriterium unter mehreren (z.B. unbeschränkte Steuerpflicht in D etc.).
Was TomStock zu indirekten Effekten übers zu versteuernde Einkommen sagt, klingt logisch. Ich würd das aber mal mit konkreten Zahlen durchrechnen lassen, bevor man zu viel annimmt.
Kurze Entwarnung vorweg: DHH-Kosten sind tatsächlich Werbungskosten (§ 9 EStG), die haben mit dem Sonderausgabenabzug erstmal nichts zu tun. Die laufen in der Steuererklärung auf völlig anderen Zeilen. Der Sonderausgabenabzug fürs neue Altersvorsorgedepot ab 2027 ist ein eigenständiger Posten – da gibt's keine direkte Wechselwirkung zwischen den beiden.
Was aber trotzdem indirekt zusammenspielen kann: Wenn dein zu versteuerndes Einkommen durch die Werbungskosten (inkl. DHH) schon deutlich gesenkt wird, kann das natürlich Einfluss darauf haben, wie hoch dein Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug letztendlich ausfällt. Also nicht direkte Konkurrenz, aber über das zu versteuernde Einkommen gibt's eine indirekte Verbindung.
Zum Thema Hauptwohnsitz und Förderung: Ich hab mich damit auch mal kurz beschäftigt (hab ja selbst Fragen zur Fördergrenze gestellt), aber da bin ich noch nicht tief genug drin. Das würde mich ehrlich gesagt auch interessieren.
Also ich will da mal ein bisschen Wasser in den Wein kippen. Die Grundaussage stimmt zwar – Werbungskosten und Sonderausgaben sind getrennt –, aber ich würde trotzdem aufpassen, zu früh zu optimieren. Das Altersvorsorgereformgesetz tritt erst 2027 in Kraft, und die genauen Durchführungsregeln, gerade was Fördervoraussetzungen und Meldeadressen angeht, sind meines Wissens noch nicht vollständig in Stein gemeißelt. Ich hab das beim Riester-Thema damals auch erlebt – man plant auf Basis einer Gesetzeslage, und dann kommen Ausführungsverordnungen, die das nochmal verschieben.
Mein Rat: Für das Gespräch mit dem Steuerberater im Herbst ist das eine gute Vorbereitung. Aber nicht zu viel konkret festlegen, bevor ab Anfang 2027 wirklich klare Regelungen vorliegen. Die DHH-Situation ist steuerlich schon komplex genug, da würde ich beim Depot lieber erstmal abwarten und schauen, was die Anbieter dann tatsächlich umsetzen.
TomStock hat das schon gut erklärt. Ich kann das aus eigener Erfahrung nur bestätigen – Werbungskosten und Sonderausgaben sind zwei komplett verschiedene Töpfe in der Steuererklärung, die beißen sich nicht gegenseitig.
Was ich noch ergänzen würde: Wenn du eh schon mit einem Steuerberater planst zu sprechen, dann nimm dir auch die Frage mit, ob sich für deine Situation die Günstigerprüfung beim neuen Depot lohnt. Gerade weil du durch die DHH schon einiges an Werbungskosten hast, kann die Gesamtsteueroptimierung recht komplex werden. Da lohnt sich wirklich eine individuelle Beratung – ich hab das bei der Frage Monatlich vs. einmal im Jahr einzahlen damals auch gemerkt, dass pauschale Aussagen schnell in die falsche Richtung führen können.
Zum Wohnsitz für die Förderung: Das wird meines Wissens über den Hauptwohnsitz in Deutschland geregelt, also wo du gemeldet bist. Der Arbeitsort sollte da keine Rolle spielen, aber das solltest du wirklich nochmal gezielt nachfragen – ich bin da auch nicht 100% sicher.