Hallo zusammen,
ich plane meine Altersvorsorge strategisch neu zu strukturieren und habe eine grundsätzliche Frage zur rechtlichen Ausgestaltung des neuen Altersvorsorgedepots ab 2027.
Ich interessiere mich für eine diversifizierte Anbieterstruktur: Kann ich gleichzeitig bei zwei oder drei verschiedenen Finanzinstituten (z.B. Direktbank, Versicherer, klassische Bank) separate geförderte Altersvorsorgedepots eröffnen und besparen? Oder gibt es eine Regelung, die auf eine Eins-zu-eins-Beziehung mit nur einem Anbieter beschränkt?
Der Hintergrund: Ich möchte einerseits von der Kosteneffizienz einer Direktbank profitieren, hätte aber auch gerne eine versicherte Komponente mit moderater Garantie bei einem traditionellen Versicherer. Ist das kombinierbar oder sprechen rechtliche Rahmenbedingungen oder Förderregeln dagegen?
Wie wird das mit den Zulagen gehandhabt – gibt es da eine Obergrenze pro Person, unabhängig von der Anzahl der Depots?
Danke für Rückmeldungen!