Hallo zusammen,
ich plane, ab Januar 2027 ins Altersvorsorgedepot zu starten und habe eine grundsätzliche Frage zur Struktur: Ist es eigentlich möglich, gleichzeitig bei zwei verschiedenen Banken oder Versicherern jeweils ein gefördertes Depot zu eröffnen und dort Beiträge einzuzahlen?
Hintergrund: Ich möchte das Standarddepot nutzen, um von der Grundzulage optimal zu profitieren. Gleichzeitig interessiert mich aber auch, wie verschiedene Anbieter ihre Gebührenstrukturen konkret umsetzen – ob die transparente Berechnung der beitragsproportionalen Förderung wirklich bei allen gleich funktioniert.
Muss ich mich als Sparer auf einen Anbieter beschränken oder kann ich theoretisch aufteilen? Gibt es da gesetzliche Grenzen oder praktische Hürden? Und wenn ja: Würde sich die Grundzulage dann auf beide Depots verteilen, oder bleiben die Depots völlig unabhängig?
Danke für sachliche Hinweise!
Marcus, das ist tatsächlich eine wichtige Frage zur Produktstruktur. Nach meinem Verständnis des Gesetzentwurfes ist das Geförderte Altersvorsorgedepot als singulares Konto pro Person konzipiert. Die Grundzulage wird pauschal gewährt und ist an das individuelle Depot gebunden. Ein Depot bei mehreren Anbietern gleichzeitig würde der Systematik widersprechen – ähnlich wie bei der Riester-Rente, wo du auch nur ein gefördertes Konto pro Person haben darfst. Ein Anbieterwechsel ist hingegen ausdrücklich vorgesehen. Wenn du vergleichen möchtest: Nutze die Zeit bis Jahresbeginn 2027 für intensive Recherche zu Gebührenmodellen und Kostendeckel.