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Erbfall und Depotfortsetzung: Wer erbt die Förderung?

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Rainer W.
Beiträge: 12
Themenstarter
(@r-weinberg)
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Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#86]

Mich beschäftigt eine grundsätzliche Frage zur rechtlichen Konstruktion des Altersvorsorgedepots 2027, die ich in den bisherigen Diskussionen noch nicht befriedigend beantwortet sehe.

Wenn der Depotinhaber vor Rentenbeginn verstirbt: Werden die angesparten Mittel (inkl. Förderung) Teil der regulären Erbmasse und gehen an die Erben über? Oder gibt es Besonderheiten durch die staatliche Förderung – etwa Rückforderungsrechte des Staates, wenn die Mittel nicht mehr der Altersvorsorge zugeführt werden?

Meine konkrete Sorge: Ich bin derzeit allein und habe Nichten/Neffen als potenzielle Erben. Falls ich in 15 Jahren sterbe und bis dahin 100.000 Euro eingezahlt und 40.000 Euro Förderung erhalten habe – können meine Erben dann frei über die 140.000 Euro verfügen? Oder muss die Förderung zurückgezahlt werden, wenn das Depot nicht mehr als Altersvorsorge dient?

Ich suche hier wirklich nach den gesetzlichen Regelungen, nicht nach Spekulationen. Hat jemand schon die entsprechenden Passagen im AltZertG analysiert?


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