Mich beschäftigt eine konkrete Frage zur Förderrückzahlung beim Altersvorsorgedepot ab 2027: Wenn ich vor Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren eine Teilauszahlung vornehme – sagen wir 10.000 Euro von insgesamt 150.000 Euro – muss ich dann die gesamte Förderung (Grund- und Berufseinsteigerbonus, falls relevant) auf die komplette Summe zurückzahlen? Oder wird die Rückzahlungspflicht nur proportional auf den ausgezahlten Betrag berechnet?
Die Regelungen sind noch nicht ganz klar für mich. Mein bisheriger Eindruck aus verschiedenen Quellen: Es könnte sein, dass die vollständige Rückzahlung aller erhaltenen Förderung fällig wird – unabhängig davon, wie viel ich tatsächlich entnehme. Das würde bedeuten, dass selbst eine kleine Entnahme einen enormen Strafeffekt hätte.
Kennt jemand die exakten Regelungen oder hat dazu schon konkrete Rechnungsbeispiele durchgespielt? Mich interessiert auch: Unterscheidet sich die Regel je nachdem, ob ich aus sachlichen Gründen entnehme oder einfach über mein Geld verfügen will?
Das ist eine wichtige Frage, die ich mir auch schon gestellt habe. Meine bisherige Analyse der Regelungstexte deutet darauf hin, dass tatsächlich eine Unterscheidung stattfindet: Es geht nicht um eine vollständige Rückzahlung aller Förderung bei jeder Entnahme, sondern um eine anteilige Berechnung. Die förderfähigen Beiträge (also der Sparplan) und die Förderung sind miteinander gekoppelt – wenn du einen Teil deines eigentlich förderfähigen Kapitals entnimmst, wird nur auf diesen anteiligen Teil die entsprechende Förderung zurückgefordert. Das ist jedenfalls meine aktuelle Arbeitsthese. Hast du einen Link zu einer amtlichen Quelle, die das präzisiert?