Mich beschäftigt eine sehr praktische Frage, die ich bisher im Forum so nicht konkret beantwortet gesehen habe.
Angenommen, ich spare ab 2027 regelmäßig in mein Altersvorsorgedepot ein und bekomme die staatliche Grundzulage. Nach ein paar Jahren brauche ich dann aus persönlichen Gründen einen Teil des Geldes – nicht die ganze Summe, sondern nur, sagen wir, 5.000 Euro von insgesamt 40.000 Euro Depotstand.
Wie sieht es dann mit der Förderung aus? Verliere ich die Zulage komplett für das ganze Depot, oder nur auf die 5.000 Euro, die ich entnehme? Und gilt das für alle künftigen Jahre, oder nur für das Jahr der Entnahme?
Ich frage deshalb so konkret, weil ich verschiedene Artikel gelesen habe und die Antworten teilweise widersprüchlich wirken. Mir geht es um echte Planungssicherheit – ich möchte nicht in eine Falle tappen, wenn es um die Förderregeln geht.
Gute Frage, und das unterscheidet sich tatsächlich deutlich von älteren Produkten. Nach den bisherigen Regelwerktexten zum AVD gilt: Bei einer Teilauszahlung während der Sparphase werden nur auf die entnommene Summe die Zulagen gekürzt oder in bestimmten Fällen zurückgefordert – nicht auf das ganze Depot. Das ist eigentlich ein Vorteil gegenüber manchen Riester-Produkten.
Aber hier wird's knifflig: Das hängt davon ab, ob die Entnahme als "erlaubte Entnahme" (Notfall, definierte Lebenssituationen) oder als freie Entnahme klassifiziert wird. Im ersten Fall bleibt die restliche Förderung meist erhalten, im zweiten Fall kann es zu einer Rückforderung kommen.
Ich habe dazu vor kurzem die technischen Details zu den ETF-Broker-Implementierungen verglichen – die meisten planen, das über eine separate Zulage-Tracking-Komponente zu lösen. Mein Rat: Warte auf die konkrete Produktdokumentation deines Anbieters 2026, dann ist das glasklar.