Hallo zusammen,
ich bin Pensionär und beschäftige mich intensiv mit den Details des neuen Altersvorsorgedepots. Eine Frage treibt mich um, die ich in den bisherigen Threads noch nicht befriedigend geklärt sehe:
Wenn ich ab 2027 die Grundzulage und eventuell Berufseinsteigerbonus erhalte – wird diese staatliche Förderung selbst später bei Auszahlung im Alter versteuert? Oder nur die Erträge, die ich damit verdiene?
Ich verstehe das System so: Im Alter zahle ich Steuern auf alles, was ich entnehme (nachgelagerte Besteuerung). Aber unterscheidet die Finanzbehörde dabei zwischen meinen eigenen Beiträgen, der Förderung und den Gewinnen? Oder wird pauschal alles besteuert?
Es geht mir um die genaue Konstruktion: Ist die Zulage quasi schon beim Empfang steuerwirksam, oder erst bei der späteren Entnahme? Und wenn ich später weniger Einkommen als Rentner habe – hilft mir das bei der Besteuerung?
Freue mich auf fachliche Einschätzungen.
Gute Frage, Dieter. Das ist tatsächlich ein wichtiger Punkt, den viele übersehen.
Aus meiner Beobachtung der bisherigen Regelungsdiskussionen heraus: Die Zulage selbst unterliegt keiner Besteuerung beim Empfang – das ist ja der Sinn der staatlichen Förderung. Beim AVD 2027 gilt aber das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung für den gesamten Auszahlungsbetrag im Alter. Das heißt, wenn du später das Depot entnimmst, wird die Gesamtsumme (deine Beiträge + Zulage + Erträge) mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
Die gute Nachricht: Du kannst als Rentner oft von niedrigeren Steuersätzen profitieren. Aber eine Differenzierung zwischen Zulage und eigenem Geld gibt es technisch nicht – es wird alles zusammen als Renteneinkommen betrachert und gemeinsam versteuert. Das unterscheidet sich von früheren Modellen. Ich würde dir raten, die genaue Formulierung im AltZertG nochmal direkt zu lesen – die Details werden wohl erst 2026 vollständig klar.