Hallo zusammen,
ich bin bereits Rentner und informiere mich jetzt schon intensiv über das neue Altersvorsorgedepot ab 2027. Meine Frage zielt auf die nachgelagerte Besteuerung ab: Wenn ich als Rentner ab 2027 ein AVD eröffne und regelmäßig Beiträge einzahle – wie funktioniert das konkret bei der späteren Auszahlung in meiner bereits laufenden Rentenphase?
Ich verstehe das Prinzip der beitragsproportionalen Förderung, aber bei mir ist es anders als bei Berufseinsteigern. Mein zu versteuerndes Einkommen ist durch die gesetzliche Rente bereits fixiert. Werden die Auszahlungen aus meinem AVD-Depot dann vollständig auf mein Renteneinkommen aufgerechnet? Oder gibt es da Besonderheiten für Rentner?
Zusätzlich: Meine Kinder sind noch berufstätig und könnten die Kinderzulage erhalten. Kann ich deren Kinderzulage irgendwie mit meinen Beiträgen kombinieren, oder funktioniert das nur innerhalb eines eigenen Depots pro Person?
Für fundierte Hinweise wäre ich dankbar!
Gerhard, gute Frage – aber hier sollte man ehrlich sein: Die nachgelagerte Besteuerung beim AVD funktioniert grundsätzlich wie bei Riester oder der gesetzlichen Rente. Deine Auszahlungen werden zu deinem regelmäßigen Einkommen hinzugerechnet und mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Als Rentner mit fixiertem Einkommen könnte das tatsächlich ungünstiger ausfallen als bei jüngeren Sparern, die später vielleicht weniger verdienen.
Zur Kinderzulage: Das funktioniert nicht depotübergreifend. Deine Kinder brauchen jeweils ihr eigenes AVD-Depot, um die Kinderzulage zu erhalten – das ist personengebunden. Du kannst sie nicht mit deinen Beiträgen "koppeln". Ich würde vorher mit einem Steuerberater durchrechnen, ob das AVD für dich als Rentner überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist.